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Alex

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Montag, 7. Mai 2007, 23:10

Brauche dringend Hilfe!!! Rechtliche Fragen

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Hallo,

erstmal tolles Forum hier!
sry das ich mich noch nicht vorgestellt habe, aber ich brauche dringend eure Hilfe!
(Ich werde mich noch in den nächsten Tagen richtig vorstellen)

Also und zwar hab ich vor ca 1 jahr meinen Fiat stilo gekauft! Als ich nach ca 1 Monat mal auf der Autobahn fullspeed gefahren bin bekam ich aufeinmal die Fehlermeldung " Motorstörung" und "Niedriger Öldruck und der Motor ging einfach aus^^ schon lustig mitten auf der Autobahn.. ich dachte jetzt ach du scheisse jetzt ist mein Motor kaputt. Ich lies in auf den Standstreifen ausrollen und wartete ein bisschen, dann hab ich in wieder angemacht und er ging dann auch wieder ganz normal an. Ich bin dann zum Fiat Händler und hab Fehler auslesen lassen, Meldung war irgendwas mit ladedruck. Die von Fiat haben einfach den Fehler gelöscht. Ich dachte jetzt ist wieder alles gut! Jedoch hab ich es ca halbes jahr nicht mehr probiert, weil ich bischen angst davor hatte dass irgendwas kaputt geht oder so. Jetzt war ich vor 2 Wochen auf der Tuningmesse und hab halt mal auf der Autobahn fullspeed gegeben und siehe da, der Fehler ist wieder gekommen und motor hat sich auch wieder abgeschaltet... :-(

Jetzt wollt ich fragen ob der Fehler unter meiner Gewährleistung fällt oder ich keinen Anspruch auf eine Reperatur habe (Ich habe Gewährleistung, keine Garantie!) ??
Das PRoblem war ja schon damals, und ich hab auch die Rechnung vom Fiat händler als er damals Fehler ausgelesen hat! Ich weis echt nicht wieso ich nicht gleich damals meinen Autohändler angerufen hab...

Fiat Stilo:
1,9 JTD ;Baujahr 2003; Powerrail II

Bitte helft mit weiter!! Vielen vielen Dank!!

Liebe Grüße

Alex

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Schwabi

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Montag, 7. Mai 2007, 23:20

Powerrail II???

Sicher, dass du damit Gewährleistung hast???
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Mein Stilo: Hatte mal nen schicken... ;.-(..... Und jetzt nen 330d... :-)


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Alex

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3

Montag, 7. Mai 2007, 23:26

ja chiptuning von novitec hab ich hallt, bin mir aber nicht sicher ob ich das II hab. Aufjedenfall hab ich 139PS steht auch in dem Teilegutachten von novitec drin.!

JA das Auto hab ich mit Chiptuning gekauft! Ich hab da noch garinx dran gemacht(Motor)

Der Verkäufer hat mir Gewährleistung auf das auto gegeben!

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Schwabi

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4

Montag, 7. Mai 2007, 23:30

Achso. Na wenn du ihn so gekauft hast bist schonmal auf der sicheren Seite was das angeht.
Zu deinem Problem kann ich dir nur sagen, dass ich das auch ab und zu hatte. Und ich weiß bis heute nicht woran es lag. Ob nun an der Leistungssteigerung oder an der Motorsteuerung selber.
Ich würde mich auf jeden Fall noch einmal mit dem Händler auseinandersetzen und ihm genauso das Problem schildern. Und ich würd da auf den Tisch hauen wenn der sich nicht irgendwas einfallen lassen würde.
Auf jeden Fall darfst du nichts dafür bezahlen! Dafür hast du ja nunmal die Gewährleistung.
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Alex

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Montag, 7. Mai 2007, 23:35

Vielen Dank erstmal! Jetzt bin ich schon erleichtert!

Ich werde morgen mal mit dem Autohändler reden und hier dann berichten!

Gute nacht!

Gruß alex

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Montag, 7. Mai 2007, 23:40

Mach das mal so. Würde mich auch interessieren... ;-)

Nacht Schwabi :-D
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Dienstag, 8. Mai 2007, 18:23

So war heute Fiat Werkstatt und hab ein termin ausgemacht! Die Fehler werden ausgelesen und evtl ein ladedruck messung gemacht! Dann hab ich meinen Autohändler angerufen und er meinte Fehleranalyse muss ich selber zahlen! Hää wieso muss ich dass zahlen?? ich habe doch Gewährleistung und der Fehler ist ja schon beim kauf so gewesen, also ca 1 monat nach dem kauf kam der fehler bei meiner ersten fullspeed fahrt. Der autohändler redet so, als ob ich keinen anspruch auf gewährleistung habe, weil er denkt dass ich keine ahnung habe! Er meinte es wurde eine dekra prüfung gemacht und da war alles okay! JA klar wurde dass gemacht aber da wurde doch nicht fullspeed gefahren!! Ich hab Anspruch auf meine Gewährleistung und dass weis er auch!

Jetzt meine Fragen:
die Fehleranalyse gehört doch auch zu dem schaden dazu, also muss der Autohändler beides zahlen oder??

wenn festgestellt wird, dass es an dem chip liegen könnte, welche Ansprüche hab ich dann. Mir wurde beim kauf ja nicht auf den fehler hingewiesen! Kann ich dann vom kaufvertrag zurücktreten oder was kann ich sonst noch machen???

achja der autohändler meinte es könnte wegen dem chip sein..

Danke euch!

LG Alex

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Blubbse

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Dienstag, 8. Mai 2007, 18:58

Hi,

also das ist eigentlich eine ziemlich knifflige sache! Aber normalerweise könntest du laut Gesetz dem Verkäufer das auto hinstellen, wenn eine Gewährleistung vorhanden ist, und sagen: "Da schau... fehler bei fullspeed ... du reparieren sonst du problem mit polizei!"

Er hat dir das Auto so verkauft wie es da steht und Garantie drauf gegeben! D.h. er hat indirekter weise auch Garantie darauf gegeben, dass alles Funktioniert, mit und ohne Zusatzsteuergerät!

Noch etwas! Glaub deinen Autohändler nicht, wenn er sagt, es liegt am Chip! Dieses Problem mit der Motorstörung gibt es auch bei den Stilos ohne Chip und das kannst du deinen Autoverkäufer ruhig verklickern!

Lass dich ja nicht einsülzen, denn er gibt dir Gewährleistung ... er ist dafür dann aufzukommen!

GreeZ
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Alex

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Dienstag, 8. Mai 2007, 19:05

Danke!

und wie sieht es mit der Fehleranalyse aus, die muss er doch auch zahlen oder???

Liebe Grüße

Alex

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chrisX

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Dienstag, 8. Mai 2007, 21:03

Also den fehler habe ich auch oft, immer dann wenn ich den motor vorglühen lasse. wenn ich den schlüssel einfach rumdrehe kommt er nicht. fullspeed bin ich noch nie gefahren. motor hat sich auch noch nie abgestellt.
hab meinen stilo noch nichtmal 1 monat und schon nur probleme, finde das auto schon jetzt ein scheiss teil...wenn er mir nicht so gut gefallen würde.. ;)

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Blubbse

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Dienstag, 8. Mai 2007, 21:23

Das mit der Fehleranalyse weiß ich nicht genau, aber er gibt ja eigentlich Garantie drauf dass alles funzt also müsste er logischweise auch die Fehleranalyse übernehmen!

Ich weiß aber nicht was ihr immer mit euren Stilos macht *gg* Meiner is brav meldet keinen Fehler (ausser es is ne birne kaputt) und bei 220 auf der Autobahn kommt auch nix von Motorstörung oder so :)

Vielleicht solltet ihr eurer Bella ein bisschen liebe zuwenden dann bekommt ihr vielleicht auch liebe zurück ;)

GreeZ
Blubbse

P.S. ich z.B. fahr 2 mal in der Woche zum abspritzen :) ihr mögt es doch auch nicht wenn ihr tagelang nicht gewaschen werdet oder ? ;)

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chrisX

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Dienstag, 8. Mai 2007, 21:25

hehe geiler spruch...naja, vl. hätte ich besser kein BJ01 gekauft...das war wohl der fehler, lauter kinderkrankheiten..

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Blubbse

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Dienstag, 8. Mai 2007, 22:39

Naja ok baujahr 01 ist schon anfällg!

Ist schon ein großer Unterschied, denn ich hab 02/2004 :) Und da sind keine Krankheiten mehr ... zumindest nicht so viele wie 01

GreeZ
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Alex

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Dienstag, 8. Mai 2007, 22:58

juhu hab gegoogelt und was gefunden :-)

Ist das Auto nicht in Ordnung, könne der Käufer gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuerst Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen

und

Auch die Frage nach der Beweislast ist klar im Gesetz geregelt (§ 476 BGB). „Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Autos ein Sachmangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei dessen Übergabe mangelhaft war.

also müsste mein Händler mein auto reparieren + die fehleranalyse bezahlen
gruß alex

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Blubbse

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Dienstag, 8. Mai 2007, 23:07

Jop genau ... am besten holst du dir das Büchle und suchst dir die Paragraphen raus und sagst, dass ein Kumpel von dir, der Jura studiert dich auf diese Paragraphen hingewiesen hat :) (muss der ja net wissen, dass du die selber gefunden hast)

Auf jeden fall wenn er die absätze mal durchliest, weiß er ja wo der Hammer hängt!

GreeZ
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MareaJTD

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Mittwoch, 9. Mai 2007, 14:34

Offenkundig doch einige Leien hier ...

Also: Zuerst muss mal Garantie und Gewährleistung getrennt werden!
Garantie hast du keine, damit fällt der Part weg - womit wir im Gewährleistungsrecht wären!

Da hast du selbst schon richtig rausgefunden:
Gewährleistung besteht (sofern nicht ausgeschlossen) 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Allerdings kann diese auch ausgeschlossen werden (unter Privaten sowieso aber auch vom Händler, wenn er gebrauchte Waren verkauft)!

Gehen wir aber einmal aus, du hast normale Gewährleistung, so ist vorgesehen, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer zu beweisen hat, dass der Gegenstand in mangelfreiem Zustand war - das versucht der Händler mit dem DEKRA Gutachten.

In deiner Situation hätten wir also:
Dein Auto mit einem (Software?) Fehler
Datum des Kaufes?
Datum, zu dem du den Mangel geltend gemacht hast?
Es zählt NICHT das Datum des Hervortretens des Mangels sondern der Geltendmachung!

Wenn du die Daten einsetzt und nachrechnest, kommst du dann auf mehr oder auf weniger als 6 Monate?

Wenn es mehr als 6 Monate sind, wär ich ziemlich kleinlaut - denn dann musst DU beweisen, dass der Mange zum Zeitpunkt der ÜBERGABE bestanden hat - und da hat der Händler mit dem DEKRA Gutachten die besseren Karten!

Hättest sofort zum Händler gehen sollen.

Zum Umfang der Ersatzpflicht (wenn sie besteht!): Du musst dem Händler Möglichkeit zur Verbesserung geben - will er das nicht, oder kann er das nicht, hast du ein Recht zur Wandlung - heißt Auto retour, Kaufpreis retour - fertig!

So weit in Kürze
Gruß
Klemens ... Jurist, aber in Österreich - und fährt trotzdem Fiat 8)

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Mittwoch, 9. Mai 2007, 16:37

Datum des kaufes August 06
Datum wo ich es gemeldet habe, war diese woche.

wie gesagt der Fehler ist zum 1 mal aufgetreten als ich in zum 1 mal richtig ausgefahren hab und das war im september 06. Bin auch gleich in die Werkstatt und hab den Fehler auslesen lassen. Ich weis nicht warum ich mich nicht gleich an mein Händler gewendet hab... aufjedenfall hab ich dannach bis letzen monat auch garnicht mehr getestet ob der fehler noch da ist, weil ich mich nicht getraut habe dass der motor auf der autobahn ausgeht...
vor 2 wochen kam der FEhler aber dann wieder als ich ihn wieder mit höherer Geschwindigkeit gefahren habe. Den Beweis das der FEhler am kauf schon da war hab ich ja, weil meine WErkstatt ja damals das alles protokolliert hat!

und ja er hat ein dekra gutachten gemacht! Aber bei der Dekra Prüfung wurde kein Test bei höherer Geschwindigkeit gemacht!

was meisnt du ?

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Mittwoch, 9. Mai 2007, 16:49

Zitat

Autobahn kommt auch nix von Motorstörung oder so


Du hast einfach schon zum Teil gelifteten Motor drin... ab 06/2004 wurden die Motoren nochmals einem Lifting unterzogen. In meinem 2002er Stilo arbeitet zum Beispiel auch ein komplettes 07/2004er Triebwerk drin samt Getriebe u.s.w. und seit dem Umbau von 2005 ist nichtmal eine Motorstörung gekommen, seit dem ist das Auto aber auch Original geblieben, kein Chip Tuning. ;-)


Zitat

fahr 2 mal in der Woche zum abspritzen


Ferkel...

Zitat

Also: Zuerst muss mal Garantie und Gewährleistung getrennt werden!


Genau so isses...
Keep Cool!

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micky72

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Mittwoch, 9. Mai 2007, 16:54

Zitat

Original von MareaJTD

Wenn es mehr als 6 Monate sind, wär ich ziemlich kleinlaut - denn dann musst DU beweisen, dass der Mange zum Zeitpunkt der ÜBERGABE bestanden hat - und da hat der Händler mit dem DEKRA Gutachten die besseren Karten!



Damit trifft wohl zu, daß du beweisen musst, daß der Fehler schon beim Kauf bestand. Dies zu beweisen wird schwierig. Evtl. mit Rechung oder Unterlagen von der Werkstatt die den Fehler ausgelesen hat. Aber ich denke auch, daß hier MareaJTD recht hat mit der Feststellung, daß der Händler die sehr viel besseren Karten hat.
Gruß Michael :006:

Mein Stilo: Fiat Stilo 1.6 Dynamic Multiwagon - Blue Navy 403 - Cruise Control - AEZ Icon 8 - SLN - TFL - PDC - Pioneer DVD - Falk M4 Navi - Zweizonenklimaautomatik - separates Heckfenster - Alu-Einsteigsleisten - Seitenwindabweiser - Div. Beleuchtung


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Mittwoch, 9. Mai 2007, 17:00

achja der Händler hat mir eine 12 monatige Gewährleistung gegeben!

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