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Mein Stilo: 1,9 JTD Multiwagon, 85kW, Klimaautomatik, 215/45 R17; original Subwofer, CN+
Zitat
Original von Fiat User
1)
Nun gut, ich klaere gerade, ob der Haendler, bei dem ich den Stilo kaufte, die Reparaturkosten uebernimmt. Mueste er eigentlich. Habe eine Gebrauchtwagengarantie, allerdings ist der Auspuff ein Verschleissteil.
2)
Nun, wenn z.B. das CN+ wieder kaputt geht, oder die Gewichte der Ausgleichswellen wieder Probleme machen, habe ich doch keinen Nachweis fuer dessen Austausch. Wie kann ich die Informationen und vielleicht kommende Gewaehrleistungsansprueche klaeren?
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Mein Stilo: Stilo 1.6 16V, 3tr., Steingraumet., 18 Zoll Felgen, Carzone front, Tieferlegung usw.
Zitat
Original von stilo2005
1)
garantie ist der vom gesetz vorgeschriebene anspruch auf kostenfreie reparatur oder ersatz wenn man so will. gewährleistung ist eine vom werk mögliche kostenfreie reparatur oder ersatz. darauf hat man aber keinen anspruch.
2)
die daten des austausch eines teils brauchst du nicht, denn mit dem austausch beginnt keine neue frist. wird dir das gerät einen tag vor ablauf der garantie getauscht und geht zwei tage später kaputt ist die garantie abgelaufen.
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
.....oder zum Zeitpunkt der Übergabe schon da war!!! :-)Zitat
Original von Chriz
Gewährleistung ist das, dass 1. halbe Jahr, er dir beweißen muss das der Schaden von dir verursacht wurde(oder nach der Übergabe eintrat) und das 2. halbe Jahr, musst du ihm beweisen das der Schaden schon war, bevor du das Fzg. gekauft hast...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (4. August 2006, 14:33)
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
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