frage zu den Rückleuchten ... Mit Zulassung oder nich ???

Fabian
Zitat:
Original von Desecrator
hallo,

das war mein Stilo.
Zu den Rückleuchten kann ich dir sagen, dass die ein e-Prüfzeichen haben. Unter diesem ist im Verzeichnis aber eingetragen, dass Katzenaugen notwendig sind. Wenn dir das jemand einträgt, und diesen Zusatz nicht mit hinzuschreibt, dann hast du Glück.


sorry sandro, aber wenn du die E-Nummer und die Teilenummer vergleichst, sind die identisch mit den serienrückleuchten (ich hab beide versionen hier bei mir im zimmer liegen)...

unterschied ist, das bei den schwarzen das FIAT zeichen mit nem lötkolben weggemacht wurde...

somit ist eine eintragung leider nichtig, da es sich um modifizierte originalrückleuchten handelt...

ich will dir nicht das geschäft vermiesen, aber verhindern das jemand hier wegen sowas das fahrzeug entzogen wird... bei meinen schwarzen (die ich ja von dir habe sandro) sieht man tagsüber gradmal den glühfaden beim bremsen und bei eingeschaltetem licht...

edith sagt: wieso hat dieser fred eine seite zu viel? Oo
Stilolli
also hab nen bekannten Polizisten mal gefragt :

Er darf nicht die Plakette abkratzen oder Ähnliches !!!

Das einziege was er machen KANN ist, falls das Teil eingetragen ist und seiner meinung nicht in Ordnung is eine Mängelkarte ausstellen mit vorführung beim TÜV mehr Nich !!!

In der Regel beanstandet die Polizei keine Teile die Eingetragen sind !
Natürlich wenns zu offensichtlich ist das dort was foul is dan schon aber dan bleibt ihnen auch nur die variante der Mängelkarte !!!

Soviel dazu Die Polizei dein Freund und Helfer !!! Wink

Mfg Olli
Puntodrom
kein mensch sagt, dass di dir die plakette abkratzen. wenn du mit deinem auto dich oder andere gefährden könntest dürfen die dir die weiterfahrt untersagen und dann stehst du da Smile
Bravoheizer
Zitat:
Original von Puntodrom
kein mensch sagt, dass di dir die plakette abkratzen. wenn du mit deinem auto dich oder andere gefährden könntest dürfen die dir die weiterfahrt untersagen und dann stehst du da Smile


Ja, ich hab mich falsch ausgedrückt.

Plakette abkratzen soll heissen, das sie dir die Weiterfahrt verbieten und das Fahrzeug in dem Zustand stilllegen. Weiterfahrt nur wenn du ntweder per Hänger oder den legalen zustand wieder herstellst

Bei uns in Bautzen gab es Fälle, da wurde das Fahrzeug sofort stillgelegt, also keine Chance mit zurückrüsten und sowas.
Desweiteren wurden Fahrzeuge per Polizeieskorte zur Dekra in BZ geleitet.

Jens
zimbo
ja gut wenn das so ist , kann ich die rauchglas ohne bedenken dran montieren. lasse sie eintragen beim tüv und fertig.
unsere polizisten halten mich zwar gerne an .... beanstanden aber nie etwas.
auf gut deusch unsere polizisten sind in Pirmasens harmlos:-P

aber vieles ist jedoch schwachsinn.
wenn man es nicht ran bauen kann , dann soll man es auch nicht in deutschen shops kaufen können, ganz einfach.
das würde alles einfacher machen, bzw dazu schreiben "NUR FÜR AUSTELLFAHRZEUGE"!
dann ist das alles vorab geklärt, das wenn man sich die dinger dann ran baut es nichtzulässig ist. punktum.

oder was meint ihr dazu?

mich nervt es , das bei uns in der umgebung diese hässlich aufgemachten corsa, golf und wie die sonst noch heißen rum "fahren" und da nie gemeckert wird, und wenn ich mir getönte scheiben hab , hällt mich am zweiten tag einer an und macht mich rund und wieder eckig.
da stimmt doch was nicht.

mfg
Spittn Chris
Laughing haha... soviel ärger wegen eines Missverständnisses... ok dann brauche ich ja nicht mehr fragen. Hab s heute nicht geschafft.

MFG Chris

Ps: ich kaufe mir die Leuchten.
Stilolli
Jo wenn einer schreibt Plakette abkratzen dan verstehe ich nur Plakette abkratzen Laughing Laughing Laughing
Leider gibts noch keine Ironische Schriftart Laughing Cool Laughing

Mfg Olli
Bravoheizer
Das soll aber nicht heissen, das wenn sie dich anhalten und was zu beanstanden haben, du weiter fahren darfst!

Jens
crossshot
jetzt muss ich mich auch mal einmischen!

wer von euch kommt denn bitte auf die Idee Rückleuchten eintragen zu lassen? Wenn ihr mir den Prüfer sagt, wäre ich euch dankbar.

Rückleuchten dürfen von keinem TÜVer der Welt eingetragen werden!

Außen angebrachte Leuchten müssen in D ein E-Prüfzeichen haben. Dieses E-Zeichen ist zu erwerben beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe. Zuständig dafür ist Dr. Koos, falls ihr noch fragen habt.
Und wenn die Prüfung der Leuchte im Institut positiv verlaufen ist, dann darfste die Anbauen weil du dann ein Gutachten dafür hast.

Ein aaS hat gar nicht die Mittel um zu Prüfen ob eine Leuchte genug "Leuchtet".

Also Leuchten eintragen gibts nicht.

Wo wir wieder beim Thema UBB wären. Eine UBB ist nicht eintragungsfähig, weil es keine UBB mit E-Zeichen gibt. Aber es gibt Prüfer die tragen es ein, wenn sichergestellt ist, dass diese unterm fahren nicht funktioniert. Das wäre eine nicht legale eintragung.

Grüßle Chris
zimbo
@ crossshot:

also wenn ich dich richtig verstehe , wenn ich mir rückleuchten mit einem E-Kennzeichen kauf , kann ich die ohne probleme einbauen?!

zu der UBB,
wenn man sie an das kabel der handbremse anklemmt ist das alles kein problem mehr.
natürlich kann man da auch noch einen schalter dazwischen legen , das muss der tüv aber nicht unbedingt wissen. Twisted Evil

mfg
crossshot
wenn die leuchte ein E-Zeichen hat und nicht verändert ist darfst du sie anbauen! Sobald sie angemalt, lasiert, bedampft oder sonst was ist NICHT.

eine UBB ist bleibt unzulässig! Es gibt keine UBB´s mit E-Zeichen und somit darf sie außen nicht am Fahrzeug angebaut werden. Egal ob mit oder ohne Handbremskontakt oder irgendwelchen Schaltern. Das ist fakt.

Gruß Chris