Blackpearl
......mal das kleingedruckte sorgfältig lesen, kann manchmal hilfreich sein
BITTE HIER DRAUFDRÜCKEN
ein stolzer preis für.......
ganz ehrlich...... mir ist es auch erst auf den 3. blick aufgefallen!!!!!
also: "watch out"
Sam
Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft
Boah, so ein A**** , dem würd ich was erzählen. Aber gesetzlich ist er im Recht!
Ich habs selbst erst beim 2. mal lesen gecheckt! Sowas sind reine Abzocker...
RoterBaron
Servus,
ich glaube das war das teuerste Datenblatt, was der Käufer je ersteigert hat
Ob der Verkäufer allerdings trotz aller Ausschlüsse da problemlos raus kommt, mag ich bezweifel, weil er durch die Aufmachung seiner Versteigerung potenzielle Bieter bewusst in die Irre führt.
Hartmut
5Vision
Nur so zur Info: arglistige Täuschung kann nicht günstig für den Verkäufer ausgehen
Mittels Anwalt wird er dir entweder den gesamten Preis zurück geben + Entschädigung und dazu noch eine auf den Sack von eBay kriegen und kosten des Anwalts zahlen oder dazu verpflichtet sein dir so ein Gerät zu liefern.
Folgendes wird ein Anwalt freuen:
- Deplatzierung des Artikels (falsche Artikelgruppe) um absichtlich den Käufer zu täuschen
- Artikelbeschreibung unpassend gewählt um absichtlich Käufer zu täuschen
- Beschreibung im kleingedrucktem versteckt.
Übrigens, mein Anwalt hat so einen Spassti zermalen (habe mal ein Handy richtig günstig gekauft und bekam ein Dummy) und er dürfte mir für 100 Euro sofort kauf (wunderte mich erst später warum keiner kaufte) ein Gerät für 600 Euro kaufen + 300 Euro Entschädigung (musste Mehrarbeit tun, weil er mir kein funktionierendes Gerät geliefert hat: diese Mehrarbeit stellte ich ihn in die Rechnung) + Anwaltkosten.
Gesamtkosten damals: 1600 Euro
5Vision
| Zitat: |
| Aber gesetzlich ist er im Recht! |
eben nicht
addy75
... zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten !
Und was soll der Anwalt machen ? Wie oft sind eBay Accounts gehackt, falsche Daten etc.
Aber verdammt fies versteckt, die Info....
felix4389
also das ist ja mal wirklich mehr als frech... ich glaub nach der gerichtsverhandlung würde ich mir den verkäufer mal persöhnlich vornehmen... obwohl: selbstjustiz ist ja verboten... aber gewalt ist halt doch manchmal ne lösung... so ein a**** von verkäufer...
5Vision
| Zitat: |
| zwischen Recht unt Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge. |
Hier aber eindeutig der Käufer im Recht... keine "zwischen zwischen" Geschichte.
SvenL
Ich glaube das wird ein sehr teurer Spaß für den Verkäufer.
Wie gesagt, er wird zumindest den Kaufpreis voll zurückerstatten müssen, vermutlich einen Schadenersatz leisten müssen oder gar das Gerät neu für den Preis besorgen, ob er dabei Verlust hat oder nicht, ist egal...zumindest wenn ihn der Käufer auf Lieferung verklagt.
Die hier vorliegende Versteigerung ist ganz klar in der Kategorie "arglistige Täuschung" einzuordnen. Rechtsgeschäfte, die unter diesem Vorwand abgeschlossen werden, sind sowieso nichtig.
Ich würde den Verkäufer auf Lieferung verklagen und zwar zu dem Preis, den ich geboten hätte. Ein guter Anwalt macht mit dem Tatbestand dann das restliche. Die Staatsanwaltschaft wird sich sicher auch noch interessieren.
Die RIAA und deren Anwälte werden sich sicher für die (vom Käufer nicht lizenzierten) Abbildung aus dem Film "Spider man" freuen, ebenso wie der Hersteller des Fernsehgerätes, da der Verkäufer offensichtlich eine Abbildung von dessen Website (anstatt eines "Fotos") für dieses Angebot benutzt hat.
Das kann summa summarum schon mal bis zu 50.000 EUR kosten. Ich hoffe nur, dass der Verkäufer ordentlich eins auf die Fr*sse kriegt und die nächsten 10 Jahre bluten darf... Der macht das bestimmt zum letzten Mal.
Sven
felix4389
ich könnt mir sogar vorstellen das der "verkäufer" ein "kleiner" junge ist der sich gedacht jetzt mach ich mir ganz schnell große kohle.. haha
RoterBaron
| Zitat: |
Original von felix4389
ich könnt mir sogar vorstellen das der "verkäufer" ein "kleiner" junge ist der sich gedacht jetzt mach ich mir ganz schnell große kohle.. haha |
Dann wird er wohl richtig Lehrgeld zahlen.
Hartmut
Mephistilo
Aber hey, bei 99,3% positiven Bewertungen scheinen schon viele Kunden mit ihren Datenblättern zufrieden gewesen zu sein...
RoterStilo
Bin mal so jemandem auf den Leim gegangen. Gleiche Aufmachung als Playstation2 Spielesammlung, hab ich zehn "Spiele" für knapp 70 Euro gekauft.
Stand auch wo versteckt drin, dass das nur eine Demo CD ist.
Bin dann zur Polizei und mir wurde dann gesagt, dass man da nichts machen kann und ich selber schuld sei, weil es stand ja drin "Demo-CD"...
Spittn Chris
... Den würde ich in der Luft zerreissen... egal wie alt er ist. Das ist für mich Betrug der übelsten Sorte. Hab s auch erst garnicht gesehen. Der würd von mir höchstens 1420,33 Schläge bekommen.
addy75
| Zitat: |
Original von 5Vision
| Zitat: |
| zwischen Recht unt Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge. |
Hier aber eindeutig der Käufer im Recht... keine "zwischen zwischen" Geschichte. |
Nur nochmal für dich
Recht hat er.
Ob er das Geld aber wieder bekommt = Recht bekommen, dass ist was anderes.
Wie schon gesagt, nimmt's eBay nicht so genau mit den Daten
Gehacktes eBay / Bankkonto... und nun ??? Wie kommt der Käufer zu seinem Geld
Claudine
Hallöle,
der Käufer hat dies heute geschrieben:
vielen Dank für Deine Mitteilung
bin vom Kauf zurückgetreten
ebay ist benachrichtigt
Gruss claudia
PATproject
ich glaub ich bin plöd wo steht den das man nur ein Datenblatt ersteigert ????
Ich glaub ich brauch mal drigends Urlaub ?
Blackpearl
| Zitat: |
Original von PATproject
ich glaub ich bin plöd wo steht den das man nur ein Datenblatt ersteigert ????
Ich glaub ich brauch mal drigends Urlaub ?
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hallo urlauber
habe dir mal die stelle im "kleingedruckten" rot markiert:
ACHTUNG: Privatverkauf! Keine Rücknahme/Garantie. zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis. Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft! Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Dieser Text kann von Jedermann kopiert und verwendet werden
@claudine
sag nicht, du hast den käufer angeschrieben?!?
Claudine
@ Blackpearl
Doch wollte wissen was daraus kam! ist ja schon ne Unverschämtheit sowas!
Grüssle
Sam
| Zitat: |
Original von PATproject
ich glaub ich bin plöd wo steht den das man nur ein Datenblatt ersteigert ????
Ich glaub ich brauch mal drigends Urlaub ?
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Du wärst da genau der richtige Kunde.... Denk dir aber nix, ich wäre auch drauf reingefallen und habs auch 1x überlesen!