Diese Werbung wird für stilo.info Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Italo-Welt

Claudine

Fortgeschrittener

  • »Claudine« ist weiblich
  • »Claudine« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 527

Dabei seit: 24. September 2005

Wohnort: Weinheim

Danksagungen: 465

  • Nachricht senden

1

Montag, 23. Juli 2007, 13:20

motorhaube - klarlack weg!

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Hallöle,

mein Schwiegerpapa hat sich Anfang Juni einen Stilo gekauft in unserem Autohaus! Wir machten zusammen eine Probefahrt, alles okay, einen Tag später unterschrieb er den Vertrag! Drei Tage später durfte er ihn abholen, mein Mann und ich waren dabei!
Noch auf dem Fiat Gelände sahen wir auf der Motorhaube einen Klarlackkratzer bzw. der Klarlack war so gross wie ein Ei weggeplatzt! Wir sagten dies der Verkäuferin, die meinte nur, wir könnten dies bestimmt bei unserem Lackierer machen lassen!
Mein Schwiegerpapa kümmerte sich drum, aber dadurch müsste die ganze Motorhaube gemachte werden und das wären dann so ca. 400 Euro!

Zur Zeit weigert sich das Autohaus den Fehler weg zu machen auf Garantie, obwohl der Stilo noch Garantie hat bis 12/2008! Mittlerweile ist mein Mann zur Fiat Zentrale gegangen, die haben auch versucht mit dem Autohaus zu reden, aber dort bekommen sie kaum eine richtige Antwort!

Was meint ihr dazu, macht jede Vertragswerkstatt von Fiat dies, obwohl das Auto nicht dort gekauft wurde!

Oder lieber den Anwalt einschalten, per Rechtschutzversicherung!?

Eins weiss ist bzw. wir empfehlen oder noch ein Auto dort kaufen werden wir mit Sicherheit nicht mehr!

Gruss Claudi
Stilo (verkauft) und Croma=320 PS

Mein Auto: Ford S max


Pivopete

Fortgeschrittener

  • »Pivopete« ist männlich

Beiträge: 219

Dabei seit: 2. Juli 2007

Wohnort: Berlin

Danksagungen: 135

  • Nachricht senden

2

Montag, 23. Juli 2007, 13:56

RE: motorhaube - klarlack weg!

hey claudine,

auch wenn ihr den vertrag schon vorher unterschrieben habt, geht die gefahr grundsätzlich erst beim übergang des wagens auf euch über. anders ist es allerdings, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde bzw. vereinbart war, dass ihr den wagen vorher abholt, und ihr somit im Verzug wart!!!

dass soll heißen, dass ein etwaiger schaden am fahrzeug, der auf dem gelände des Verkäufers entstanden ist, und denn den ihr nicht verursacht habt^^ grundsätzlich zu lasten des verkäufers fällt, und der den schaden zu ersetzen hat!

allerdings könnt ihr euch mit diesem anspruch natürlich nicht an jeden fiat händler wenden, sondern müsst euch schon an euren verkäufer halten.

ich würde an eurer stelle noch mal zum Händler gehen, und dort freundlich aber dennoch sehr bestimmt zum Ausdruck bringen, dass ihr euch über die rechtslage informiert habt, ihr ihm aber auf grund der langjährigen geschäftsbeziehung (ihr fahrt ja auch immerhin alle fiat, die ja auch vorort repariert wurden etc.) nochmals die möglichkeit geben wolltet, die sache außergerichtlich zu lösen. wenn er wieder nicht drauf eingeht, muss dein schwiegervater zum anwalt.

viele grüße phillip

Mein Stilo: 1,6 l tizian rot, mp3, autoschlüpfer


Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen