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Mittwoch, 6. Dezember 2006, 06:32

Polizeibericht vom Sonntag in der zeitung

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Das stand kürzlich in der Zeitung bei uns:

Polizeibericht

Betrunkener Radfahrer prallt gegen Masten.#

Sohland. Betrunken waren ein 53-jähriger Mann und zwei Frauen ( 49 und 48 Jahre alt) am Sonntagnachmittag in Sohland unterwegs. Der Mann verlor gegen 16.15Uhr an der Einmündung Schluckenauer Straße/Hauptstrasse schließlich die Kontrolle über sein Fahrrad und prallt frontal gegen einen Laternenmasten.Er stürzte und verletzte sich dabei schwer. Am Rad entstand Sachschaden in Höhe von rund 50Euro. Der Alkoholtest ergab bei dem Mann 3,02 Promille und bei seinen Begleiterinnen, 2,62 und 1,34Promille.


Dazu muß ich sagen, daß die Tschechische Grenze vom "Unfallort" nur ca. 1Km weit weg ist.
Ein Bier 0,5Liter kostet da meist auch nicht viel mehr als einen Euro.
Muß ne schöne Feier gewesen sein!

Aber mit 3 Promille noch so weit mit dem Fahrrad fahren? RESPEKT!!!!


Jens

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2

Mittwoch, 6. Dezember 2006, 07:23

-

-

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Alzheimer

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3

Mittwoch, 6. Dezember 2006, 10:05

Zitat

Am Rad entstand Sachschaden in Höhe von rund 50Euro
:shock:

LOOOOOOOL

Und was ist mit dem Mann?! Schwerverletzt ist ziemlich ungenau, da haben sie das Fahrrad schon besser beschrieben. :wink:

Sachen gibts, da kann man nur noch staunen. Ich hab beruflich auch öfter mit solchen Leuten zu tun. Zum staunen ist auch dass die manchmal 2 Promill haben und ganz normal mit dir reden..."war doch nur ein Bier" :wink:


Munter weitergetrunken,

Grüsse Sascha
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Eumel

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Mittwoch, 6. Dezember 2006, 20:25

RE: Polizeibericht vom Sonntag in der zeitung

Zitat

Original von Bravoheizer

Aber mit 3 Promille noch so weit mit dem Fahrrad fahren? RESPEKT!!!!

Jens


Wie soll er denn sonst nach Hause kommen.Laufen kann er in dem Zustand sicher nicht mehr. :grin:

crishan

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Mittwoch, 6. Dezember 2006, 22:17

Re: -

Zitat

Original von stilo2005
ab 1,6 promille ist das mit dem fahrrad eine trunkenheitsfahrt und somit eine richtige straftat. was die wenigsten wissen. auch sowas kostet den autoführerschein falls vorhanden.

Blödsinn!
Erst im Urteil kann der Führerschein eingezogen werden.
Wird ein Radlfahrer mit über 1,6 Promille von der Polizei erwischt, behält er - so er einen hat - seinen Autoführerschein, somit darf er wenn er wieder nüchtern ist ans Steuer.

Mein Stilo: Neu:Golf V GTI! Alt:Stilo Abarth 3T BJ 06/2002 moiréschwarzmet. Vollausstattung (bis auf EasyGO) 17" FIAT Alus|FK SilverlineGewindefahrwerk|Xenon|CN+|Soundpaket+Wechsler|Winterpaket|SkyWindow|VolllederausstattungBeige|MemorySitze|Alarmanlage|PDC|8xAi


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Mittwoch, 6. Dezember 2006, 23:40

Zitat

Blödsinn!
Erst im Urteil kann der Führerschein eingezogen werden.
Wird ein Radlfahrer mit über 1,6 Promille von der Polizei erwischt, behält er - so er einen hat - seinen Autoführerschein, somit darf er wenn er wieder nüchtern ist ans Steuer.


Nicht gleich so aggresiv :roll:

Blödsinn ist das sicher nicht. Es ist auch nicht die Regel.

Tatsache ist: Trunkenheit am Steuer (Fahrrad) ist ein Teilnahme am AKTIVEN Strassenverkehr. sobald die Promillegrenze Überschritten ist wandelt sich der Delikt in eine Straftat um. Das Gericht kann/muss nun- je nach Schwere - den Führerschein entziehen.

Das selbe Beispiel: Mein Vater hat in seiner Jugend auf der Autobahn jemanden der ihn zu zuvor geschnitten hatte auf einen Rastplatz ausgebremst. Als der "schneider" ausgestiegen ist hat mein Vater :oops: (Der Assi) den Zusammengekloppt und das nicht gerade wenig.

Ende vom Lied Führerscheinentzug, Grund Eine Straftat in zusammenhang mit der Teilnahme am aktiven Strassenverkehr, wird soviel ich weiss etwa gleichwertig mit "umgefahren" behandelt.

Wenn es blöde läuft können sie dir den Führerschein entziehen wenn du besoffen vor ein Auto läufst, denn auch da gilt "Aktive teilnahme am Strassenverkehr"
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crishan

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7

Mittwoch, 6. Dezember 2006, 23:48

@ Alzheimer

Les bitte genau.
Ich habe geschrieben dass der FS im Urteil eingezogen werden kann!
D.h. das Gericht kann das anordnen!
Das Gericht muss es aber nicht!

Anders wenn du betrunken, also absolut Fahruntauglich gem. dem StGB ab 1,1 Promille ein Fahrzeug führst und erwischt wirst. Dann wird der Führerschein sofort von der Polizei eingezogen. Ab diesem Zeitpunkt darf der Beschuldigte bis zum Wiedererlangen seines Führerscheines (Einstellung des Verfahrens, Gerichtsurteil etc.) kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Verkehrsraum führen! Auch kein Mofa.

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Donnerstag, 7. Dezember 2006, 08:52

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Donnerstag, 7. Dezember 2006, 10:04

Zitat

Ich habe geschrieben dass der FS im Urteil eingezogen werden kann!
D.h. das Gericht kann das anordnen!
Das Gericht muss es aber nicht!


Hab ich etwas anderes geschrieben?

Munter weiterdisskutiert,

Grüsse Sascha
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Donnerstag, 7. Dezember 2006, 10:17

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Hajö

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Donnerstag, 7. Dezember 2006, 19:09

Nu aber mal nich streiten... ;)

Das Thema is wie schon geschrieben ziemlich komplex!
Somit denk ich kommt es auch einfach immer auf Fall und Richter an...

Gruß
Hajö :)

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Sonntag, 10. Dezember 2006, 10:23

18% aller Unfälle passieren unter Alkoholeinfluss.
Das heisst das 82% der Unfälle passieren den nüchteren Autofahrern.

Also entweder Trinken alle oder man hollt die nüchteren von der Strasse. :oops:

ps. Bitte nur als Spass verstehen lol
Euer Gerd ;-)

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Sonntag, 10. Dezember 2006, 11:31

-

:-)

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