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Mein Stilo: Bis 05/2013 -> Linea Sport - 1,9 JTD - 3T | G-Tech-Box | Waeco Magic Watch 800-4 | 2004er Heck
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hok« (15. März 2010, 23:35)
Mein Stilo: 1,6 l tizian rot, mp3, autoschlüpfer
Zitat
Original von Pivopete
also...
zunächst mal der hinweis, dass das hier selbstverständlich keine rechtsberatung ist... und ich keine haftung übernehme
gemäß § 49 I Nr.8 StVO stellt ein Vorfahrtsverstoß nach § 8 StVO (zudem auch das Missachten des Zeichens 205 zählt) eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 StVG dar.
Gemäß § 26 III StVG beträgt die Verjährungsfrist für solche Owis 3 Monate.
allerdings gilt eine owi, welche innerhalb der 3 monatigen frist erlassen wurde dann als nicht verjährt, wenn der bescheid innerhalb von 2 wochen nach erlaß zugestellt wurde. nur wenn diese 2 wochenfrist missachtet wurde, gilt der tag der zustellung als relevant. da das offenbar in deinem fall nicht so ist, ist hier alleine auf den erlaß des bescheides, mithin den 05.03. abzustellen.
der bescheid ist mithin nicht verjährt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pivopete« (16. März 2010, 12:07)
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