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Italo-Welt

fyolek

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Mittwoch, 13. September 2006, 20:52

Versicherung zahlen trotz Verkauf

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Hallo,

im Letzten November hatte ich einen Citroen ZX gehabt und diesen dann auch verkauft. Ich habe ihn von einem Bekannten abgekauft ihn aber gleich wieder veräußert. Es sind in der Zeit knapp 2 Wochen vergangen. Am Tag des Verkaufs, welcher mit Kaufvertrag und Uhrzeit festgehalten wurde, baute der neue Erwerber einen Unfall.

Nun will die Allianz von mir 3 Monate Versicherung für diesen Wagen bezahlt bekommen. Das sei so üblich. Trotz mehrmaliger Widersprüche kommen immer weitere Mahnungen.

Ist das tatsächlich so, oder wollen die mich abzocken?

Stilolli

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2

Mittwoch, 13. September 2006, 21:27

RE: Versicherung zahlen trotz Verkauf

Hallo

Wiso von Dir ? Hat der neue besitzer den schaden verursacht ?

Auf jedenfall dagegen angehen bist Du Rechtsschutz versichert ? Ab zum Anwalt der Freut sich schon bestimmt

Mfg Olii

Mein Stilo: Hasta luego


fyolek

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3

Mittwoch, 13. September 2006, 21:47

Ja genau nach VERKAUF hat er den verursacht!
Also brauche ich da nix zahlen? Ich müsste doch höchstens Anteilmäßig die 2 Wochen zahlen wo ich ihn hatte oder?

Olmi

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4

Mittwoch, 13. September 2006, 21:53

Moin!

Moment mal - irgendwas verstehe ich jetzt nicht.

Die Versicherung will was von Dir? Die normalen Beiträge für 3 Monate obwohl Du den Wagen nur 2 Wochen hattest? Wenn ja - was hat das jetzt mit dem Unfall zu tun den der neue Eigentümer mit dem Wagen hatte? Wollen die Dich dafür noch hochstufen oder wie jetzt?

Klär mich doch mal auf! :wink:

Gruß
Olmi

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fyolek

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5

Mittwoch, 13. September 2006, 22:47

Hi,

also ich hatte den Wagen 2 Wochen auf den Vorbesitzer laufen.
Ich hätte ihn ummelden müssen, habe ich aber nicht das war nicht so schlau. Dann habe ich ihn dann nach 2 Wochen verkauft und natürlich auch nen Kaufvertrag gemacht.

Der neu Käufer hat am selben Tag nen Unfall gehabt. Dann schreibt mich die Versicherung an und die wollen 3 Monate bezahlt kriegen weil das selbstschuldnerisch Anteilmäßig zwischen mir und dem neuen Käufer aufgeteilt wird

Olmi

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6

Mittwoch, 13. September 2006, 23:02

Also - Du hattest den nicht umgemeldet aber selber versichert, oder wie? Und wer hat Dich jetzt angeschrieben? Die Versicherung vom Käufer? Oder doch Deine? Muß ja Deine gwesen sein, aber wie hast Du den versichert bekommen ohne Ummeldung? Macht man das nicht mit einer Doppelkarte bei der Zulassung?

Sei mir nicht böse - vielleicht bin ich heute auch nur etwas Begriffsstutzig... :oops:

Irgendwie klingt das aber merkwürdig - ich würde da mal einen Anwalt fragen...

Gruß
Olmi

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fyolek

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Donnerstag, 14. September 2006, 02:06

Hallo,

die Versicherung vom Vorbesitzer ist das gewesen! Ich bin den Wagen die 2 Wochen nicht gefahren, habe es zeitlich aber nicht geschafft ihn umzumelden daher habe ich ihn mit diesen Kennzeichen verkauft!

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Donnerstag, 14. September 2006, 11:05

boa is das kompliziert! :-?

wielang hat man denn frist das auto auf seine versicherung umzumelden?

wieso sollte man 3 monate zahlen wenn man blos 2 wochen besitzer war??? wird ja immmer schöner :roll: und für den schaden muß die versicherung von dem neuen käufer aufkommen, du hast ja gott sei dank nen KV mit datum und uhrzeit!!!

ich glaub das einzig wahre ist, GEH ZUM ANWALT!!! die mahnkosten werden ja auch immer mehr :roll: und irgendwann steht der kuckuck vor der tür :roll:
HAST DU RECHTSCHUTZ????? dann nütze ihn und handel :wink:
ich drück dir die daumen das alles reibungslos über die bühne geht!

äääh, was mich noch wundert, wenn die allianz noch offene forderungen an dich hat, drehen die dir denn dann nicht den hahn zu mit deiner aktuellen autoversicherung? äääh, ich glaub jetzt hab ich was verwechselt, die allianzversicherung ist von dem mensch bei dem DU das auto gekauft hast, oder wie? *sorry*
Lieben Gruß

Jule
:PDT_rev:


:PDT_old:Lieber Nürburgring als Ehering! :PDT_pop:

Mein Stilo: Leider verkauft!! Es war ein Stilo 3T Dynamic, 1,6l, imolagelb --> AKTUELL Opel Agila 1,2l


Olmi

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9

Donnerstag, 14. September 2006, 11:44

Dann bin ich ja nicht der einzige der das nicht versteht...

Wieso hat denn die Versicherung des Vorbesitzers Ansprüche an Dich??? Ich denke der Wagen war gar nicht auf Dich zugelassen und auch nicht über Dich versichert?

Geh am besten zu einem Anwalt, der kann Dich da wahrscheinlich besser beraten.

Gruß
Olmi

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fyolek

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Donnerstag, 14. September 2006, 12:30

Genau,
ich war nie der HALTER!! Aber der Eigentümer und habe ihn mit denselben Kennzeichen weiter veräußert!

Heute mache ich nen Termin beim Anwalt

fyolek

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Donnerstag, 14. September 2006, 12:36

So,
heute um 17Uhr habe ich einen Termin beim Anwalt!

Mal sehen was der mir rät!

SalaTILO

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Donnerstag, 14. September 2006, 12:43

Ich könnte bald meinen, ich war der Vorbesitzer, mir ist mit meinem Punto ähnliches passiert!

Die Versicherung hält sich zuerst mal an Versicherungsnhemer (Vorbesitzer). Der kann aber in diesem Fall nachweisen, daß das Fahrzeug am ... ... verkauft wurde, und das auf dem Kaufvertrag geregelt ist, daß das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden muß. Somit ist der Vorbesitzer bei der Versicherung außen vor, (wenigstens bei Privatverkauf). Der Käufer kann sich ja überlegen, ob er bei der Versicherung bleiben will, oder nicht. Da das Fahrzeug direkt weiterverkauft wurde, (nach 14 Tagen), macht sich der Zwischenbesitzer des Versicherungsbetrugs schuldig, wenn er mit dem Auto rumfährt und keine Versicherung haben sollte. Das war in meinem Fall so. Die Kosten für meinen "Gegner" waren jedenfalls höher als 3 Monatsbeiträge Versicherung, denn das Finanzamt kam auch noch dahinter zwecks
KFZ-Steuer. Gelackmeiert war ich trotzdem, denn ohne Rechtschutz blieb ich auf den Anwaltskosten sitzen!


Stefan
Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, das verstünden sie auch! Goethe:idea:

Mein Stilo: JTD 100 - 5 T, Orion-grau-met. Aero-Twins, 7,5"Borbet-Alu, 0-Tuning


Bam²

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Donnerstag, 21. September 2006, 01:20

@fyolek

Das ist tatsächlich kompliziert :roll: - erst mal nen Termin mit einem Arroganz - Vertreter machen und die AGBs erklären lassen und dann entscheiden, ob zahlen oder Anwalt.
Üblicherweise muß ein Fahrzeug innerhalb einer Woche umgemeldet werden. Die Versicherungen haben häufig eine Frist von 2 Wochen, anschliessend wird man zunächst automatisch als neuer Versicherungsnehmer übernommen. Und die Mindestlaufzeit ist dann wohl 3 Monate (Ist ja auch beim Abschluß so üblich: Zahlung jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich - 2 Wochen werden da nirgends angeboten).
Der Vorbesitzer hat den Verkauf wohl seiner Versicherung gemeldet (richtig so!) , das Fahrzeug wurde innerhalb von 2 Wochen nicht per Deckungskarte einer anderen Versicherung umgemeldet, also hast du die Versicherung zunächst einmal (Mindestlaufzeit 3 Monate) übernommen, weil auch die weitere Weiterveräusserung nicht rechtzeitig bei der Versicherung gemeldet wurde. Da die Versicherungen nach streng bürokratischen Regeln arbeiten, ist es gut möglich, daß zunächst der Mindestbeitrag (3 Monate) eingezogen wird und erst dann zurückgerechnet wird und du den Beitrag für 2,5 Monate zurück bekommst. Das klingt bescheuert, vereinfacht aber das Rechnungswesen...
Klär das also erst mal mit dem Versicherungs - Aussendienstmitarbeiter, bevor du dich unnötigerweise in weitere Unkosten stürzt :wink:

Gruß,
Andreas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bam²« (21. September 2006, 01:25)

Mein Stilo: 1.4 / 16V 5-Türer in "Ferrari-rot" und 390,- zu teuer... Ansonsten: Fiat Barchetta, Yamaha XV-750 Virago


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