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Lawe

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Dienstag, 18. April 2006, 19:27

Vorladung zum Gericht, rechtliches...

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Kurz und Knapp, hatte letztes jahr im november einen verkehrsunfall, ich war nicht schuld, war auf einem öffentlichen parkplatz. so also polizei hat dei schuldfrage nicht geklärt!

hab mir natürlich sofort nen anwalt genommen, da rechtsschutz. die versicherung der gegnerin hat nach kurzem hin und her ende dezember / anfang januar den schaden zu 100% meiner gunsten reguliert und auch sofort das geld an mich überwiesen.
heute kommt nun vom amtsgericht ne vorladung, dass die tusse mich auf 50% der summer verklagt hat, die ich ihr zahlen soll, da ich angeblich gegenüber ihr behauptet hätte, ich wäre von der kupplung abgerutscht. <-- das kann sein, dass ich es gegenüber ihr gesagt habe, da ich unter schock stand, dies kann unter anderem 2 personen bezeugen, dass ich unter schock stand. gegenüber der polizei habe ich keinerlei aussage gemacht, sondern nur brav die fotos gegeben und meine personalien angegeben.

so nun schreibt deren ihr anwalt, dass die gute frau der regulierung ihrer versicherung am 17.03.2006 wiedersprochen hat.
so nun meine frage:

bringt ihr das überhaupt was, so spät zu wiedersprechen?

ich werde morgen auf jeden fall sofort meinen anwalt einschalten und ihm die sache übergeben...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lawe« (18. April 2006, 21:17)


saarland stilo

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Dienstag, 18. April 2006, 19:34

willkommen im club.hatte im NOvember auch nen Unfall (war aber daran schuld).
Die Polizei war da die schuldfrage war ganz klar geklärt also hab ich auch keinen Anwalt gebraucht.
Die Versicherung hat alles innerhalb von 4 Wochen bezahlt,also dachte ich das alles geklärt sei.
Dänkste bekomm am 8.4 post vom Gericht das die Schnepfe deren Bengel ich reingedonnert bin mich auf 64€ verklagt hat und vor Gericht gehen will laut aussage meiner versicherung.(hallo die hat doch nen knall 64€ :shock:)
Jetzt nerv ich meine Anwalt und hoffe ned das ich wegen dem Scheiss auch noch vor Gericht muss.
Die Leute haben nen Knall.
Also ich leide mit dir und würde alles über den Anwalt laufen lassen

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Billy

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Dienstag, 18. April 2006, 19:46

wenn die meint selber schuld... aussage gegen aussagen

nach 6 Monaten ist es verjährt solche sachen! war heute beim Anwalt *g*

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Lawe

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Dienstag, 18. April 2006, 19:56

daher mache ich mir um das andere keine sorgen. also nach 6 monaten is gar nix mehr zu holen okay, und was is innerhalb der 6 monate, da wird ihr wiederspruch überprüft?
oder sagt da die versicherung selber, ne is zu spät...

crishan

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Mittwoch, 19. April 2006, 11:41

Die Polizei klärt keine SCHULDFRAGE!!!
Sowas macht nur das Gericht.
Aus Sicht der Polizei hat B den Unfall verursacht und den A geschädigt.
Rein rechtlich ist das keine Frage der Schuld. Da sollte man aufpassen.

Als Beispiel:
A missachtet die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" und stößt mit dem Fahrzeug des B zusammen. Bei der Unfallaufnahme erkennt die Polizei ganz klar den A als Unfallverursacher an. Im Laufe der Aufnahme wird allerdings bei B Alkoholgeruch wahrgenommen. Es stellt sich heraus, das B angetrunken am Steuer saß. Sagen wir mal mit über 1,1 Promille. Aus Sicht der Polizei ist A der Unfallverursacher. Dem B wird aber an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen. Er ist nun Beschuldigter im Strafverfahren - Trunkenheitsfahrt.

Es kommt zur Gerichtsverhandlung: der Richter kann nun die Schuldfrage in Prozent auch auf den B abwälzen, obwohl er für den Unfall nicht ursächlich verantwortlich ist. Wohl aber für den Alkoholkonsum.

Am besten ist man hat einen privaten Verkehrsrechtschutz.
Dort einfach alles an einen Anwalt abgeben, dann hat man hinterher keine Scherereien.

Mein Stilo: Neu:Golf V GTI! Alt:Stilo Abarth 3T BJ 06/2002 moiréschwarzmet. Vollausstattung (bis auf EasyGO) 17" FIAT Alus|FK SilverlineGewindefahrwerk|Xenon|CN+|Soundpaket+Wechsler|Winterpaket|SkyWindow|VolllederausstattungBeige|MemorySitze|Alarmanlage|PDC|8xAi


Lawe

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Mittwoch, 19. April 2006, 12:20

Zitat

Original von crishan
Die Polizei klärt keine SCHULDFRAGE!!!
Sowas macht nur das Gericht.
Aus Sicht der Polizei hat B den Unfall verursacht und den A geschädigt.
Rein rechtlich ist das keine Frage der Schuld. Da sollte man aufpassen.

Als Beispiel:
A missachtet die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" und stößt mit dem Fahrzeug des B zusammen. Bei der Unfallaufnahme erkennt die Polizei ganz klar den A als Unfallverursacher an. Im Laufe der Aufnahme wird allerdings bei B Alkoholgeruch wahrgenommen. Es stellt sich heraus, das B angetrunken am Steuer saß. Sagen wir mal mit über 1,1 Promille. Aus Sicht der Polizei ist A der Unfallverursacher. Dem B wird aber an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen. Er ist nun Beschuldigter im Strafverfahren - Trunkenheitsfahrt.

Es kommt zur Gerichtsverhandlung: der Richter kann nun die Schuldfrage in Prozent auch auf den B abwälzen, obwohl er für den Unfall nicht ursächlich verantwortlich ist. Wohl aber für den Alkoholkonsum.

Am besten ist man hat einen privaten Verkehrsrechtschutz.
Dort einfach alles an einen Anwalt abgeben, dann hat man hinterher keine Scherereien.


Danke für die Natwort, so habe ich es jetzt auch gemacht, da ich rechtsschutz habe, ging alles nun promt an meinen anwalt ;)

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