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Zitat
.. eine Fahrgeräuschmessung vorzunehmen, bedarf es einem besonderen Strassenbelag (DIN Belag) etc. und das kann nur auf wenigen Plätzen in Deutschland durchgeführt werden..
also gehen wir mal von einer Standgeräuschmessung aus
Hier der Link zur StvZo §49
Hier die Prüfvorschrift:
Standgeräusch des Fahrzeugs - Schallpegel im Nahfeld
Zur Erleichterung der späteren Überprüfung des Geräuschpegels von zugelassenen Fahrzeugen ist der Schallpegel im Nahfeld der Mündung des Auspuffschalldämpfers gemäß nachstehenden Vorschriften zu messen und das Meßergebnis in den Prüfbericht für die Bescheinigung nach ►M9 Anlage 2 ◄ einzutragen.
5.2.3.2. Meßgeräte
5.2.3.2.1. Akustische Messungen
Es ist ein Präzisions-Schallpegelmeßgerät gemäß 5.2.2.2.1 zu verwenden.
5.2.3.2.2. Drehzahlmessungen
Die Drehzahl des Motors ist mit Hilfe eines Drehzahlmessers zu bestimmen, dessen Abweichung höchstens ± 3 % betragen darf. Dieser Drehzahlmesser darf nicht der des Fahrzeugs sein.
5.2.3.3. Meßbedingungen
5.2.3.3.1. Prüfgelände
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eignen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Reflexion ergeben; auszuschließen sind Flächen aus gewalzter Erde.
Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Fahrzeugs entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Beobachter und den Fahrer. Das Fahrzeug ist innerhalb dieses Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu etwa vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens einem Meter hat.
5.2.3.3.2. Wetterbedingungen
Die Messungen dürfen nicht bei ungünstigem Wetter durchgeführt werden. Insbesondere ist der Einfluß von Windböen auszuschließen.
5.2.3.3.3. Umgebungsgeräusch
Durch Umgebungsgeräusche und Wind verursachte Anzeigewerte des Meßgerätes müssen um mindestens 10 dB (A) niedriger sein als der zu messende Schallpegel. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht werden, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.
5.2.3.3.4. Zustand des Fahrzeugs
Vor Beginn der Messungen ist der Fahrzeugmotor auf normale Betriebstemperatur zu bringen. Ist das Fahrzeug mit automatischen Lüftern ausgerüstet, so darf während der Messung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden. Während der Messungen ist der Gangwahlhebel in die Leerlaufstellung zu bringen.
5.2.3.4. Meßmethode
5.2.3.4.1. Art und Anzahl der Messungen
1970L0157 — DE — 01.05.2004 — 014.001 — 12 ▼M8 Während des Betriebsablaufs nach 5.2.3.4.3 ist der A-bewertete maximale Schallpegel in Dezibel (dB) zu messen. An jedem Meßpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen.
5.2.3.4.2. Mikrophonstellung
Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Membran des Mikrophons muß gegen die Auspuffmündung gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad ± 10 Grad zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung
der Abgase liegt. In bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf derjenigen Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen dem Mikrophon und dem Fahrzeugumriß ergibt. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht größer als 0,3 m ist, und sind diese mit demselben Schalldämpfer verbunden, so ist das Mikrophon auf diejenige Öffnung zu richten, die dem Fahrzeugumriß am nächsten liegt oder die den größten Abstand zur Fahrbahnoberfläche hat. In allen anderen Fällen sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei nur der größte gemessene
Wert festzuhalten ist. Bei Fahrzeugen mit senkrecht nach oben weisendem Auspuff (beispielsweise bei Nutzfahrzeugen) ist das Mikrophon in der Höhe der Auspufföffnung aufzustellen, und zwar vertikal nach oben gerichtet. Es muß sich in einer Entfernung von 0,5 m von der der Auspufföffnung am nächsten gelegenen Seitenwand des Fahrzeugs befinden.
Kann das Mikrophon infolge der Konstruktionsweise des Fahrzeugs nicht entsprechend Abbildung 2 angeordnet werden (z. B. Behinderung durch Reserverad, Kraftstoffbehälter, Batteriebehälter), so muß bei der Messung eine Zeichnung angefertigt
werden, aus der die für das Mikrophon gewählte Anordnung eindeutig ersichtlich ist. Soweit wie möglich müssen das Mikrophon mindestens 0,5 m vom nächsten Hindernis entfernt und die Achse seiner größten Empfindlichkeit auf die Auspufföffnung gerichtet sein, und zwar an einer Stelle, die von den vorerwähnten Hindernissen am wenigsten beeinflußt wird.
5.2.3.4.3. Betriebsbedingungen des Motors
Der Motor ist auf drei Viertel der der Entwicklung seiner Nennleistung entsprechenden Drehzahl (S) zu bringen und konstant auf dieser Drehzahl zu halten. Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist das Fahrpedal rasch in Leerlaufstellung zu bringen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs zu messen, der eine kurze Beibehaltung der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, wobei der höchste Anzeigewert des Meßgeräts als Prüfergebnis gilt.
5.2.3.5. Ergebnisse (Prüfbericht)
5.2.3.5.1. Im Prüfbericht zur Ausstellung der Bescheinigung nach ►M9 Anlage 2 ◄ sind alle erforderlichen Angaben zu vermerken, insbesondere die Ergebnisse der Messung des Standgeräuschs.
5.2.3.5.2. Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das
nächstgelegene ganze Dezibel auf- bzw. abzurunden.
Es sind nur die Meßwerte zu berücksichtigen, die bei drei aufeinanderfolgenden Messungen erzielt wurden und um nicht mehr als 2 dB (A) voneinander abweichen.
5.2.3.5.3. Als Meßergebnis gilt der größte der drei Meßwerte
Achtung aufpassen: Direkt im Abgasstrom gemessen ergeben ca. 5-7 dB(A) mehr!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Fabian« (13. September 2007, 17:42)
Zitat
Original von Fabian
normalerweise werden bei solch einer eintragung auch die DB werte im schein/brief geändert... was hier denke ich nicht der fall ist =)
hier in Ingolstadt gehört so ein geräuschmessteil zur standart ausstattung eines streifenwagens, genauso wie ein leistunsprüfstand für roller (seit dem wusste ich das mein 50ccm roller 19PS hat )
zum thema autostilllegen:
sobald ein auto im straßenverkehr eine gefährdung oder eine lärmbelästigung ist, kann eine stilllegung durchgeführt werden, deshalb wird mein stilo z.b. münchen niemals sehen, die legen dein auto RECHTENS wegen jedem furz still -.-
@mephistilo: da hilft dir n anwalt leider auch nicht viel... wenn dein auto nicht "verkehrssicher" ist, und die cops es sagen, kann nur eine prüfung durch TÜV/dekra dir dein auto wiedergeben...
andere sache ist natürlich eine mängelkarte, dies liegt aber immer im ermessen der dich kontrollierenden polizei...
hierzu muss ich sagen, das ich hier in ingolstadt zwar schon ein paarmal aufgehalten wurde, aber immer mit einer mängelkarte davongekommen bin (hab sogar mal ne mängelkarte abgegeben, da stand ich mit meinem auto, mit getönten seitenscheiben weswegen ich auch die mängelkarte bekommen hab, im halteverbot vor der tür )
aber ich warte nur noch darauf bis einer zu mir sagt ab aufn hänger, aber den hänger auf den ich draufkomm müssen se noch bauen =)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »adriaticstYlo« (13. September 2007, 18:06)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukky-Stilo« (13. September 2007, 18:47)
Zitat
Original von $$ Stilo - Tuner $$
wenn nicht dann kann er meiner Meinung nach aber mein Auto nicht stilllegen weil es Eingetragen ist,nicht jeder weiß das nicht alles was eingtragen ist auch LEGAL ist!!
Mein Stilo: 1,9 JTD schwarz metallic,novitec federn -35 mm VA/HA usw....
Zitat
Original von Fabian
Zitat
Original von $$ Stilo - Tuner $$
wenn nicht dann kann er meiner Meinung nach aber mein Auto nicht stilllegen weil es Eingetragen ist,nicht jeder weiß das nicht alles was eingtragen ist auch LEGAL ist!!
kann er schon, sobald er die eintragung für nicht richtig hält...
ich kenn n paar aus der "scene" sag ich jetz mal, was meinst du was die trotz eintragung schon alles durchgemacht haben...
@adriaticstYlo: klar, kommt dann soweit vorhanden n kran... ich kenn welche die durften dann mit polizeieskorte zur verwahrstelle fahren =) das die sache aber dadurch teurer wurde hab ich noch nicht gehört
Zitat
Original von $$ Stilo - Tuner $$
Gibts wohl bei euch an der Schule viele Polizeikontrollen??Sind wohl eure Autos zu auffällig ;-)
Gruss Lukas
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »adriaticstYlo« (15. September 2007, 12:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukky-Stilo« (4. Dezember 2007, 17:27)
Mein Stilo: 1.6er - geiler sound und eigentlich auch schnell genug
Mein Stilo: 1.6er - geiler sound und eigentlich auch schnell genug
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