achja der Händler hat mir eine 12 monatige Gewährleistung gegeben!
Ist ja auch richtig, nur das nach 6Monaten die Beweisumkehrlast eintritt, d.h., dass in ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, dass der Mangel vor dem Verkauf nicht existierte und in den 2ten 6Monaten Du nachweisen musst, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestand. ;-)