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Italo-Welt
  • »stilo2005« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 31. Dezember 2005, 15:55

ebay fundstück

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hallo members,

ist des bei uns erlaubt und wenn ja findet ihr das schön?

http://cgi.ebay.de/FIAT-STILO-3RD-BRAKE-…1QQcmdZViewItem

Fabian

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2

Samstag, 31. Dezember 2005, 15:59

hi

ne ist nicht erlaubt bei uns....

schön naja, geschmacksache würd ich sagen

ciao fabian
Deutscher durch Geburt, Bayer durch die Gnade Gottes 8-)

K2ij3

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Samstag, 31. Dezember 2005, 16:00

ich glaube schon, bei mir in Aalen fahren mehrere, vor allem Clios rum, die das haben!
Stilo 1,9 JTD Dynamic
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Fabian

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4

Samstag, 31. Dezember 2005, 16:01

darfst aber des dritte bremslicht nicht zukleben!

ich such mal wo des steht

achja wenns mehrere machen is es noch lange nicht erlaubt ;)

EDIT: hab jetz auf die schnelle nix gefunden, aber es wäre eine veränderung der leuchtmittel und somit nicht erlaubt
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  • »ninosiciliano« ist männlich

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5

Samstag, 31. Dezember 2005, 16:11

Das ist nicht elaubt, wollte damals auch eins für mein Punto kaufen aber der Prüfer sagte nicht erlaub (laut Tüv aussage)

Ciao
Nino :wink:
Gruß, ninosiciliano

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France

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6

Samstag, 31. Dezember 2005, 16:13

Da achtet sowieso keiner drauf. Also ich kannte mal einen der hat das selber gemacht mit Folie, und da hat keiner was gesagt. Die dritte Bremsleuchte ist sowieso keine Pflicht, also macht das normal nichts aus, zumindest bei uns nicht.

K2ij3

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Samstag, 31. Dezember 2005, 16:16

Kann mich nur France anschließen, laut StVZO §53 muss man minimal 2 Bremsleuchten haben, kann aber maximal vier haben.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
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Fabian

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Samstag, 31. Dezember 2005, 16:16

ich glaube schon das ne dritte bremsleuchte ab nem bestimmten baujahr pflicht is (EDIT: dann halt net ;) )

mein tüv prüfer hat mir mal gesagt wenn lampen am auto verbaut sind müssen die auch funktionieren, oder dürfen au net abgedeckt werden (wollte nen bösen blick über meine nsws)
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Samstag, 31. Dezember 2005, 16:19

-

fabian, fast richtig.

vorschrift ist die nebelschlußleuchte für fahrzeuge ab irgendwas 1994.

France

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Samstag, 31. Dezember 2005, 16:25

Ich mein da steht nur drin sie müssen Rot sein, und gut sichtbar und nicht bedeckt.
Aber so gesehen sind sie ja nicht bedeckt weil man das Licht ja noch sieht, eben als schrift.
Es gibt kein Gesetz das verbietet das die Bremsleuchte aus einer Schrift besteht.Zumindest steht da nichts drin!

-=Devil=-

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Sonntag, 1. Januar 2006, 18:33

Na dann dürftest auch nen bösen Blick bis kurz vor die Stoßstange ziehen, denn durch den Spalt fällt ja noch ein bissl Licht. ;)

Aber unser hoschi hat sich damal soweit ich weiß schlau gemacht, weil auch der Vorschlag kam, dass es solche Stilo.info Aufkleber geben soll, und da hieß es auch verboten. :cry:

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France

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Sonntag, 1. Januar 2006, 19:41

Das mit dem Bösen Blick stimmt nicht, denn du bedeckst ja damit keine zusatzleuchten, sondern deine Scheinwerfer und die sind ja pflicht.
Ausserdem gibt es dafür ja eine vorschrift, das nur eine bestimmte prozentzahl bedeckt sein darf, und der lichtkegel noch frei bleiben muss!!!

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