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vahn

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Sonntag, 18. Juni 2006, 12:03

Garantie-/Kulanzanfrage, vorgehensweisen und Infos

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hallo zusammen,

mal die andere art eines „how-to-do“.
werde es nach und nach ergänzen, wenn es änderungen oder interessante neuigkeiten in diesem sektor gibt.

da es in letzter zeit vermehrt zu diskussionen im forum bezüglich garantie bzw. kulanz kam, werde ich mal einige nützliche infos zusammenfassen.

garantie
bei garantie handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte leistung seitens des importeurs/herstellers. der garatiezeitraum ist fest vereinbart und nicht dehnbar. je nach importeur/hersteller ist die garantieleistung an parameter gebunden.

kulanz
bei kulanz handelt es sich um eine rein freiwillige leistung des herstellers. es gibt keinen gesetzlichen anspruch auf kulanz.
kulanz ist grds. an parameter gebunden. in der regel wird bei einer kulanzanfrage folgendes berücksichtigt:
zulassungsdauer des fahrzeuges
laufleistung des fahrzeuges
checkheftpflege des fahrzeuges

eine gängige grösse sind 3 jahre nach erstzulassung des fahrzeuges sowie bis zu einer laufleistung von 100 tkm. checkheftpflege wird jeder importeur/hersteller voraussetzen. die anderen parameter können natürlich differieren.

hier nun die vorgehensweise bei einer anfrage, welche gute aussichten auf erfolg bietet.

ich persönlich würde eine anfrage schriftlich oder per email stellen. der importeur/hersteller benötigt grds. eure fahrzeugdaten, sprich typ, ez, chassis, km-stand sowie das kennzeichen.

fügt eure wartungsnachweise als kopie bei. im zweifel wird es darauf hinauslaufen, dass das serviceheft sowieso angefordert wird.

benennt euren betreuenden vertragshändler, ein fester ansprechpartner beim vh ist hilfreich.
eure vollständigen adressdaten inkl. telefonnummern sind hilfreich und erleichtern dem sachbearbeiter die kontaktaufnahme.
formuliert sachlich und freundlich und macht wahrheitsgemäße angaben zum fahrzeug und zum schadensbild.

spart euch drohungen oder unhöflichkeiten. die tendenz zur hilfsbereitschaft seitens des sachbearbeiters wird sich dadurch nicht bessern. mit der fachpresse oder einem rechtsbeistand drohen würde ich mir ebenfalls schenken. wie bereits an anderer stelle erklärt, wird es in den wenigsten fällen zu einer veröffentlichung kommen, ohne dass der importeur/hersteller diesem zugestimmt hätte. rechtsanwalt ist die andere sache. überlegt einmal, wo habt ihr euer fahrzeug gekauft? richtig, in der regel beim vertragshändler, beim markenfremden händler oder von privat. nicht beim importeur/hersteller, eh? also ist dieser auch nicht euer vertragspartner, sollte es tatsächlich eine rechtliche angelegenheit werden.

nun noch kurz das thema gebrauchtwagen und eventuell vorhandene gebrauchtwagengarantien. bei gebrauchtwagengarantie ist der importeur/hersteller nicht garantiegeber!
gebrauchtwagengarantie ist in der regel eine extern zugekaufte leistung seitens des verkaufenden händlers. car garantie ist hier wohl weit verbreitet. der importeur/hersteller hat mit dieser leistung rein gar nichts zu tun.

hm, denke das soll es vorerst gewesen sein. wenn man o. g. punkte berücksichtigt, sollte einer kulanz nichts im wege stehen. betonung liegt auf sollte.... denn es ist und bleibt ein „goodwill“ seitens des importeurs/herstellers.

viele grüße
vahn

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vahn« (19. Juni 2006, 19:32)


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