hallo mwhf. deine frage möchte ich mit einem klaren ja beantworten. innerhalb der ersten 6 monate nach kauf des gebrauchtwgen wird davon ausgegangen, dass der mangel bereits bei kauf existierte und dem verkäufer (als fachlich versieertem kfz-kundigem) bekannt war. jedoch ist zu beachten, dass du einen gebrauchtgegenstand erworben hast. durch normalen gebrauch abgenutzte s interieur ect sind kein mangel im sinne des gesetzgebers. ne kaputte kupplumg, nen abgebrochen und behelfsmäßig geklebter innenspiegel schon. gruß