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Italo-Welt

Fiat User

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1

Mittwoch, 2. August 2006, 19:30

Gewaehrleistung und Garantie

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Hallo,

hab mal wieder ein paar Fragen, vielleicht habt Ihr ein paar Informationen fuer mich.

Meinen Stilo MW habe ich ja nun fast drei Wochen, er ist Bj. 03/2003.
Heute war ich wegen abnormaler Geraeusche, die erst bei Betriebstemperatur aufgetreten sind, in der Werkstatt. Diese Gereausche treten so im den Drehzahlbereich um die 2000 U/min-1 auf und sind irgendwelche Resonanzgeraeusche die ich der Auspuffanlage zugeschrieben hatte.

In der Werkstatt sagete man mir nach Pruefung, das im Nachschalldaempfer
etwas locker waere.
Nun gut, ich klaere gerade, ob der Haendler, bei dem ich den Stilo kaufte, die Reparaturkosten uebernimmt. Mueste er eigentlich. Habe eine Gebrauchtwagengarantie, allerdings ist der Auspuff ein Verschleissteil.

Aber was anderes, in der Fiat Werkstatt sagte man mir, dass der Stilo in Italien
zugelassen war, das bei Ihm das CN+, eine Antriebswelle, eine Mororaufhaengung
und von Ausgleichswellen im Motor die Gewichte getauscht wurden.
Er wollte mir aber keinen Ausdruck der Daten mitgeben.
Ich weiss nun nicht, wann diese Teile getauscht wurden, der Haendler, von dem ich den Stilo kaufte, wusste von all den Dingen nichts.

Nun, wenn z.B. das CN+ wieder kaputt geht, oder die Gewichte der Ausgleichswellen wieder Probleme machen, habe ich doch keinen Nachweis fuer dessen Austausch. Wie kann ich die Informationen und vielleicht kommende Gewaehrleistungsansprueche klaeren? Wie ist die Gewaehrleistungspflicht in Italien?

Ich habe mich uebrigens schon gewundert, warum ich zwei Codekarten fuer das CN+ mit unterschiedlichen Codes habe.

CU
Frank

Mein Stilo: 1,9 JTD Multiwagon, 85kW, Klimaautomatik, 215/45 R17; original Subwofer, CN+


Berko

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2

Freitag, 4. August 2006, 13:04

RE: Gewaehrleistung und Garantie

Zitat

Original von Fiat User
1)
Nun gut, ich klaere gerade, ob der Haendler, bei dem ich den Stilo kaufte, die Reparaturkosten uebernimmt. Mueste er eigentlich. Habe eine Gebrauchtwagengarantie, allerdings ist der Auspuff ein Verschleissteil.

2)
Nun, wenn z.B. das CN+ wieder kaputt geht, oder die Gewichte der Ausgleichswellen wieder Probleme machen, habe ich doch keinen Nachweis fuer dessen Austausch. Wie kann ich die Informationen und vielleicht kommende Gewaehrleistungsansprueche klaeren?


1) Wahrscheinlich bittet er dich in die Werkstatt um dies zu beseitigen. Zu Erstattung der Kosten bei ner Rep in einer anderen WK ist er nicht verpflichtet.
Aber die Entscheidung liegt letztendlich beim Händler!!!
2)Die Frage ist auch wann das Ganze gemacht wurde!!!Wenn es innerhalb der Werksgarantiezeit gemacht wurd ist der Zug eh abgefahren. Und mit importierten Fzg-en ist es eh immer ein Hickhack.
Wir hoffen mal, dass da nix kaputt geht!!! :wink:

Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*


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3

Freitag, 4. August 2006, 13:23

-

garantie ist der vom gesetz vorgeschriebene anspruch auf kostenfreie reparatur oder ersatz wenn man so will. gewährleistung ist eine vom werk mögliche kostenfreie reparatur oder ersatz. darauf hat man aber keinen anspruch.

die daten des austausch eines teils brauchst du nicht, denn mit dem austausch beginnt keine neue frist. wird dir das gerät einen tag vor ablauf der garantie getauscht und geht zwei tage später kaputt ist die garantie abgelaufen.

Chriz

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4

Freitag, 4. August 2006, 14:08

Letztendlich ist es egal wer wann wo was gewechselt hat. Der Händler bei dem du das Fzg. gekauft hast, ist verpflichtet die eine Gewährleistung zu geben. Da kann er sich nicht rausreden das, dass in Italien gemacht wurde oder er von nichts weiß. Wenn ein Händler ein Fzg. ankauft muss er es durchchecken...

Das einzige problem bei einer Gewährleistung ist das, dass 1. halbe Jahr, er dir beweißen muss das der Schaden von dir verursacht wurde und das 2. halbe Jahr, musst du ihm beweisen das der Schaden schon war, bevor du das Fzg. gekauft hast...

Mein Stilo: Stilo 1.6 16V, 3tr., Steingraumet., 18 Zoll Felgen, Carzone front, Tieferlegung usw.


Berko

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5

Freitag, 4. August 2006, 14:28

Re: -

Zitat

Original von stilo2005
1)
garantie ist der vom gesetz vorgeschriebene anspruch auf kostenfreie reparatur oder ersatz wenn man so will. gewährleistung ist eine vom werk mögliche kostenfreie reparatur oder ersatz. darauf hat man aber keinen anspruch.
2)
die daten des austausch eines teils brauchst du nicht, denn mit dem austausch beginnt keine neue frist. wird dir das gerät einen tag vor ablauf der garantie getauscht und geht zwei tage später kaputt ist die garantie abgelaufen.


1)
Da hast du aber kräftig was vertauscht!
Gewährleistung = gesetzlich geregelt, nach 6Monaten Beweislastumkehr!
Im Schadensfall: folgt Mangelbeseitigung. Erst nach dem 3. Misslingen der Mangelbeseitigung(am selben Schaden) das Recht auf Vertragsrücktritt. (Sachen wie Wandlung gibt es in der Form nicht mehr)
Garantie = freiwilige Basis, ob Rep oder Ersatz entscheidet der Verkäfer

2) stimmt voll und ganz

Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*


Berko

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6

Freitag, 4. August 2006, 14:32

Zitat

Original von Chriz
Gewährleistung ist das, dass 1. halbe Jahr, er dir beweißen muss das der Schaden von dir verursacht wurde(oder nach der Übergabe eintrat) und das 2. halbe Jahr, musst du ihm beweisen das der Schaden schon war, bevor du das Fzg. gekauft hast...
.....oder zum Zeitpunkt der Übergabe schon da war!!! :-)

Sonst: :023:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (4. August 2006, 14:33)

Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*


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