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fyolek

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Dienstag, 14. November 2006, 13:36

Stilo gestohlen, was ist mit Wertgutachten

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Hallo,

mein Stilo Abarth wurde vor gut einem Monat gestohlen.

Nun hat der Vorbesitzer noch ein Wertgutachten gehabt für den Wagen.
Wie sieht das nun aus? Muss die Versicherung dann den GutachtenWert bezahlen oder gibt es da irgendwelche Regeln?

Gibt es da Regeln, wie alt das Gutachten höchstens sein darf oder sowas in der Art?

Vielen Dank im Voraus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fyolek« (14. November 2006, 13:37)


vocalix

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Dienstag, 14. November 2006, 14:39

RE: Stilo gestohlen, was ist mit Wertgutachten

Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Umfang, Art und Weise sind in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung geregelt.

Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, abzüglich eines vertraglich vereinbarten prozentualen Abschlages sowie einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Versicherungsnehmer (Bestohlene) aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung) oder gleichwertige Teile zu erwerben. Die Höchstgrenze ist in allen Fällen der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens unter Berücksichtigung eines Abzuges "neu für alt".

Den Abzug "neu für alt" muss sich der Versicherungsnehmer anrechnen lassen, wenn in sein Fahrzeug ein gebrauchtes Teil durch ein neues Teil ersetzt wird. Der Abzug "neu für alt" berücksichtigt eine dem Alter und der Abnutzung entsprechende Minderung des gebrauchten Teils.

Nicht ersetzt werden unter anderem Wertminderung des Kfz, Überführungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens und Treibstoff.
Die Kosten eines Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen von ihm veranlasst oder mit ihm abgestimmt war.

Taucht das gestohlene Fahrzeug innerhalb 1 Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder auf, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie zurückzunehmen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug Eigentum der Versicherungsgesellschaft. In diesem Fall kann die Versicherung bestimmen, was mit dem Fahrzeug passiert. Sie kann das Fahrzeug an den Bestohlenen zurück geben, sofern dieser das Fahrzeug noch will, oder sie verkauft oder versteigert das Fahrzeug.
"Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren."
- Leonardo da Vinci -

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fyolek

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Dienstag, 14. November 2006, 21:48

RE: Stilo gestohlen, was ist mit Wertgutachten

Zitat


Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, abzüglich eines vertraglich vereinbarten prozentualen Abschlages sowie einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Versicherungsnehmer (Bestohlene) aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung) oder gleichwertige Teile zu erwerben. Die Höchstgrenze ist in allen Fällen der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens unter Berücksichtigung eines Abzuges "neu für alt".




Heißt das jetzt ein Wertgutachten bringt nix oder bringt es doch was? Weil letzendlich ist es ja der Widerbeschaffungswert eines Umgebauten Fahrzeuges

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fyolek« (14. November 2006, 21:49)


Hajö

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Dienstag, 14. November 2006, 23:16

Also, soweit mir bekannt ist, muss der Versicherung das Wertgutachten bei Abschluss vorgelegt werden, wenn man das mit versichern will und dann gibt es halt nen Zuschlag für das erhöhte Risiko!

So wie ich das sehe hast Du das nicht gemacht, oder?

Somit denke ich wird es schwierig, bzw. wird Dir vermutlich nichts bringen und Du bekommst leider nur den Gegenwert eines Serienfahrzeuges... :(

Aber am besten mal mit der Versicherung sprechen, die können Dir das am besten sagen. Und vorher nochmal den Versicherungsvertrag und das Kleingedruckte lesen, da gibt es auch oftmals Klauseln @Diebstahl... ;)

Wünsch Dir viel Erfolg!

Gruß
Hajö :)

Mein Stilo: 5 Türer, JTD Dynamic, Moiré schwarz, Leder schwarz, Klimaautomatik, Winterpaket, ConnectNAV+, 215/45 R17, 40/30mm Novitec Federn, Novitec PRII (optimiert ca. 160PS), schwarze Scheiben, Parksensoren (beleuchtet), Airbrush (innen/außen).


fyolek

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Mittwoch, 15. November 2006, 17:19

ok danke erstmal für die info

zählen eintragungen auch bei der berechnung der versicherung?
also eingetragene sachen im fahrzeugschein? z.b. spoiler felgen tieferlegung etc?

Eumel

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Mittwoch, 15. November 2006, 20:17

Zitat

Original von fyolek
ok danke erstmal für die info

zählen eintragungen auch bei der berechnung der versicherung?
also eingetragene sachen im fahrzeugschein? z.b. spoiler felgen tieferlegung etc?


Die Eintragung beweist nicht, das es zum Zeitpunkt des Diebstahls montiert war.
Daher bezweifle ich das es anerkannt wird.

micky72

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Donnerstag, 16. November 2006, 07:32

Es ist auch zu berücksichtigen, daß nicht extra gemeldetes Zubehör, nur bis zu einem Höchstbetrag mitversichert ist. Alles was über diesem Höchstbetrag liegt muß per Prämienzuschlag separat versichert werden.
Gruß Michael :006:

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Donnerstag, 16. November 2006, 09:41

also mal ganz einfach gesagt! wenn du dein zubehör nicht gesondert versichert hast, wird dir das nicht erstattet, das ist fakt. du kannst ja erzählen was du willst :)

ich werde mein zeug demnächst extra versichern und die versicherung will eine genaue auflistung, was drin ist (zur wertberechung) und was das gekostet hat. Und Bilder wollen Sie auch noch haben, dass sie sehen, das es wirklich verbaut war!

gruß chris
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fyolek

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Samstag, 18. November 2006, 20:00

@chrissshot

und das muss die versicherung dann im falle eine diebstahls auch zahlen das mitversicherte?

Hajö

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Samstag, 18. November 2006, 20:05

Wenn es mitversichert ist, wird es im Falle eines Schadens/Diebstahls auch ersetzt!

Allerdings wird die Versicherung wegen dem höheren Wert auch etwas teurer. Is ja auch logisch, da eben auch höheres Risiko... ;)

Aber dann kann "nix" mehr passieren im Fall der Fälle.

Gruß
Hajö :)

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