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Canidae

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Montag, 25. August 2008, 14:08

Totalschaden? und allgemeinen Versicherungsfrage

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Dann muss ich eure Hilfe ein vllt letztes mal in Anspruch nehmen. Am Freitag wurde mein Stifi kaltblütig von einer Rentnerin abgeschossen :-(. So sieht er jetzt aus:
http://img99.imageshack.us/img99/742/stifikg6.jpg

Die Schuldfrage sollte eigentlich relativ klar sein da sie es in der Kurve geschleudert hat und dann auf meiner Fahrbahnseiten in die Leitplanke und mich krachte. Was ich jetzt gern wissen würde wer hält dies für einen Totalschaden? Bj ist 2002 es ist ein 1.6er Dynamik Edition Benziner. Der Fachgutachter wird wohl erst morgen dazu kommen aber naja. Die Kotflügel sehen zumindestens von außen noch gut aus genau so wie die Lichter aber naja wer weis.

Und der Hauptgrund weswegen ich frage, wenn es ein Totalschaden ist und ich keine Schuld am Unfall habe. Kann ich dann die 650€ die ich vor einem knappen Monat in das Auto rein Repariert hab bei der Versicherung raus schinden? Haltet ihr es für sin voll einen Anwalt hinzuzuziehen (zuzuz :)) mein Umfällt ist da geteilter Meinung.

Hier mal eine Skizze für den dens interessiert... an der Kurven Innenseite geht es steil nach oben so das man ein Auto das kommt erst am Scheitelpunkt sieht.
http://img183.imageshack.us/img183/9730/…111kopietx7.jpg

Also schon mal danke fürs lesen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Canidae« (25. August 2008, 14:09)

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metoo

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Montag, 25. August 2008, 14:11

RE: Totalschaden? und allgemeinen Versicherungsfrage

Wie soll man anhand nur eines Bildes sagen ob es ein Totalschadeb ist oder nicht, sehr schwer - aber um eine Vermutung abzugeben sieht es für mich nicht nach einem aus. Dafür ist die Motorhaube nicht weit genug eungedrückt, was aber an dem fahrgestell dran ist kann dir nur der Gutachter und/oder die Werkstatt sagen, ob evtl. der Rahmen verzogen ist etc.

PS: Wenn du ne Rechtschutzversicherung inkl. Verkerhsschutz hast bezieh einen Anwalt ein, kostet nichts und schadet nie! ;)

Canidae

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Montag, 25. August 2008, 14:14

Ja ich weis man kanns so nichts ansatzweise sicher sagen aber wenn ihr schon dabei seit könnt ihr ja eure Meinung sagen^^ Ja Rechtsschutzversicherung hab ich. Danke für deine Meinung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Canidae« (25. August 2008, 14:15)

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Sash

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Montag, 25. August 2008, 14:18

Also Anwalt immer einschalten, is meine Meinung! Mir wurde mal Vorfahrt genommen, auf ner Vorfahrtsstraße. Klare Sache eigentlich, der ganze Spaß zog sich über 1 Jahr hin! Bis ich mein Recht bekommen habe.
Glücklicher Weiße lief das noch über die Rechtsschutz meiner Eltern, für den Stilo hab ich jetzt ne Eigene abgeschlossen.

Naja, schaut so aus, als ob der komplette Vorderwagen verzogen is. Wart halt mal ab was der Sachverständige sagt, vielleicht siehst schlimmer aus, als es is.

Hast du dich verletzt? Weil dann kannst auch Schmerzensgeld beantragen.

SASH

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Canidae

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Montag, 25. August 2008, 14:25

Nein mir fehlt nichts. Gestern wars mir irgendwie so komisch Schwindlig aber ich glaub nicht das das ein Schleudertraumen oder sowas ist. Als sie auf mich aufprallte bin ich schon fast gestanden die Straße war nass und um die Kurve hätte man eh nicht schnell fahren können. Der Airbag hat mir halt eine kostenlose Enthaarungen der Arminnenseiten verpasst.

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Pivopete

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Montag, 25. August 2008, 15:06

also wenn die airbags auch aufgegangen sind, denk ich schon dass man hier von nem wirtschaftlichen totalschaden ausgehen können wird.

ich meine unsere stilos der ersten baureihe sind ja auch nicht mehr soviel wert. vlt. noch 4-6000 euros, und wenn du neue airbags brauchst, motorhaube, schürze, stabistange und noch alles andere was davorne mitrumgurkt, wirste wohl diese 4-6000 eier auch durch den arbeitslohn und die teile schnell übersteigen.

wenn de nen bastler bist, kannste aber natürlich die sachen selber wieder heile machen, das geld einstecken, und am ende vlt. doch deine bella retten können.

nen anwalt brauchste meines erachtens noch nicht. warte ab, ob dass mit der gegnerischen versicherung alles klappt. ich meine du hast ja nen unfallbericht von der polizei, in dem die schuldfrage ja schon an hand der tatsache wer zuerst genannt wird festgelegt ist.

wenn die versicherung dann problemlos zahlt, haste ja auch nichts, was de dem anwalt erzählen kannst. da die ansprüche ja nicht binnen 3 wochen verfallen, kannste den anwalt auch ruhigen gewissens erst einschalten, wenn es schwierigkeiten mit der gegnerischen versicherung gibt. der kann dann deine ansprüche gerichtlich geltend machen. was anderes kann der letztlich auch nicht machen.

ruf bei der gegnerischen versicherung an, wenn de den gutachterbericht hast, und frag wies weitergeht.

wenn die nämlich problemlos zahlt, brauchste unsere wirklich überlastete justiz nicht zusätzlich bemühen.

gruß phillip

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dom

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Montag, 25. August 2008, 15:15

Das is auf jedne Fall nen wirtschaftlicher...

Weg mit dem Ding.

netnite

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Montag, 25. August 2008, 16:34

Da du nicht schuld bist, nimmst du dir einfach einen Anwalt, den muss sowieso die gegnerische Versicherung übernehmen, genau wie deinen Mietwagen für die Ausfallzeit. Also schnell zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der sagt die dann wie es weiter geht!

Mein Stilo: Fiat Stilo JTD 150 Dynamic in blaumetallic


FloStilo

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Montag, 25. August 2008, 17:40

Hatte einen ähnlichen Fall vor fast 2 Jahren. War im Urlaub und in der Schweiz hat´s mich knallhart auf der Autobahn erwischt :-D (Zumindest feier ich und die Unfallgegnerin, die seither meine Freundin ist demnächst unser 2Jähriges :-D :-D ) Naja, damals hat die Versicherung der Gegenseite sofort alles geklärt und ich hab echt gutes und sehr schnelles Geld bekommen! habe damals keinen Anwalt gebraucht....

Ich würde einfach mal abwarten und in Erfahrung bringen, ob die Sache klar ist und auch von der Gegenseite als klar geschildert wurde!


MfG Flo

Mein Stilo: 3T 1.4 Trofeo, BJ 2004, Schwarz


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Montag, 25. August 2008, 17:46

Zitat

Original von FloStilo
(Zumindest feier ich und die Unfallgegnerin, die seither meine Freundin ist demnächst unser 2Jähriges :-D :-D )

MfG Flo


Zitat

Original von Canidae
Am Freitag wurde mein Stifi kaltblütig von einer Rentnerin abgeschossen


Ich hoffe irgendwie die zwei werden kein Paar :lol: :lol:

Jens

Mein Stilo: steht zum Verkauf :-(


Pivopete

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Montag, 25. August 2008, 17:55

Zitat

Original von netnite
Da du nicht schuld bist, nimmst du dir einfach einen Anwalt, den muss sowieso die gegnerische Versicherung übernehmen, genau wie deinen Mietwagen für die Ausfallzeit. Also schnell zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der sagt die dann wie es weiter geht!


und genau das stimmt meines erachtens nicht. bei einem unfall geht es wie bei jedem anderen schadensfall immer darum, dass der schädiger den geschädigten so zu stellen hat, wie er stünde, wenn der schadensfall nicht eingetreten wäre.

der geschädigte ist aber seinerseits gehalten, die kosten für diese naturalrestitution in einem angemessen rahmen zu halten. deswegen darfst du dir dein auto zwar von einer werkstatt deiner wahl reparieren lassen, dort darf aber ein etwa beschädigter stoffsitz nicht mit leder bezogen werden, und genauso dürfen auch zusätzliche ausgaben, wie etwa etwaige anwaltskosten nur dann anfallen, wenn es hierfür auch einen (vernünftigen) grund gibt.

solange du also noch nicht mal einen ansatzpunkt dafür hast, dass die gegnerische versicherung deine ansprüche nicht anerkennt, gibt es auch noch keinen grund einen anwalt aufzusuchen. wenn die versicherung dann also ganz normal nach einem angemessen verwaltungsaufwand deine forderung ohne abstriche begleicht, und du dann noch eine rechnung eines anwalts einreichst, der dir mangels tatsächlicher auseinandersetzung um die schadensbegleichung letztlich ja nur gesagt hat, was eh im unfallbericht steht, nämlich dass der unfallgegner schuld hat, und du ihn wieder aufsuchen sollst, wenn es schwierigkeiten gibt, ist dies meines erachtens nicht mehr teil deines restitutionsanspruchs.

anderes gilt natürlich für einen mietwagen, da du ja normalerweise ein fahrzeug hättest, und durch den unfall nicht mehr hast, hast du während der zeit bis der schaden beglichen ist natürlich eine zusätzliche mobilitätseinschränkung, die ihrererseits als schaden gelten gemacht, und mithilfe eines mietfahrzeugs ausgeglichen werden muss.

auch hier gilt aber das oben gesagte, auch wenn unsere bellas zwar einem schicken italienischen sportwagen viel näher sind, als einem schnöden deutschen kompaktwagen, müsstest du also bspw. mit einem golf vorlieb nehmen, und dürftest jetzt nicht maybach fahren ;)

Damit wir uns jetzt aber nicht falsch verstehen, sobald die versicherung dir eine schadensabwicklung anbietet, die deines erachtens nicht angemessen ist, solltest du natürlich sofort einen anwalt aufsuchen. Der Vorteil ist dann auch, dass der gute mann dann auch ein betätigungsfeld hat, und du nicht nur sinnlos deine zeit da absitzt ;)

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Eumel

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Montag, 25. August 2008, 19:02

Zitat

Original von Pivopete

Zitat

Original von netnite
und genauso dürfen auch zusätzliche ausgaben, wie etwa etwaige anwaltskosten nur dann anfallen, wenn es hierfür auch einen (vernünftigen) grund gibt.



Zu meiner Zeit,mein letzter Unfall ist glücklicherweise schon viele Jahre her,hat man das immer vom Rechtsanwalt regeln lassen.
Immerhin weiß der "normale Geschädigte" nicht was ihm zusteht.


Dazu gibt es z.B. folgenden Hinweis eines Rechtsanwalts :

Zitat

- alle diese Punkte erläutert und regelt für Sie der Rechtsanwalt, dessen Kosten auch von der gegnerischen Versicherung zu erstatten sind


siehe hier :
http://www.gruemo.de/rechtsthemen/verkeh…-unfall-71.html

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Pivopete

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Montag, 25. August 2008, 20:10

dass ist sicherlich richtig und entspricht auch der rechtsprechung.

http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/2891/

gleichwohl würde ich um den aufwand zu minimieren zunächst das gutachten abwarten, und dann die versicherung kontaktieren, um zu sehen, ob ich mir diesen gang nicht auch sparen kann, da die schädigerseite in vollem umfang regulieren möchte.

um vlt. mal zu erklären was ich meine, bei mir gings vor kurzem echt ganz fix und unkompliziert, mir ist jemand reingefahren, ich habe einen tag später bei der gegnerischen versicherung angerufen, dort hat man mir gesagt ich solle zu einer werkstatt meiner wahl gehen, dort eine forderungsübergangserklärung (398 BGB) unterzeichnen, mein auto reparieren lassen, und mir von der werkstatt einen leihwagen besorgen lassen. die werkstatt hat meinen wagen repariert mir einen mietwagen gestellt, und sich dann ihrerseits mit der versicherung auseinandergesetzt, womit ich nichts mehr zu tun hatte. das war die denkbar stressfreiste variante für mich, und wofür ich hierzu einen anwalt gebraucht hätte ist mir schleierhaft.

und wie bereits im ersten post erwähnt, du kannst nichts verlieren, wenn du der schädigerseite n bissel zeit gibst. ich würde einfach mit dem gutachten bei der versicherung anrufen, und fragen wie die sich den weiteren werdegang vorstellen, zum anwalt kannste dann immernoch.

du kannst aber selbstverständlich auch gleich zum anwalt rennen, der freut sich, und ich als jurastudent freu mich auch wenn jeder zum anwalt rennt, schonmal für später ;) allerdings kann ich dir sagen, dass der anwalt erstmal auch nichts anderes machen wird, als wenn er das gutachten hat, die versicherung zu kontaktieren, und sich deren vorstellung anzuhören ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pivopete« (25. August 2008, 20:13)

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Eumel

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Montag, 25. August 2008, 20:16

Zitat

Original von Pivopete
und ich als jurastudent freu mich auch wenn jeder zum anwalt rennt, schonmal für später ;)


Als Jurastudent wirst du aber auch wissen,oder mindestens bald lernen das der von dir beschriebene Fall in der heutigen Zeit eine Ausnahme darstellt.
Die Versicherungen zahlen heutzutage nicht mehr freiwillig.Und erst recht nichts was sich irgendwie vermeiden lässt.
Dafür brauche ich kein Studium,das ist Lebenserfahrung und Allgemeinbildung. :-(

Pivopete

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Montag, 25. August 2008, 20:27

mag sein, trotzdem verliert man nichts, wenn man erstmal hört was die gegenseite sagt. wenns der regelfall ist, dass die leute zum anwalt rennen, können sie natürlich diesen "ausnahmefall" nicht mehr erleben. der anwalt wird dem mandanten nämlich sicher nicht erzählen, dass die ganze regulierung mit einem anruf bei der versicherung erledigt war ;)

ist im übrigen auch ne erfahrung die man als jurastudent macht, die justiz wäre bei weitem nicht so überlastet, wenn sich die leute bevor sie sich zerfleischen wollen, erst einmal anhören würden, was die gegenseite vorschlägt ;)

aber wie gesagt, soll natürlich jeder machen wie er denkt, wie gesagt der anwalt freut sich.

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Canidae

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Montag, 25. August 2008, 20:39

Hmm wahrscheinlich werd ich mal beim Händler meines Vertrauens vorbei schauen und ihn fragen ob es Sinn macht zu versuchen den letzten Kundendienst (wie gesagt ist nicht mal ein Monat her und wahren stolze 666,xx€) wieder rein zu bekommen. Allerdings wird das eher eine Wunschvorstellung meinerseits sein. Ich gehe davon aus das dies in der Schätzung des TÜV/Dekra Menschen einbezogen ist (offiziell).

Den Leihwagen hab ich mir heute abgeholt und ich muss sagen es währe eigentlich gleich ein Grund um Schmerzensgeld zu beantragen aber die zwei Wochen überleb ichs auch. Schlimm, ein Opel Agila, mich würd das Aussehen nicht mal stören aber das Ding heult wegen jedem Mist rum und fährt sich einfach nur furchtbar.

Mit dem Anwalt werde ich wahrscheinlich warten und ihn nur holen wenn es nötig ist. Leider ist ein bekannter wirklich guter Anwalt vor ein paar Monaten an Krepps gestorben. Er war zwar auf Baurecht spezialisiert hätte mir aber sicherlich weiter geholfen. Gott sei seiner...

Ich werde die Unfallgegnerin morgen mal scheinheilig Anrufen fragen ob es ihr denn auch gut geht und ob wegen der Schuldfrage alles klar ist.

Also danke für eure Meinungen und ihr könnt gern noch weiter diskutieren aber ich muss jetzt zu nem Kumpel und nen Vegetarischen Abend machen (Chips und Bier)

grüße
Richard

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Eumel

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Montag, 25. August 2008, 20:55

Zitat

Original von Canidae


Den Leihwagen hab ich mir heute abgeholt und ich muss sagen es währe eigentlich gleich ein Grund um Schmerzensgeld zu beantragen aber die zwei Wochen überleb ichs auch. Schlimm, ein Opel Agila, mich würd das Aussehen nicht mal stören aber das Ding heult wegen jedem Mist rum und fährt sich einfach nur furchtbar.



Ein Opel :shock: wenn ich mal viel Zeit habe,werde ich dich mal bedauern. :-)

Dir steht auch,jedenfalls kenn ich das von früher so,nur ein Leihwagen zu der eine Klasse unter deinem eingestuft ist.
Aber das wurde dir hoffentlich bei der Autovermietung auch gesagt.
Deine Reparaturkosten kannste mit Sicherheit vergessen.
Du kannst aber,wie schon erwähnt wurde,bei der gegnerischen Versicherung nach dem weiteren Verlauf fragen.Du weißt ja sicher nicht ob die Rentnerin den Unfall überhaupt schon bei der Versicherung gemeldet hat.

Vermutlich wirst du von denen sowieso noch einen Fragebogen bekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eumel« (25. August 2008, 20:58)


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Montag, 25. August 2008, 21:07

ja da hat eumel recht, deinen kundendienst kannste da sicher nicht geltend machen.

ist natürlich sehr ärgerlich das ganze.

viel spaß beim vegetarischen abend!

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Sam

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Dienstag, 26. August 2008, 00:17

Vorsicht die Geier kreisen...

Deshalb bin ich schonmal der erste, der vorsichtig anfrägt, ob Du den Wagen ausschlachtest? 8-)
Editiert von Fruchtmix - Signatur zu gross daher entfernt, bitte die Regeln beachten. --> Signaturen im Forum
to be continued...

Mein Stilo: hat sich verändert...


Alsmar

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Dienstag, 26. August 2008, 01:39

Mein Beileid!
Also das Versicherungen nie zahlen kann ich nicht bestätigen, bei mir hat die Versicherung sofort (innerhalb von 3 Wochen) gezahlt und das bei den letzten beiden Unfällen (beide nicht meine Schuld 8-) )

Den Service wirst nicht bezahlt kriegen, da es normale wartungsarbeiten waren und nichts zur aussergewöhlichen Wertsteigerung beitragen.

Wenn du geld gut machen willst musst du auf den Leihwagen verzichten (sobald du ihn nicht brauchst) denn dann erhält man ca. 45 Euro pro tag!
Marea 1,6 16v Brock B8 16"/Empaser EBP110CON-S3/
Pioneer DEH-P3600MP/TS-G1778/ TS-G1348/Pyle PLAD412
Stilo 1,6 16v/Stilo 1,6 16v MW(vollausstattung)

Fiat-Marea

Mein Stilo: Serie MW u 5 türer


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