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fyolek

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Dienstag, 12. September 2006, 04:02

Wagen gestohlen!!

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Nach meinem Einbruch ist nun der komplette Wagen letzte Nacht gestohlen worden!! Ich bin völlig am Ende!! Gott sei Dank Teilkasko! Beim Einbruch wurde Navi und Wechsler gestohlen, welches ich erneuert habe!

Was passiert nun? Versicherung und Polizei sind in Kenntnis gesetzt. Ich habe Teilkasko und die Versicherung übernimmt den Schaden! Weiß jemand wieviel ich von der Versicherung bekommen werde?
Es war ein 5-türiger Abarth mit Panoramadach!

Danke im Voraus

zakdipps

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2

Dienstag, 12. September 2006, 06:36

wie haben die denn das gemacht?
da müssen sie den ja abgeschleppt haben

Mein Stilo: 1.6 77KW Active , 5T , Emphaser ES112 Aktiv sub , Zenec MC290 Monitor Reciever


addy75

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3

Dienstag, 12. September 2006, 07:39

Ja wie denn da?
Der musst doch mit Hänger o.ä. weggeholt worden sein, oder die haben die Lenkradsperre "aufgebrochen" :evil:

vocalix

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4

Dienstag, 12. September 2006, 09:18

RE: Wagen gestohlen!!

Zitat

Original von fyolek
Was passiert nun? Versicherung und Polizei sind in Kenntnis gesetzt. Ich habe Teilkasko und die Versicherung übernimmt den Schaden! Weiß jemand wieviel ich von der Versicherung bekommen werde?
Es war ein 5-türiger Abarth mit Panoramadach!

Normalerweise wird von Deiner Versicherung ein Gutachter bestellt, der den Zeitwert des Fahrzeugs nach Deinen Angaben ermittelt. Diesen Zeitwert bekommst Du ersetzt.

Definition:
Der Zeitwert ist der Wert eines Kraftfahrzeuges, den das Fahrzeug nach einer gewissen Nutzungsdauer noch hat. Der Zeitwert wird nach Tabellen berechnet, die jedoch auch Durchschnittswerten für die Abnutzung beruhen. Deshalb kann der tatsächliche Zeitwert eines Fahrzeuges von diesen Werten erheblich abweichen. Der Zeitwert dient bei Schadensfällen für Versicherungen und Kfz-Sachverständige auch als Richtwert, ob eine Reparatur nach einem Unfall noch wirtschaftlich ist, oder ob das Fahrzeug aufgrund der Abnutzung ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

das Ganze ist in §12 und 13 AKB geregelt:

§ 12 Umfang der Versicherung

(1) Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile

I. in der Teilversicherung

a) durch Brand oder Explosion;

b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;

c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, daß durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlaßtes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;

d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne der abschließenden Aufzählung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz;

e) durch Bruch verursachte Schäden an der Verglasung;

f) durch Kurzschluß verursachte Schäden an der Verkabelung;

g) durch Marderbiß unmittelbar verursachte Schäden an der Verkabelung, allen Gummiteilen und Dämmaterialien, wobei Folgeschäden aller Art vom Versicherungsschutz ausgenommen sind;

II. in der Vollversicherung darüber hinaus

h) durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;

i) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

(2) Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.



§ 13 Ersatzleistung

(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

(2) Leistungsgrenze ist in allen Fällen der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.

(3) Rest- und Altteile verbleiben dem Versicherungsnehmer. Sie werden zum Veräußerungswert auf die Ersatzleistung angerechnet.

(4) Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs gewährt der Versicherer die nach den Absätzen 1 bis 3 zu berechnende Höchstentschädigung. Bei Zerstörung oder Verlust eines Personenkraftwagens, eines Taxis, eines Mietwagens, eines Selbstfahrervermiet-Personenkraftwagens oder eines Campingfahrzeuges/Wohnmobliles durch Diebstahl vermindert sich die Höchstentschädigung um 10 %, es sei denn, das Fahrzeug war am Tage des Schadens nachweislich mit einer vom Versicherer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet. § 13 Abs. 10 bleibt hiervon unberührt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherers einen Nachweis über den Einbau einer von ihm anerkannten Wegfahrsperre vorzulegen.

(5) Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten, bis zu dem sich nach den Abs. 1 bis 3 ergebenden Betrag. Entsprechendes gilt bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes. Im Reparaturfall ersetzt der Versicherer die Mehr-wertsteuer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich entrichtet hat. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmern wird die Mehrwertsteuer auch in anderen Fällen nicht ersetzt.

(6) Verbringungskosten sowie Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) werden nur bei Nachweis ihres Entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.

(7) Wertverbesserungen werden auf die Ersatzleistung angerechnet. Veränderungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens und Treibstoff ersetzt der Versicherer nicht. Die Kosten eines Sachverständigen und eines Beistandes ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung von ihm veranlaßt oder mit ihm abgestimmt war.

( 8) Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie zurückzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie Eigentum des Versicherers. Wird das entwendete Fahrzeug in einer Entfernung von in der Luftlinie gerechnet mehr als 50 km von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, so zahlt der Versicherer die Kosten einer Eisenbahnfahrkarte zweiter Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1500 km (Eisenbahnkilometer) vom Standort zu dem dem Fundort nächstgelegenen Bahnhof.

(9) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für jeden Schadenfall besonders.

(10) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Gruß
Michael
"Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren."
- Leonardo da Vinci -

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »vocalix« (12. September 2006, 09:20)

Mein Stilo: Ist weg!


Heiki 1982

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Dienstag, 12. September 2006, 10:32

Ich denke mal einen Stilo zu knacken ist für die absolut kein Problem. Die Lenkradsperre ist da die kleinste Hürde, die ist eh ein Witz, ein kräftiger Ruck und das Ding geht hinüber. Die können sogar Autos vom Kalliber eines Audi S6 knacken, da ist ein Stilo für die in Spaziergang.
Wer später bremst bleibt länger schnell.

Mein Stilo: Stilo 3T 1.2 16V Tiefer, Kenwood Anlage, usw...


stilohobbit

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Dienstag, 12. September 2006, 11:07

erstmal mein herzliches beileid!!

die wegfahrsperre muss doch überwunden werden und das sollte nicht so ganz einfach sein.


und dann frag ich mich echt, was die mit einem "popligen fiat" (sorry, aber das ist ja die meinung der mehrheit der bevölkerung...) wollen. des lohnt sich doch gar nicht...

so ein scheiss, echt!
gruß,

christian

Mein Stilo: 5-Türer, Bj. '06, 1.8 16V Dynamic, blau metallic, Originalreifen auf AZEV C-Rad 15"


5Vision

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Dienstag, 12. September 2006, 11:15

Zitat

Die können sogar Autos vom Kalliber eines Audi S6 knacken, da ist ein Stilo für die in Spaziergang.


Die es können interessieren sich ein Sch... Dreck für ein Stilo... und überhaupt für ein Fiat, diese Marke ist auf dem Absatzmarkt der gestohlenen Fahrzeuge absolut uninteressant, unrentabel, praktisch wertlos und es wird auch so bleiben - da ist die Interesse eher auf Audi, BMW, Mercedes fixiert...

Bei allen Respekt, aber einfach so, kriegt man ein Stilo nicht weg - eventuell das Lenkradschloss knacken, aber dann muss geschleppt werden, denn ohne speziellen Ausrüstung ist die Wegfahrsperre nicht zu knacken und wer schleppt schon ein Fiat ab - der Aufwand ist schon größer, als der Wagen wert ist...

Ich fahre öffters in die Länder, wo man Autos fährt, die hier immer noch gesucht werden, und habe mich mit meinem Freund (KFZ Genie in Sachen Steuerelektronik) unterhalten - sein Fazit, hauptsache man bekommt das Auto auf einen Hänger, der Rest wird in Ruhe in der Garage gemacht, wie eine Neukodierung des Steuergeräts, das Anlernen neuer Schlüssel u.s.w. aber für ein Fiat gibts weit und breit keine "Bestellungen", denn nur dann werden Autos zum Auftrag gegeben, wenn es einen Kunden gibt, erst dann wird gestohlen...
Keep Cool!

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MrNiceGuy

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Dienstag, 12. September 2006, 12:00

...altes Handy für 10€ bei ebay ersteigern, Prepaid-Karte rein, irgendwo an einer möglichst unzugänglichen Stelle im Stilo "einbauen", an Dauerplus hängen, warten bis Stilo geklaut wird, und dann orten (lassen)... Meinen hat zwar noch niemand geklaut, aber ich hoffe das sich diese Idee bezahlt macht wenn's einmal soweit sein sollte ;)

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Hajö

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Dienstag, 12. September 2006, 23:21

Oh Mann, das ist echt übel!!! :shock:

Naja, zu dem Thema, warum jemand das Auto klaut... Vielleicht gibt es eben doch nen Interessenten für so nen Stilo, auch wenn es wenige sein mögen und es keinen großen Markt dafür gibt.

Ein 5 Türer Abarth (!!!) gehört zumindest nach meinem Wissensstand doch zu den selteneren Autos. Somit könnte es vielleicht doch schon Interessant sein, so einen zu klauen.

Echt übel ärgerlich, denn den wieder zu kriegen wird auch net leicht! Hoffe, dass die Polizei vielleicht noch was erreicht... Aber das wird wohl kaum passieren... :(

Hoffe Du hast ne gute Versicherung, die da auch keinen Stress macht und Deinen Schaden so schnell wie möglich und Kundenorientiert begleicht!

Gruß
Hajö :)

Mein Stilo: 5 Türer, JTD Dynamic, Moiré schwarz, Leder schwarz, Klimaautomatik, Winterpaket, ConnectNAV+, 215/45 R17, 40/30mm Novitec Federn, Novitec PRII (optimiert ca. 160PS), schwarze Scheiben, Parksensoren (beleuchtet), Airbrush (innen/außen).


fyolek

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Dienstag, 12. September 2006, 23:36

Ich verstehe es auch nicht!! Ich bin völlig fertig gewesen!!

Ich hatte schon A6, 750i wirklich soviele Noble Autos, aber da ist nie ein Einbruch bzw. Diebstahl gewesen und nun das! 4 Wochen dauert es bis ich geld bekomme.

Habe mir nun Übergangsweise einen Opel Kadett für 100 Euro geholt.
Reicht mir erstmal

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Mittwoch, 13. September 2006, 12:52

-

Zitat

Original von MrNiceGuy
...altes Handy für 10€ bei ebay ersteigern, Prepaid-Karte rein, irgendwo an einer möglichst unzugänglichen Stelle im Stilo "einbauen", an Dauerplus hängen, warten bis Stilo geklaut wird, und dann orten (lassen)... Meinen hat zwar noch niemand geklaut, aber ich hoffe das sich diese Idee bezahlt macht wenn's einmal soweit sein sollte ;)


ha das ist nicht so einfach. mein fiat abarth hat ja navi (fyolek deiner übrigens auch) und das kann man ja sogar per gps orten. ich denke aber das das nicht erlaubt ist. sein eigenes fahrzeug orten zu lassen. ....... auf jeden fall ginge das nicht meint mein händler.

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Mittwoch, 13. September 2006, 13:04

nee, kann man nicht. die gps-satelliten senden nur signale, sie haben keine rückkanäle. für ein ortungssystem braucht es noch irgendeine andere art des rückkanals (z.b. eben mobilfunk).

das mit dem handy ist gar keine schlechte idee. gibts da nicht sogar seiten im internet wo man handys orten kann??
gruß,

christian

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13

Mittwoch, 13. September 2006, 13:27

Kann man bei so etwas von der Versicherung ein ersatzfahrzeug einfordern?

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

stilo66

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Mittwoch, 13. September 2006, 15:46

das geht aber schnell wenn die Versicherung schon in vier wochen zahlt,ich dachte sowas dauert immer länger bei diebstahl, kann ja sein das der wagen zur Verhandung ausgeschrieben ist.
.

fyolek

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15

Donnerstag, 14. September 2006, 02:07

Kann man ein Ersatzfahrzeug anfordern?

Fabian

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16

Donnerstag, 14. September 2006, 07:36

Zitat

Original von fyolek
Kann man ein Ersatzfahrzeug anfordern?


frag bei der versicherung nach, dann weiste mehr...
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