Diese Werbung wird für stilo.info Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Italo-Welt

Mannitu

Profi

  • »Mannitu« ist männlich
  • »Mannitu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 076

Dabei seit: 2. August 2005

Wohnort: Italien/Südtirol

Danksagungen: 3271

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 15. September 2010, 17:11

Zulassen und eintragung des Tunings usw..

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Da ich ja in Italien lebe und die STVZO hier anders tickt als bei Euch und ich gerne mein Auto zu 100% legal in Italien fahren möchte (und entlich 19 Zoll Felgen eingetragen haben - haben will) würde es mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.

Die einzigste möglichkeit für mich ist es:
das Fahrzeug auf Deutschland zuzulassen, alles eintragen und dann wieder in Italien zulassen.

Jetzt zu meinen fragen wie schaffe ich das?
Wie läuft das ab?
Was brauche ich alles?
Wo wäre der idealste Tüv für mich (natürlich am nähesten zu Italien - Österreich ^^)
Wie werden Sonderanfertigungen abgenommen (z.b. meine Motorhaube)?
Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann.



Hab keine Homepage

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mannitu« (15. September 2010, 17:12)

Mein Stilo: Stilo Abarth 2.4 20v 5-Zylinder


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Memphis_Rains

Erleuchteter

  • »Memphis_Rains« ist männlich

Beiträge: 4 548

Dabei seit: 17. Februar 2006

Wohnort: Königreich Bayern

Danksagungen: 2482

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 15. September 2010, 18:50

RE: Zulassen und eintragung des Tunings usw..

Da willst hast du ja was vor. Ob das so easy wird bezweifel ich mal.

Es geht schon damit los, dass du entweder einen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland
benötigst oder du brauchst jemanden der das Auto auf seinen Namen hier zulässt, alles eintragen
lässt und du nimmst dann dein Auto wieder mit nach Italien und meldest ihn dort wieder
an.

Es muss für das Auto ein Nachweis für eine Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle
vorgelegt werden. Dann benötigst du einen positiven TÜV-Prüfbericht sowie eine positive
Abgasuntersuchung. Nun kannst du dein Auto zulassen und bekommst eine Zulassungs-
bescheinigung Teil I & II.

Nach der Zulassung kannst du mit deinem Auto zum TÜV fahren und die Abnahmen durchführen
lassen. Für Felgen benötigst du mindestens ein Festigkeitsgutachten und evtl. ein Vergleichs-
gutachten. Ein Teilegutachten wäre aber Vorteil. Sonderanfertigungen, wie deine Haube, werden
als Einzelabnahme nach §21 abgenommen. Dies gilt für alle Anbauteile ohne Teilegutachten.

Wo nun eine ideale Prüfstelle für dich wäre, kann ich dir auf Anhieb nicht sagen. Das
sollte auch das kleinere Problem sein. Erkundige dich erstmal, ob es tatsächlich so laufen
könnte, wie ich es dir aufgezählt habe. Evtl. habe ich etwas vergessen oder es ist nur bedingt
so möglich. Aber ehrlich würde ich mir das gut überlegen, ob die Relation zwischen Aufwand und
Nutzen dir das wirklich wert ist. ;-)


Gruß
Martin

Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Mannitu

Profi

  • »Mannitu« ist männlich
  • »Mannitu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 076

Dabei seit: 2. August 2005

Wohnort: Italien/Südtirol

Danksagungen: 3271

  • Nachricht senden

3

Mittwoch, 15. September 2010, 19:04

RE: Zulassen und eintragung des Tunings usw..

Danke Dir, bin auch mit dem Tüv-Süd-Deutschland im Kontakt, da der Tüv-Italien mich eben nach Deutschland weiter geleitet hat. Dies ist die einzige möglichkeit (unter der 10.000 Euro) die Eintragungen zu bekommen.

Wenn ich hier z.B. grössere Felgen eintragen (in Italien für den Stilo höchstens 18er) möchte, brauch ich eine Freigabe von Fiat (stellen aber seit 2005 keine mehr aus) daher gibt es nur die möglichkeit über Techniker und und und Fahrzeug zerlegen und und und die 10% Chance 18er eingetragen zu bekommen. Kosten nur für Felgen: 1800 Euro und dann noch nicht mal sicher ob es auch geht.

Alternative für 800Euro an sogenannte "Ich kann Dir alles Eintragen und das Legal Italiener" (ich nenne sie : Dokumentenfälscher) einen falschen Fahrzeugbrief ausstellen zu lassen. Aber das komtm gar nicht in frage, da mein Vater selbst Carabinieri ist und ich daher weis das sie heute Online die Fahrzeugbriefe vergleichen mit der Zentrale in Rom.

Was kosten eigentlich so eine Einzelabnahme nach §21 und was machen die da?
Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann.



Hab keine Homepage

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mannitu« (15. September 2010, 19:05)

Mein Stilo: Stilo Abarth 2.4 20v 5-Zylinder


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

ELECTRO

Mitgliedschaft beendet

4

Mittwoch, 15. September 2010, 19:41

Servus, da du ja geschrieben hast, dass dein Vater selbst Carabinieri ist....Könnte er dir ja vllt. sagen, was bzw. wie du es machen kannst/sollst. Oder? Der kennt doch bestimmt paar Leute die ihm deine Fragen beantworten können?

Gruß
Igor

  • »Casperracer« ist männlich

Beiträge: 2 146

Dabei seit: 12. März 2009

Wohnort: Stetten Rhön

Danksagungen: 1898

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 15. September 2010, 19:42

RE: Zulassen und eintragung des Tunings usw..

Zitat

Original von Mannitu

Was kosten eigentlich so eine Einzelabnahme nach §21 und was machen die da?


Das würde mich jetzt auch mal interessieren was da so abgeht.

Mein Stilo: ist jetzt ein Golf V GTI


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

crossshot

Moderator

Beiträge: 8 921

Dabei seit: 25. Februar 2006

Danksagungen: 25069

  • Nachricht senden

6

Mittwoch, 15. September 2010, 19:57

Bei einer Einzelabnahme gibt es keinen Festpreis daher ist eine pauschale Aussage eigentlich nicht möglich. Einzelabnahmen werden nach Aufwand/Zeit berechnet. Meist kostet eine Abnahme von Felgen um die 50 EUR - alles was über 100 EUR bei Felgen geht ist definitv Abzocke!

Bei einer Einzelabnahme wir speziell bei Felgen auch ein Gutachten benötigt. Mache Prüfer tragen noch mit Festigkeitsgutachten ein, andere aber nicht mehr. Besser ist es ein Teilegutachten eines anderen Fahrzeugs als Nachweis mitzubringen.

Bei der Einzelabnahme selber wird im Prinzip auch nichts anderes gemacht wie bei einer §19 Abnahme.

Wichtig: Einzelabnahme darf in den neuen Bundesländern nur der TÜV machen und in den alten Bundesländern nur die Dekra. Vorher auch bei der Prüfstelle anfragen ob dort überhaupt jemand arbeitet der 21er Abnahmen machen DARF - das darf nicht jeder Prüfer.

@Mannitu

Um dein Auto ist Deutschland zuzulassen wirst du auf jeden Fall einen Wohnsitz hier brauchen, es sei denn du hast Verwandte, denen du vertraust.

Für die Ummeldung, so nehme ich an, wirst du ALLE Teilegutachten für die verbauten Teile brauchen um zu sehen ob diese im Bereich der deutschen StVZO zulässig sind.
Motorhaube (hab gerade nicht im Kopf ob die verändert ist) kann man per Einzelabnahme eintragen lassen.

Hoffe das hilft dir erstmal weiter!
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »crossshot« (15. September 2010, 19:59)


Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

AiG

Profi

  • »AiG« ist männlich

Beiträge: 1 639

Dabei seit: 1. April 2006

Danksagungen: 1917

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 15. September 2010, 21:12

Zitat

Für Felgen benötigst du mindestens ein Festigkeitsgutachten und evtl. ein Vergleichs-
gutachten.


Unglaublich das sich dieses Märchen wieder im Internet durchsetzt. Felgen werden nicht mehr per Festigkeitsgutachten eingetragen. Auch wenn es Chancen gibt, sollte man es doch richtig kommunizieren.
The Audi (quattro) and the Cossi (Ford Escort RS Cosworth) are great. But the Lancia is greater :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AiG« (15. September 2010, 21:14)


Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Memphis_Rains

Erleuchteter

  • »Memphis_Rains« ist männlich

Beiträge: 4 548

Dabei seit: 17. Februar 2006

Wohnort: Königreich Bayern

Danksagungen: 2482

  • Nachricht senden

8

Mittwoch, 15. September 2010, 21:34

Zitat

Unglaublich das sich dieses Märchen wieder im Internet durchsetzt. Felgen werden nicht mehr per Festigkeitsgutachten eingetragen. Auch wenn es Chancen gibt, sollte man es doch richtig kommunizieren.


Ich habe dieses Jahr im März Felgen auf dem Stilo mit Festigkeitsgutachten eintragen lassen.
Und zwar ohne Probleme und laut TÜV-Prüfer auch auf zugelassenem Weg. Ich habe vor der
Eintragung das Ganze mit der Prüfstelle sowie einer namhaften Tuningfirma (Mitglied im VDAT!!)
besprochen und laut Aussagen beider Ansprechpartner wäre es kein Thema. Die Abnahme
lief per §21 mit Festigkeitsgutachten. Dazu wird nur zusätzlich ein Teilegutachen der selben
Felge zum Vergleich herrangezogen. Für welchen Lochkreis & welches Fzg. das TGA ist, spielt
eigentlich keine Rolle, es geht nur darum das für diese Felge weitere fahrzeugspezifische
Gutachten vorhanden sind, welche weitere Prüfschritte nachweisen. Vielleicht war meine
Aussage in meinem vorhergenden Post diesbezüglich etwas ungenau, sorry.


Aber es geht bei Mannitu ja nicht nur um Felgen, sondern wohl um das Gesamtpaket.
Von daher wäre es definitiv ratsam, wenn er sich vor seiner geplanten Aktion mit einer
befugten Prüfstelle in Verbindung setzt und alle Eventualitäten abklärt. Leider lassen
die Unterschiede bei fachlichen Kompetenzen eine pauschale Aussage bzgl. Eintragungs-
abläufen und -chancen nicht zu.



Gruß
Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Memphis_Rains« (15. September 2010, 21:41)

Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

AiG

Profi

  • »AiG« ist männlich

Beiträge: 1 639

Dabei seit: 1. April 2006

Danksagungen: 1917

  • Nachricht senden

9

Donnerstag, 16. September 2010, 08:46

Gesetz:

Zitat

• VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
• Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
• Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
• Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
The Audi (quattro) and the Cossi (Ford Escort RS Cosworth) are great. But the Lancia is greater :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AiG« (16. September 2010, 08:48)


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Memphis_Rains

Erleuchteter

  • »Memphis_Rains« ist männlich

Beiträge: 4 548

Dabei seit: 17. Februar 2006

Wohnort: Königreich Bayern

Danksagungen: 2482

  • Nachricht senden

10

Donnerstag, 16. September 2010, 10:30

RE: Gesetz:

Servus AiG,

dieser Schrieb des VDAT ist mir bekannt. Darauf beruhte auch meine Skepsis bzgl.
einer Eintragung unserer Felgen. Also machte ich mich vor dem Kauf bei normalerweise
fachkundigen Ansprechspartnern auf die Suche nach einer geeigneten und erlaubten
Felgenlösung. Das vom VDAT veröffentlichte Schreiben habe ich dort auch erwähnt.
Sowohl beim TÜV als auch beim Tuner wurde die von mir beschriebene Möglichkeit der
Eintragung genannt. Und genau dieser Punkt, warum es dann auch abgenommen wurde ist
auch im Schreiben des VDAT genannt:

Zitat

von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist.

Für unsere Felgen gibt es aber auch Teilegutachten, nur eben keines für den Stilo.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Memphis_Rains« (16. September 2010, 13:20)

Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Mannitu

Profi

  • »Mannitu« ist männlich
  • »Mannitu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 076

Dabei seit: 2. August 2005

Wohnort: Italien/Südtirol

Danksagungen: 3271

  • Nachricht senden

11

Donnerstag, 16. September 2010, 14:02

Ich soll jetzt mal dem Tüv-Süd alle meine Gutachten und Papiere zusenden und er sagt mir mal im Groben was geht und was angeschaut werden muss.

Jetzt fehlem mir leider die Tüv-Gutachten zu den Carzone-Teilen (Futura - Front und Heck) und auf deren offizielen Homepage komtm die Mail immer mit fehler zurück.

Hat wer zufällig die Gutachten dafür kann auch mit KOPIE versehen werde.

Dann habe ich ja auch noch Schroth-Gurte ASM II drin und der Stilo ist in dem Gutachten nicht gennant.

Edit: Ok, die Gurte haben sich erledigt, gerade meldung von der Firma Schroth selbst bekommen:
Leider ist bei Ihrem Fahrzeug ein Einbau von SCHROTH-Hosenträgergurten nur in Verbindung mit einem Sondersitz der Firmen König, Recaro, Wichers zulässig! Da das Druckverhalten auf die Rückenlehne sich bei einem Unfall verändert, werden die Original-Sitze der PKW vom TÜV Rheinland nochmal erneut geprüft und unter Crash-Bedingungen abgedrückt. Diesen Druckversuch hat der Original-Sitz Ihres Fahrzeugtyps nicht bestanden. Daher ist es zwingend erforderlich bei Einbau von Hosenträgergurten den Sitz zu tauschen! Eine Liste mit geprüften und zulässigen Sondersitzen finden Sie im Internet unter der SCHROTH Homepage http://www.schroth.com/tuning/seatlist.php Diese Sitz-Gurt-Kombinationen muss dann mit einer UE (Unbedenklichkeitserklärung)von uns bestätigt werden und von Ihrer TÜV oder DEKRA Organisation eingetragen werden. Bitte füllen Sie die UE unter folgendem Link auf der SCHROTH HOMEPAGE: http://www.schroth.com/german/unbedenklichkeitsformular.htm vollständig mit Ihren Daten aus und klicken unten auf der Seite auf senden. Es wird mir dann automatisch zugestellt. Nachdem ich Ihr Formular dann bearbeitet habe, schicke ich Ihnen dann Ihre UE per Post kostenlos zu. Nach Erhalt der UE können Sie sich dann Ihren Gurt/Sitz eintragen lassen.
Mit freundlichem Gruß | best regards


Soweit ich das jetzt verstehe sind die Gurte in diesem Fall sogar Lebensgefährlich und können Dir die Rückenlehne durch den Körper jagen :shock:. Zu gut das ich Sie eh nur auf Treffen angeschlossen hatte zur Optik. (Wurde 2 tage nach dem Einbau bereits von der Rennleitung verwarnt :PDT_al: seitem liegen sie unterm Sitz)
Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann.



Hab keine Homepage

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Mannitu« (16. September 2010, 14:13)

Mein Stilo: Stilo Abarth 2.4 20v 5-Zylinder


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Memphis_Rains

Erleuchteter

  • »Memphis_Rains« ist männlich

Beiträge: 4 548

Dabei seit: 17. Februar 2006

Wohnort: Königreich Bayern

Danksagungen: 2482

  • Nachricht senden

12

Donnerstag, 16. September 2010, 14:22

Servus Mannitu,

die Weitergabe von Dokumenten wie Gutachten oder ABEs sind aus urheberrechtlichen
Gründen untersagt. Das gilt auch für den PN-Bereich. Bitte wende dich diesbezüglich
bitte an den Hersteller. Meist versendet dieser die Gutachten gegen eine geringe
Schutzgebühr. Vielen Dank für dein Verständnis.


Gruß
Martin

Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

RoterBaron

Erleuchteter

  • »RoterBaron« ist männlich

Beiträge: 4 473

Dabei seit: 13. Juni 2005

Wohnort: Norderstedt, Schleswig-Holstein

Danksagungen: 2697

  • Nachricht senden

13

Montag, 20. September 2010, 11:59

Zitat

Original von crossshot
... Wichtig: Einzelabnahme darf in den neuen Bundesländern nur der TÜV machen und in den alten Bundesländern nur die Dekra. ...



Servus,

ich bin der Meinung, es ist genau anders herum:

alte Bundesländer = TÜV
neue Bundesländer = Dekra



Hartmut

Mein Stilo: Stilo MW Dynamic, JTD 115, rot, 8x19, 215/35/19, Eibachfedern 30/30, 2-Zonen Klima, Winterpaket


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

crossshot

Moderator

Beiträge: 8 921

Dabei seit: 25. Februar 2006

Danksagungen: 25069

  • Nachricht senden

14

Montag, 20. September 2010, 12:13

Edit by Hajö: bitte nur zitieren, wenn erforderlich. Zitat entfernt.

Ahh, das passiert mir jedes mal - ja es ist anders herum, sorry...
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hajö« (22. September 2010, 21:29)


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen