Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kurzer« (15. Februar 2010, 12:39)
Mein Stilo: schwarz weiß ;)
Zitat
Original von Kurzer
Felgen bekommt man auch ohne Probleme eingetragen zwar per 21er Eintragung Festigkeitsgutachten ist natürlich dabei kann auch ne Kopie von meinem Fahrzeugschein machen dann müsste es auch per 19.3er gehen!
Zitat
Pressemitteilung 17.10.2008
VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten
Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Mein Stilo: schwarz weiß ;)
Mein Stilo: schwarz weiß ;)
Mein Stilo: ist jetzt ein Golf V GTI
Mein Stilo: schwarz weiß ;)
Zitat
Original von Kurzer
Aber manche müssen sich ja hier total behaupten und gleich irgendwelche Dinge behaupten um mir meinen Verkauf schlecht zu machen!
Mein Stilo: ist jetzt ein Golf V GTI
Zitat
Original von Kurzer
ist ja auch kein Thema deswegen hab ich ja auch reingeschrieben ich könnt auch ne Kopie von meinem Fahrzeugschein machen!
Aber manche müssen sich ja hier total behaupten und gleich irgendwelche Dinge behaupten um mir meinen Verkauf schlecht zu machen!
Mein Stilo: Hasta luego
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kurzer« (17. Februar 2010, 07:30)
Mein Stilo: schwarz weiß ;)
Das Stilo Forum ist KEIN offizielles Angebot der Fiat Group Automobiles Germany AG
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Konzept, Realisierung und Design: BigMammut Webdesign
Dieser Werbeplatz ist frei!