Führerschein - Bald alle 10 Jahre neu
Den Führerschein einmal zu machen und anschließend sein ganzes Leben lang fahren zu dürfen - dieser Gedanke gehört bald der Vergangenheit an. Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden neue Vorschriften eingeführt.
Die neuen Vorschriften beinhalten unter anderem, dass in regelmäßigen Abständen ein neues Exemplar, im diesem Falle der Führerschein, neu angefertigt werden muss. Zwar trat diese Richtlinie schon am 19. Januar dieses Jahres in Kraft, jedoch wurden deren Details jetzt erst bekannt. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die EU-Staaten noch bis zum Jahre 2013 Zeit.
Eine große Sicherheitslücke wurde bisher aber schon geschlossen: Einige Autofahrer besitzen einen europäischen Führerschein, da er ihnen in Deutschland abgenommen worden ist. Bisher war es so, dass man mit einem europäischen Führerschein auch in Deutschland fahren kann. Die neue Richtlinie wird dies zukünftig verhindern.
"Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe in München.
Spätestens ab dem Jahr 2013 wird es eine weitere Vorschrift sein, sich den Führerschein auf zehn Jahre befristen zu lassen. Dies hat den Sinn, dass öfters das eigene Foto aktualisiert wird.
Die geplante europäische Vereinheitlichung macht, laut Sven Rademacher, durchaus Sinn: "Es sind europaweit derzeit rund 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf." Sechs sind es in Deutschland.
Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem kommenden Recht sind Gesundheitsprüfungen. "Es bleibt den Staaten unbenommen, den Austausch der Dokumente mit einer Gesundheitsprüfung zu kombinieren", erläutert Peter Glowalla. Bisher heißt es allerdings, dass für Deutschland auch künftig keine derartigen Prüfungen vorgesehen sind.
Personen, die mit Anhänger, Caravan oder Wohnmobil unterwegs sind, müssen sich zukünftig ebenfalls auf eine Prüfung einstellen. Grundsätzlich gilt diese Vorschrift im Hinblick auf Gewichte und Anhänger. Zwar ändert sich im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 (Klassen B) bei Gespannen bis zu 3500 Kilogramm nichts, aber Neues hingegen gibt es im Gewichtsbereich zwischen 3500 und 4250 Kilogramm. Dafür müssen die Fahrer bald eine extra Prüfung ablegen bzw. eine Schulung machen, berichtete ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Auch für Motorradfahrer wird sich etwas ändern. Beispielsweise dürfen in Zukunft Personen mit Führerscheinklasse A2, eine 48 PS starkes Motorrad fahren. Bisher war es mit einem solchen Führerschein erlaubt nur 34 PS zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit wurde bei Leichtkrafträdern jedoch auf 80km/h beschränkt.
Gerade das wird in diesem oder nächstem Jahr schon in die Tat umgesetzt. Die Experten meinen, dass ein Leichtkraftrad mit 100 oder 110 km/h besser in den fließenden Verkehr passt.
Süddeutsche
Hatt das schon einer gehört?