In meinem Job habe ich tagtäglich mit ähnlichen Problemen zu tun und gebe Euch gern ein paar Tipps für das weitere Vorgehen.
Zunächst muss einmal geklärt werden, an wen die Zahlung geleistet wurde. War der Empfänger Sam, der als Vermittler fungiert oder war der Empfänger die Firma fh Carstyling?
Sollte die Zahlung an Sam gegangen sind liegt auch die Erfüllungspflicht bei ihm. Ihr müsst ihn als eigentlichen Vertragspartner in Verzug setzen und ihm eine Frist von üblicherweise 14 Tagen zur Nacherfüllung setzen bzw. eine Rücküberweisung der läppischen 240€ erwarten. Sam wiederum kann sich das Geld dann auf gleiche Art und Weise bei FH wiederholen.
Ist da Geld direkt an FH gegangen ist auch der Vetragspartner FH und ihr müsst auf die gleiche Weise mit FH vorgehen wie zuvor schon im Fall Sam beschrieben.
In beiden Fällen ist zu beachten, dass das in Lieferverzug setzen, in schriftlicher Form per Fax mit Sendebericht oder per Brief (optimalerweise für den Nachweis als Einschreiben), erfolgen muss.
Ist die Frist abgelaufen und weder der Lieferverzug behoben noch das Geld wieder da, geht ihr in einen Schreibwarenladen und lasst euch ein Vordruck für ein gerichtliches Mahnverfahren verkaufen. Diesen Vordruck müsst ihr beim zuständigen Amtsgericht (Wohnort des Antragsstellers) abgeben.
Der Mahnbescheid wird erst mit Zahlung einer Verfahrensgebühr von mindestens 23€ abhängig vom Streitwert gültig. Danach erlässt ein Rechtspfleger den Mahnbescheid und stellt ihn dem Antragsgegner zu, darüber werdet ihr als Antragssteller informiert.
Nach Zustellung des Mahnbescheids beginnt die Einspruchsfrist des Antragsgegners von 14 Tagen. Der muss schriftlich erfolgen, ihm kann jedoch ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
Sollte der Antragsgegner widersprechen kann von beiden Seiten die Durchführung des Klageverfahrens beantragt werden. Ihr als Antragssteller könnt die Klagedurchführung bereits im Vordruck für das Mahnverfahren beantragen.
Vorsicht, das Klageverfahren verursacht weitere Kosten die sich nach dem Streitwert richten.
Sollte der Antragsgegner bis jetzt nicht dem Mahnbescheid widersprochen haben, bzw. gezahlt oder geliefert haben könnt ihr nach der abgelaufenen Frist von 14 Tagen bis zu 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beim Amtgericht den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen. Dieser wird dann wieder vom Amtsgericht dem Antragsgegner zugestellt.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner wieder innerhalb von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch wird die Sache von Amts wegen zurück an das, für den Mahnbescheid zuständige Prozessgericht, gegeben. Der Einspruch leitet automatisch das Klageverfahren ein.
Habt ihr bis hierhin Glück gehabt und es gab keine Einsprüche seid ihr schon ein ganzes Stück weiter. 14 Tage nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids wird dieser rechtskräftig.
Nachdem der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist, könnt ihr zum zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) gehen und die Zwangsvollstreckung einleiten.
Dann bekommt ihr vom Vollstreckungsgericht den Vollstreckungsbescheid sowie einem Zustellvermerk zugeschickt.
Ab hier wird es etwas komplizierter und ihr solltet überlegen, ab hier einen Anwalt oder ein Institut wie z.B. die Creditreform zu kontaktieren, damit die ab hier für euch weitermachen.
Wollt ihr selbst weiter machen müsst ihr über die Gerichtsvollzieherverteilstelle beim zuständigen Amtsgericht (diesmal ist es das Amtsgericht am Firmensitz von FH) den zuständigen Gerichtsvollzieher ermitteln. Ihm schickt ihr dann den Vollstreckungsbescheid im Original sowie einen Antrag auf Zwangsvollstreckung (entweder selbst formuliert oder ein Vordruck vom Amtsgericht). Da bei der Firma FH ja auch von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist solltet ihr zusätzlich auch einen Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung stellen. Da die Firma FH ein Gewerbebetrieb ist haftet der Inhaber auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Im Normalfall erwartet der Gerichtvollzieher eine Zahlung eines Kostenvorschusses um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Diese Kosten kassiert er aber beim Antragsgegner auch ein und überweist sie zurück. Der Gerichtsvollzieher beginnt auch erst nach Zahlungseingang mit der Arbeit.
Von hier ab kann es ein paar Tage aber auch mehrere Wochen dauern, je nach dem wie beschäftigt der Gerichtsvollzieher ist. Entweder er bekommt dann sofort die gesamte Summe oder es wir eine Ratenzahlung von normalerweise maximal 6 Monaten vereinbart oder er muss, wenn nichts zu holen ist die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Da der Vollstreckungsbescheid (Vollstreckungstitel) 30 Jahre wirksam ist könnt ihr regelmäßig einen Gerichtsvollzieher erneut beauftragen (optimalerweise alle 3 Jahre).
Wenn ihr nicht direkt den Gerichtsvollzieher zu ihm schicken wollt, könnt ihr auch erst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Hierfür gibt es im Schreibwarenladen Vordrucke. Diesen Vordruck füllt ihr aus und schickt ihn mit Vollstreckungstitel, Rechtskraftvermerk und weiteren Vollstreckungsunterlagen zum zuständigen Amtsgericht (wieder das Amtgericht am Firmensitz von FH). Dieses erlässt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und beauftragt den zuständigen Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Beschluss zuzustellen. Der Beschluss kostet ca. 10 Euro und die Zustellung vom Gerichtsvollzieher ca. 20 Euro. Mit diesem PfüB wird das Konto vom Schuldner gepfändet und für den Schuldner gesperrt, er kann dann nur noch über seine Pfändungsfreigrenze verfügen. Alles darüber wird gepfändet und dann an euch überwiesen. Es wird allerdings nur das bekannte Konto gepfändet (das Konto, auf das ihr überwiesen habt).
Sollte die Pfändung fruchtlos sein, könnt ihr dann immernoch, wie oben beschrieben, den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Bei der gesamten Beschreibung habe ich eine Entwicklung nicht berücksichtigt, nämlich die Insolvenz bzw. den Antrag auf Insolvenz.
Im laufe des Mahnverfahrens (beim Lieferverzug setzen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung) kann es immer passieren, dass ihr über eine Firmeninsolvenz von FH informiert werdet. Meist bekommt ihr ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bzw. vorläufigen Insolvenzverwalter, bei dem ihr die Forderungen anmelden könnt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dann das restliche vorhandene Vermögen, nachdem der Insolvenzverwalter befriedigt wurde, nach Quoten verteilt. (Sozialversicherungen, Finanzämter und Krankenkassen stehen immer ganz vorne)
Die Firmeninsolvenz ist bis hierhin noch nicht so schlimm, da es sich wie gesagt um einen Gewerbebetrieb handelt und der Inhaber mit seinem Privatvermögen haftet. Bei diesem könntet ihr dann vollstrecken, es sei denn, er hat auch Privatinsolvenz angemeldet. Dann werdet ihr vermutlich nie wieder etwas von dem Geld sehen. Der Schuldner wird nicht bemüht sein, für die nächsten 6 Jahre über seinen Freibetrag für sein Einkommen zu kommen und somit kommt es niemals zur Pfändung. Nach 6 Jahren ist der Schuldner von allen Schulden befreit.
Diese Zusammenfassung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll nur ein Leitfaden für die Geschädigten sein, den sie sich in ähnlicher Form auch in einschlägigen Foren o.ä. hätten besorgen können.
Ich hoffe euch in soweit schonmal geholfen zu haben und beantworte euch auch gerne weitere Fragen.
Gruß
Johnny
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »johnny-p« (28. Juni 2013, 09:26)
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