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Mittwoch, 30. November 2011, 18:52

kennzeichen (will der mich abziehen?)

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Hi,
Also am 3.6 habe ich mir ein sln gekauft dies ist vor gut einem Monat kaputt gegangen.
Habe den Verkäufer darüber informiert und sollte ein Bild des defektes senden.
Es leuchtet gar nicht mehr.
Demnach ist auch nix zu erkennen.
Naja er meinte ein gutachten der Werke hab ich besorgt kein Problem.
Zitat: spannungsversorgung ok, Kennzeichen ohne Funktion
Dann gutachten gefaxt
Hab nach einer Woche auch erst auf nachfrage eine Antwort bekommen.
Zitat auf dem gutachten ist das Problem auch nicht erkennbar.
Laut Verbraucherschutzgesetz bin ich die ersten 6 Monate in keinerlei beweispflicht.
Also ist das alles aus meiner kulanz passiert.
Denn ein Angebot nach weiteren drei Tagen, ich bekomme
Zitat: am Montag schicken wir ihnen ein Euro Kennzeichen zu.
Ich darauf brauche ich nicht habe keine Kennzeichenbeleuchtung.
Ohne weitere antworten verging eine Woche.
Nun am Montag hab ich mich gemeldet
Zitat: wir schicken heut ein Kennzeichen zu.
Heute kommt ungeachtet das ich keinerlei Beleuchtung habe eine blechplatte angekommen.
Ich soll jetzt für den rückversand aufkommen und bis zu 6 Wochen warten.
Meinen Kenntnissen nach muss ich für nix aufkommen niemanden beweise liefern.
Das heißt Kennzeichen kaputt Garantie ich bekommen neues.
Hab zwar eine gute rechtschutz aber muss ja nicht sein.
Fühle mich voll über den Daumen gezogen und bin deswegen echt sauer.
Habe dem netten versand jetzt mitgeteilt das ich mein Geld wieder haben möchte und ich die beiden Kennzeichen unfrei zurückschicke.
Ich soll wie gesagt für die neuen Plaketten aufkommen das wären immerhin bei dreimalen 15 Euro.
Ich glaub das war mein letzter e bay Einkauf :cry:
Was haltet ihr davon.
Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt.
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Mittwoch, 30. November 2011, 19:55

Da biste ein klein wenig auf den Holzpfad. Klar gibt es Garantie und Gewährleistungen, wenn diese vom Händler gegeben werden und wie steht in den AGB! Du hast nicht immer Anspruch auf Geld zurück! Der Händler kann dir eine Sache 3 mal ausbessern bis du den Anspruch auf dein Geld hast! Geld zurück fordern kannst du die ersten 14 Tage!Das der Versand zum Teil vom Kunden zu tragen ist, ist ebenfalls rechtens. Wie gesagt erst AGB lesen und dann Beschweren, Das klein gedruckte ist A und O und du hast sie mit kauf akzeptiert.
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Mittwoch, 30. November 2011, 20:00

Er will augenscheinlich aber nichts von meinen Problemen Wissen.
Es wird alles herausgezogert und ich fahr mit dem kaputt ding rum.
Einen Teil der versand kosten. Dabei bleibt es aber nicht.
Und wenn ich Ersatz will sollte ich den wohl auf Niveau des gekauften Artikels bekommen.
Und vor allem das ganze zeug mit den Gutachten das ist wohl nicht meine Pflicht.
Und um gesetzliche Gewährleistung kann auch kein Händler drücken.
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james07

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Mittwoch, 30. November 2011, 20:05

haste mal einen Link?
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Mittwoch, 30. November 2011, 20:19

http://www.ebay.de/itm/1-selbstleuchtend…=item48392a1cbc
Weiß gar nicht ob ich den in solchem Zusammenhang den link kopieren darf wenn nicht hält entfernen.
Schön ist auch das ich jetzt lese das auf Grund technischer Mängel nichts mehr geliefert wird.
könnte das rauszogern erklären.
das heißt denn ja eigentlich ohne mögliches tauschkennzeichen wirds wohl auf Geld zurück hinauslaufen
hoffe ich
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Mittwoch, 30. November 2011, 20:25

wenn du glück hast. Lese mal Punkt VII in den AGB durch. Viel Glück vielleicht zahlt er ja
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Mittwoch, 30. November 2011, 20:38

Also abgesehen von deiner Problematik... SCHREIB MIT PUNKT UND KOMMA!!! DU SCHREIBST EIN WIRWAR... DAS IST NICHT MEHR SCHÖN!!!!!! ICH VERSTEH 0....

Ich habe momentan keinen Peil was du genau möchtest...-.-

Anhand der ersten Antwort von james07 leite ich mal folgendes ab:

Du hast generell bei Käufen im Internet ein zweiwöchiges Umtauschrecht! Ist gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt gibts da allerdings einen Streitpunkt. Man kann diese Option bei ebay-Käufen anwählen, das der Umtausch ausgeschlossen ist, aber generell ist das so nicht richtig. Jetzt kommt es darauf an, ob der Anbieter privat oder geschäftlich ist. Ein Händler, also "geschäftlich" muss auch in ebay ein Umtauschrecht von zwei Wochen gewähren. Und das ohne Angabe von Gründen.

Jetzt zur Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und tritt nur dann in Kraft, wenn du den Mangel der Ware ab Werk nachweisen kannst. Nun ist das generell immer etwas schwierig, nachzuweisen, dass der Händler dir die Ware schon defekt oder nicht komplett funktionstüchtig zugesandt hat. Im Normalfall nehmen die großen Hersteller aber die Dinge entgegen und haben dann die Chance der Nachbesserung! Bis zu drei mal, dann muss die Ware gegen ein neues Produkt getauscht werden, oder du kannst dein Geld zurück verlangen. Jetzt betrifft das aber auch nur wieder einen Händler und keine Privatperson, denn der wäre ja ganz schön dumm, auf ein Produkt eine Gewährleistung anzubieten (wenn das überhaupt geht?! o.O).

Ich hoffe du bist nun aufgeklärt! Ich hab das in der Schule damals 1000 mal durchgekaut, sodass ich mir dessen ziemlich sicher bin! Aber solche Infos kann man auch gerne im Internet nachlesen ;)

gruß Vaako
Ich würde dich ja gerne zu einem geistigen Duell herausfordern, doch wie ich sehe bist du unbewaffnet!

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Mittwoch, 30. November 2011, 20:42

Was soll das jetzt für Jura ungelernte heißen...?
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Mittwoch, 30. November 2011, 21:28

Zitat

Original von Vaako
Also abgesehen von deiner Problematik... SCHREIB MIT PUNKT UND KOMMA!!! DU SCHREIBST EIN WIRWAR... DAS IST NICHT MEHR SCHÖN!!!!!! ICH VERSTEH 0....

Ich habe momentan keinen Peil was du genau möchtest...-.-

Anhand der ersten Antwort von james07 leite ich mal folgendes ab:

Du hast generell bei Käufen im Internet ein zweiwöchiges Umtauschrecht! Ist gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt gibts da allerdings einen Streitpunkt. Man kann diese Option bei ebay-Käufen anwählen, das der Umtausch ausgeschlossen ist, aber generell ist das so nicht richtig. Jetzt kommt es darauf an, ob der Anbieter privat oder geschäftlich ist. Ein Händler, also "geschäftlich" muss auch in ebay ein Umtauschrecht von zwei Wochen gewähren. Und das ohne Angabe von Gründen.

Jetzt zur Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und tritt nur dann in Kraft, wenn du den Mangel der Ware ab Werk nachweisen kannst. Nun ist das generell immer etwas schwierig, nachzuweisen, dass der Händler dir die Ware schon defekt oder nicht komplett funktionstüchtig zugesandt hat. Im Normalfall nehmen die großen Hersteller aber die Dinge entgegen und haben dann die Chance der Nachbesserung! Bis zu drei mal, dann muss die Ware gegen ein neues Produkt getauscht werden, oder du kannst dein Geld zurück verlangen. Jetzt betrifft das aber auch nur wieder einen Händler und keine Privatperson, denn der wäre ja ganz schön dumm, auf ein Produkt eine Gewährleistung anzubieten (wenn das überhaupt geht?! o.O).

Ich hoffe du bist nun aufgeklärt! Ich hab das in der Schule damals 1000 mal durchgekaut, sodass ich mir dessen ziemlich sicher bin! Aber solche Infos kann man auch gerne im Internet nachlesen ;)

gruß Vaako

Jein.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei denen der Verkäufer die ersten 6 Monate nachweisen muss, dass es nicht schon defekt war, nicht der Käufer.
Da er noch in den ersten 6 Monaten den Defekt gemeldet hat ist er, so ihm eben jenes nicht nachgewiesen wird, raus aus der Sache. Das gilt natürlich auch für die Versandkosten, denn er will es ja nicht zurück schicken weil es ihm nicht gefällt, sondern weil es defekt ist, bzw. weil etwas falsches geliefert wurde.
Allerdings hat er und das stimmt soweit, erstmal auch kein Anrecht auf Geld zurück, er muss die Nachbesserungsversuche des Händlers ertragen, kann da nur mit Mahnungen nachhelfen, wobei ich keinen Schimmer habe, wie viel Zeit man da gewähren muss.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe stets auf morgen.

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Mittwoch, 30. November 2011, 21:55

Das ist es ja.
Ich will bzw brauche ein selbstleuchtendes.
Ich würde auch wieder eins von denen nehmen, nur sehr bald. Habe einfach nicht die Zeit zur Bürokratie Halbzeit.
Da der Händler laut e bay keine mehr auf Grund technischer was auch immer liefern kann, muss ich es ja von woanders besorgen.
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Mittwoch, 30. November 2011, 22:10

Nun gut, aber Versandkosten wird er dir im Normalfall nicht erstatten. Muss er auch nicht. Das ist eine Kulanz, die jeder Händler mit sich vereinbaren muss. Die Meisten tun es natürlich um nicht ihre Kunden zu verkraulen, aber letzten Endes ist das seine Sache.
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Mittwoch, 30. November 2011, 23:19

Die für den Hinversand bin ich nicht sicher, ist da etwas widersprüchlich, die für den Rückversand schon. Allerdings sollte man den Gegenstand nicht einfach so zurücksenden, sondern nur nach Absprache mit dem Verkäufer. Der kann nämlich auch sagen, lohnt für ihn nicht, man solls behalten.
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Donnerstag, 1. Dezember 2011, 06:45

Fakt ist ja ich brauch so ein Kennzeichen und er kanns mir nicht liefern.
Werde den heut mal fragen ob er mir ein 3m zukommen lässt.
Die preislich Differenz muss ich dann tragen.
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