RE: !!! Krasse sache !!!
Beim Händler gekauft heißt, Du hast anspruch auf 12 Monate Sachmängelhaftung.
Genauer:
In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst der Händler Dir nachweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand, um aus der Haftung raus zu kommen.
Nach dem 6. Monat musst Du dem Händler nachweisen, dass der Mangel noch nicht beim Kauf bestand, um in den Genuss der Haftung zu kommen.
Alles was darüber hinaus geht regelt in der Regel ein Kaufvertrag, in dem diese Erweiterungen der gesetzlichen Sachmängelhaftung dann beschrieben ist!
Gruß
Michael
"Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren."
- Leonardo da Vinci -
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vocalix« (29. Dezember 2007, 16:55)