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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 13:52

Unfall

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Hallo Liebe Stilo Freunde,

Habe mich gerade hier angemeldet, und zwar aus einem eher Traurigen grund...

Mein Stilo ist SCHROTT... :cry: :-(

Seit ca. 1 Jahr hab ich mein Baby und bin bis jetzt UnfallFrei Gefahren. Ich kann es mal Kurz schildern wie es mir passiert ist.

Alsooooooooooooooo,

Ich GUte Autofahrerin ;), fahre unsere Einfahrt Raus, Schaue Links, Rechts, Niemand da... (Von Wegen) Ich fahr Trotzdem Vorsichtig aus der Ausfahrt Raus. Und daaaaaaaaaan Kam so eine Doofe Kuh und ist mir HInten rechts in Mein "Hintern" Gefahren, Viel zu schnell das ist ne 50 Zone wo ich wohne, und aufeinmal war es schon vorbei. Ich steig aus, sie steigt aus, und sie hat sofort gesagt , ich wäre schuld... Ich hab noch stundenlang mit ihr Diskutiert, Ihr gesagt das ich extra immer Langsam Aus der Ausfahrt fahre, Nur sie schnallt es nicht...
:=(

Was meint ihr, Habt ihr Erfahrung in sowas, wer ist jetzt wirklich schuld?

Gruß Anja

Mein Stilo: ABS, Alarmanlage, Beifahrer Airbag, ESP, Zentralverriegelung, CD, Servolenkung, Alufelgen, Elektr. Fensterheber, Lederausstattung, Klima, 99.000 Km


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Steffo

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 14:09

RE: Unfall

wenn sie dir HINTEN drauf fährt hast gute chancen.

warum hast die cops nicht gerufen???

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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 14:21

RE: Unfall

Ja hab ich , aber die waren dumm wie brotDie haben nur die Personalien aufgenommen und das wars. Haben sich nicht wirklich drum gekümmert... Deswegen frag ich ja auch ^;)

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 14:27

Immer FOTOS!!! machen, das hat mich schon zweimal vor ewigen Diskussionen bewahrt. Dann kannste das nämlich etwas ruhiger angehen lassen.
Schicken Gruß Chris

Mein Stilo: 1.6 16V "Feel" Baujahr 3/2004, 17" original Fiat Felgen, 215er Gummis, Powertech 40/40, JVC KD-PDR62, Philips BlueVision Beleuchtung


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Marcusi

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:02

Also laut deiner Schilderung hast du meiner Meinung nach eindeutig die Schuld,

1.du bist aus einer Einfahrt gekommen , sprich abgesenkten Bordstein,damit hast du Vorfahrt zu achten

2. kannst du der Unfallgegnerin keinesfalls beweisen das sie zu schnell war,

Und damit ist deine Aussage das Sie dir hinten Rechts reingefahren ist falsch,denn genausogut kann sie sagen das du ihr vorne reingefahren bist!

Mit nen bisschen Glück kannst du nen Teilschuld auf dei Unfallgegnerin abwälzen, da es ja innerhalb einer Ortschaft war und Sie offensichtlich etwas geträumt hat, Die Begründung hat man mir schon mal an den Kopf geknallt, mit der Aussage das hätte auch ein Kind sein können.


Schade das die Polizei sich da nicht gekümmert hat!

Wie gross ist den dein schaden? und der am anderen Fhzg.? wenn es sehr hoch ist wirst du um nen Gutachter nicht drumherrum kommen.


gruss marcusi
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg,Kratzer im Lack!

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Mein Stilo: Powerjet 2 Bravo (198) Sport Turbo


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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:07

Heckklappe verbeult, Alles Verbeult, kratzer ohne ende, scheibe hinten rechts kaputt... Also Fahren kann ich damit nicht mehr... :-(

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Tuppa

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:15

Hm, blöd... Bist du rückwärts gefahren? Oder erst vorwärts raus und dann isse dir hinten rein gefahren? :roll:

Mein Stilo: War ein: 1.6, 3T, Dynamic, silber metallic, CC, PDC, Xenon, CN+ mit CDC, Klimaautomatik, "Supersport" Lederlenkrad u. Schaltknauf, K+N Tauschfilter, Dämmerungs und Regensensor, 17" Alus, Spurverbreiterung 10/30, 2/3 Winterpaket, Cecam Sport MSD+ESD


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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:18

Ich Bin Rückwärts raus.. was Ist daran denn so schlimm?

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Tuppa

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:20

Zitat Verkehrlexikon:

"Rückwärtsfahren

Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.

Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig."

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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:25

Diese einfahrt ist sehr übersichtlich und meiner meinung nach war sie viel zu schnell.
Meine Ausfahrt ist auch nicht in einer kurve oder so.. Ach Mensch, Ist das doof. :-(

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Tuppa

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 15:30

Rückwärtsfahren - OLG Nürnberg v. 15.12.1989: Grundsätzlich zur Haftung beim Rückwärtsfahren

Kommt es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall, so haftet in aller Regel der Rückwärtsfahrende allein für sämtlichen Schaden. In diesem Zusammenhang ist z.B. auf die Entscheidung des OLG Nürnberg DAR 1991,149 f. (Urt. v. 15.12.1989 - 6 U 2012/89) zu verweisen:

"Das Zurücksetzen eines Kraftfahrzeugs stellt einen so gefährlichen Verkehrsvorgang dar, daß der Fahrer alle zur Vermeidung schädlicher Folgen erforderlichen Maßnahmen treffen muß. Dazu gehört, daß er nur den überblickbaren und mit Gewißheit freien Raum rückwärts befährt (BGH VRS 31, 440). Der Fahrer hat sich daher, bevor er mit der Rückwärtsbewegung beginnt, davon zu überzeugen, daß auch solche Teile des Weges, den er rückwärts befahren will, von Hindernissen frei sind, die er im Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht zu übersehen vermag (sog. toter Winkel - OLG Hamm VersR 78, 749). Kann sich der Fahrer nicht selbst davon überzeugen, daß der Raum hinter seinem Fahrzeug mit Gewißheit frei ist und für die gesamte Zeit der Rückwärtsfahrt frei bleiben wird, so hat er sich einweisen zu lassen. Diese Rechtspflicht besteht an allen Orten, an denen sich Menschen aufhalten oder auch nur der Möglichkeit eines Hinzukommens von Menschen zu rechnen ist (OLG Celle VRS 50, 194). Diese Grundsätze gelten für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für Lastkraftwagen."

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eXplOde`

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 16:25

diese ganzen definitionen helfen ihr jetzt denke ich nicht wirklich weiter

ich hoffe für dich das du eine rechtsschutzversicherung für auto hast denn ansonsten sieht es wirklich schlecht aus, damit kann man dann eine teilschuld für beide rausholen aber ganz kommst du aus der sache nicht raus..leider :roll:

achso damit kann man dann auch die polizei belangen, denn einen unfall aufnehmen ist mehr als nur personalien dazu gehören auch immer fotos/skizze/aussagen


viel glück dabei!

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Haggy-Beer

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 18:36

wer weis denn alles das du rückwärts gefahren bist?
sag doch einfach das du langsam vorwärts in deine einfahrt rein wollters und die dir hinten rein ist.
wenn die polizei nix aufgenommen hat kann man es ja mal versuchen.

Mein Stilo: 2,4l


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Steffo

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 19:29

hab nicht kapiert, dass du rückwärts raus bist.

wenn du rückwärts raus bist, würd ich auch sagen, dass DU schuld bist!

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SweetAnja

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 19:38

tja dann bin ich wohl wirklich schuld*wein* danke leutz

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 20:04

Versuch dein Glück wenn ja nichts aufgenommen wurde.Bei Unfällen muss man immer streiten auch wenn sich das jetzt blöd anhört.Zumindest 50/50 muss man rausholen.
Es gibt Gründe warum ein Fiat rot ist!
Tuning Team NRW e.V -Facebook Page

Mein Stilo: War ein 1.6 16V Ferrari Rot Dynamic Ausstattung ,Novitec N7 17er Alus,blaue Innenraumbeleuchtung,Aero Vision Wischer,getönte Scheiben,Fiatschriftzug und Motorbezeichnung entfernt, zur Zeit tiefer wegen falscher Federn vorne!


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Nator

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Mittwoch, 8. Juli 2009, 22:20

Zeig doch mal Bilder von Deiner Bella, vielleicht kann man da was günstig mit gebrauchtteilen machen...

Ich Schlachte mein Stilo immer noch und habe da auch noch ein paar Teile wie die Heckklappe da!!

Grüße
Nator

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