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stilodriver

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Mittwoch, 15. März 2006, 18:27

7,5*18 ET 35 mit 215/40er Reifen

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Hi, bin neu hier und hab meinen Stilo nun ne Woche und bin voll zufrieden! Jetzt möchte ich aber die Original 15 Zoll Felgen für den Sommer mit 18 Zoll felgen wie oben genannt ersetzen.
Kennt sich jemand mit diesen Dimensionen aus?? Möchte halt auf keinen Fall die Kotflügel ziehen lassen. Außerdem würde ich den Stilo dann noch gern 30 mm Tieferlegen. Hab ein Angebot für Ronal R40 Alus. Trägt mir der TÜV die Felgen ohne Probleme ein??

Noch n paar Pics dazu.

Schonmal Danke im voraus, Markus
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  • carrimpicture.asp.jpg
  • r40.jpg
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Schwabi

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2

Mittwoch, 15. März 2006, 18:35

Hallo Stilodriver...

Erstaml herzlich Willkommen hier bei Stilo.info!!!

Jetzt zu deinen Felgen...Du mußt halt schauen was im Gutachten steht, wegen der zulässigen Reifen und so...
Ob du nun was an den Kotflügeln machen mußt liegt an der ET der Felgen...In der Regel brauchste aber nichts machen...Hoffe ich hab dir ein wenig geholfen...

LG Schwabi :grin:
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  • »Puntodrom« ist männlich

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3

Mittwoch, 15. März 2006, 19:26

und nimm einen 35er querschnitt dann ist die warschinlichkeit das du was machen musst noch geringer und sieht acuh besser aus :)

Mein Stilo: Infos auf www.it-s.org


  • »ninosiciliano« ist männlich

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4

Mittwoch, 15. März 2006, 19:37

Hallo stilodriver,

Auch von mir herzlich Willkommen und viel Spass hier im Forum!

So viel ich weiß geht das ohne probleme 7,5*18 ET 35 mit 215/40er Reifen

Ciao
Nino :wink:
Gruß, ninosiciliano

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Mein Stilo: MW 1.9 Diesel 102 KW, Novitec PR II, 40/30mm Novitec Federn, schwarze Scheiben, 2 Zonen Klima-Automatik, verschiebbare Rückbank, Beifahrersitz umklappbar, Radio JVC MP3, Seperates Heckfenster, Original 17" 215/45, Carzone Bodykit Samurai


rainer-wü

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5

Mittwoch, 15. März 2006, 19:45

jo geht ohne probleme, ich hab 225/40/18 auf 8x18 mit ET 35 und da schleift auch mit tieferlegung nix.


gruß

Mein Stilo: Abarth, Leder, Skywindow, 4rohr Ragazzon, Novitec Federn, 18 Zoll Sommer, 17 Zoll mit distanzen Winter


Fabian

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Mittwoch, 15. März 2006, 19:51

Zitat

Original von rainer-wü
jo geht ohne probleme, ich hab 225/40/18 auf 8x18 mit ET 35 und da schleift auch mit tieferlegung nix.


bist du zufällig taub? ;) (is n spass)

ich hab jetz schon bei 3 Stilos 8x18 ET35 (zweimal 225/35 und einmal 225/40) verbaut, und es hat bei jedem geschliffen, einmal bei mir mit BEBE fahrwerk, einmal eibach 50/50 federn, einmal novitec 45/30.

bördeln solltest schon bei der größe und den reifen (also 225)

bei deiner wunschgröße 7,5x18 mit nem 215 er gummi solltest nix machen müssen, denke ich mal, kann ich aber nicht zu 100 pro sagen
Deutscher durch Geburt, Bayer durch die Gnade Gottes 8-)

stilodriver

Fortgeschrittener

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7

Mittwoch, 15. März 2006, 21:48

Hier sind die Auflagen, hört sich nach viel Arbeit an. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen.

NR Fahrzeuginformation
17692 Limousine
19635 Schrägheck 2-türig
19797 Schrägheck 4-türig
20226 e3*98/14*0089*..
20775 Kombi
215/40 R 18 89
Ronal
R40
40R8764.02
7.5 x 18 ET35
silber Horn pol

NR Auflagen
10B Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZOunter Angabe von Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0919-03-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45513 ANLAGE: 2 Radtyp:40R876 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 07.07.2005 _______________________________________________________________________________________________________________ FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflichtzur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24M An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kannes möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
51A Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0919-03-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45513 ANLAGE: 2 Radtyp: 40R876 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 07.07.2005 _______________________________________________________________________________________________________________
51G Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S- Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71E Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
721 Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725 Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
729 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387) , Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeugzugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden.
74P Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Schwabi

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Mittwoch, 15. März 2006, 21:49

OK...Ich sag, das passt ohne bördeln und schleifen!!!
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rainer-wü

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9

Mittwoch, 15. März 2006, 23:14

dann bleibt die Frage ob alle Stilos die gleiche Spurbreite haben bzw welche Toleranzen hat Fiat bei der Achsfertigung und bei der Anpassunge des Blechkleides.

Habe Novitec Federn drin und selbst mit 5 leuten schleift nix :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rainer-wü« (15. März 2006, 23:15)

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Sam

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10

Donnerstag, 16. März 2006, 01:42

also was nu ? Irgendwie blick selbst ich hier nicht mehr durch... Schleifen oder nix schleifen, bördeln oder nicht bördeln, ziehen oder nicht ziehen ? Ahhh. ich kapier gar nix mehr... (Ist zwar eh net mein Thread aber wäre schonmal von Vorteil das zu wissen)

Bis zu welcher ET kann man 18 Zoll aufn Stilo machen ohne zu bördeln?

Wie breit darf die Felge sein?

Mit welcher Reifenkombi darf man die fahren....

Wäre mal gut, wenn jemand hier sich mal die Mühe macht und vielleicht ne FAQ zu Felgengrößen und fahrbahren Reifen-Dimensionen anlegt... Des wär mal Top ! :idea:
Bitte, wäre echt nett, da ja hier immer wieder diese Fragen auftreten werden...
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to be continued...

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