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• VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
• Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
• Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
• Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten
Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AiG« (24. Oktober 2008, 16:50)
Mein Stilo: KW Gewinde|Sport Grill|Novitec Lippe|Cadamuro Heck Bearbeitet|Abgeänderter Dieselauspuff|Getönte Scheiben|mattschwarz Foliert|ASA AR5 8,5+9,5*18
Zitat
denn für die meisten felgen gibt es ja für irgendeinen fahrzeugtyp immer ne abe
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AiG« (24. Oktober 2008, 17:00)
Mein Stilo: KW Gewinde|Sport Grill|Novitec Lippe|Cadamuro Heck Bearbeitet|Abgeänderter Dieselauspuff|Getönte Scheiben|mattschwarz Foliert|ASA AR5 8,5+9,5*18
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Original von Fabian
Meine Felgen ham n komplettes Teilegutachten vom TÜV muss aber trotzdem ne §21 Eintragung machen wegen der Breite und Einpresstiefe, somit ware das ja auch nicht erlaubt...
in diesem Fall geht es um Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten besitzen, wie z.B. Amichromfelgen und Billignachbauten...
Mein Stilo: Formel K Gewindefahrwerk | 18" Team Dynamics Monza R | Böser Blick by Novitec | Scheibentönung | Rote LED´s im Innenraum | Hifi Anlage
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Sam« (25. Oktober 2008, 15:06)
Mein Stilo: hat sich verändert...
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Original von BlackIC3
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Original von Fabian
Meine Felgen ham n komplettes Teilegutachten vom TÜV muss aber trotzdem ne §21 Eintragung machen wegen der Breite und Einpresstiefe, somit ware das ja auch nicht erlaubt...
in diesem Fall geht es um Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten besitzen, wie z.B. Amichromfelgen und Billignachbauten...
Haben die Schmidtfelgen nicht auf nur Festigkeitsgutachten ?
Die machen doch meinst Sonderbohrungen oder seh ich das falsch ?
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Original von Sam
Aber kanns mir ned vorstellen, denn es steht ja im Schein und wenn es da steht, muss es ja mal rechtmäßig eingetragen worden sein.
Mein Auto: 1998 CRX Del Sol + 2015 Ford Focus Turnier
Mein Stilo: Bravo 182
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Original von PuntoBlackCat
Hmm angenommen ich finde ne Felge mit nen LK von 4x100 und hat für (Beispiel Opel) ne ABE/Teilegutachten. Heisst das, dass ich trotz Versatzschrauben (gehen wir von aus das ET etc. passt) keine Chance auf eine Eintragung habe ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sam« (26. Oktober 2008, 16:55)
Mein Stilo: hat sich verändert...
Mein Stilo: Bravo 182
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