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AiG

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Freitag, 24. Oktober 2008, 16:47

Felgen: Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) ungültig

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Ganz aktuell:

Zitat


• VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
• Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
• Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
• Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AiG« (24. Oktober 2008, 16:50)


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Freitag, 24. Oktober 2008, 16:55

RE: Felgen: Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) ungültig

habe das schon vor ein paar tagen in deinem anderen theard gepostet - cross wollte heute mal zum tüv nachfragen was da genau abgeht....denn für die meisten felgen gibt es ja für irgendeinen fahrzeugtyp immer ne abe und ob man die dann vorlegen kann damit se eingetragen werden. denn wenn nicht, dann können wir italos aufhören mit felgen suche.

aber ich kann mir sowas nicht wirklich vorstellen, das wäre der untergang für firmen wie scc, die damit ja ihr geld verdienen. kann mir nur vorstellen das man solche import ami felgen nicht mehr eingetragen bekommt, weil die ja keine wirklichen papiere haben
Mit Schmackes: Euer Marcel

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AiG

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Freitag, 24. Oktober 2008, 17:00

Zitat

denn für die meisten felgen gibt es ja für irgendeinen fahrzeugtyp immer ne abe


Das wird wohl in Zukunft nimmer reichen. Oder?!
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Fabian

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Freitag, 24. Oktober 2008, 17:06

Meine Felgen ham n komplettes Teilegutachten vom TÜV muss aber trotzdem ne §21 Eintragung machen wegen der Breite und Einpresstiefe, somit ware das ja auch nicht erlaubt...

in diesem Fall geht es um Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten besitzen, wie z.B. Amichromfelgen und Billignachbauten...
Deutscher durch Geburt, Bayer durch die Gnade Gottes 8-)

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Freitag, 24. Oktober 2008, 17:23

also ich sag mal, noch ein bisschen abwarten und hoffen das der chris heute beim tüv is und fragen stellt ^^
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Samstag, 25. Oktober 2008, 12:36

Zitat

Original von Fabian
Meine Felgen ham n komplettes Teilegutachten vom TÜV muss aber trotzdem ne §21 Eintragung machen wegen der Breite und Einpresstiefe, somit ware das ja auch nicht erlaubt...

in diesem Fall geht es um Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten besitzen, wie z.B. Amichromfelgen und Billignachbauten...


Haben die Schmidtfelgen nicht auf nur Festigkeitsgutachten ?
Die machen doch meinst Sonderbohrungen oder seh ich das falsch ?

Immer ein Blick wert: http://www.x-cars.net

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Samstag, 25. Oktober 2008, 15:04

Nunja, eigentlich ist die Felge ja schon eine Einzelanfertigung, wenn sie nach Kundenwunsch auf dessen Lochkreis gefertigt wird und nicht schon in Massen fertig im Lochkreis gelagert wird.... ????

Ich verstehe da den Text oben von AiG nicht ganz

Sogesehen darf dann eine einzeln angefertigte Felge mit speziellem Lochkreis mit Festigkeitsgutachten doch noch eingetragen werden?


Aber es klingt eher als ob dann alle Eintragungen die bisher erfolgt sind und obwohl im Fahrzeugschein stehend, ungültig sind? Aber kanns mir ned vorstellen, denn es steht ja im Schein und wenn es da steht, muss es ja mal rechtmäßig eingetragen worden sein.

Mann, da soll einer noch durchblicken.



Ich geb Euch mal ein Beispiel:

Meine Felgen sind auf meinen Wunsch gebaut worden, die Felge gibt es in der Größe und mit der ET und dem Lochkreis nur insg. in 2 Sätzen (2. Satz hatte ich auch besessen) Ist ja dann keine Serie, aber ist somit meine Sonderabnahme gültig oder nicht? Wenn mir die Frage nicht mal der TÜV beantworten kann, dann werde ich die neue Regelung nur belächeln..
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Samstag, 25. Oktober 2008, 16:03

Zitat

Original von BlackIC3

Zitat

Original von Fabian
Meine Felgen ham n komplettes Teilegutachten vom TÜV muss aber trotzdem ne §21 Eintragung machen wegen der Breite und Einpresstiefe, somit ware das ja auch nicht erlaubt...

in diesem Fall geht es um Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten besitzen, wie z.B. Amichromfelgen und Billignachbauten...


Haben die Schmidtfelgen nicht auf nur Festigkeitsgutachten ?
Die machen doch meinst Sonderbohrungen oder seh ich das falsch ?


Schmidt hat ein komplettes Teilegutachten für die Felgen mit allen Lochkreisen...
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Samstag, 25. Oktober 2008, 18:20

Andererseits: der TÜV ist nicht der Felgen-Gott.

Eintragungen die mal vorgenommen wurden haben keinen Bestandschutz. Wenn du ein guter Kollege eines TÜV-Menschen bist, dann trägt der viell. auch mal was ein - so unter Freunden. Hält dich die Polizei an, und die sind damit nicht einverstanden, dann zerren die dich einfach wieder vor den TÜV. Und patsch ....
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Samstag, 25. Oktober 2008, 20:43

Zitat

Original von Sam
Aber kanns mir ned vorstellen, denn es steht ja im Schein und wenn es da steht, muss es ja mal rechtmäßig eingetragen worden sein.



Siehe Aig´s Antwort.

Das ist nicht so einfach. Ein Prüfer trägt dir eine Auspuffanlage ein, der Polizei ist diese zu laut, dann nutzt dir die Eintragung nichts.

Nach meiner Meinung nicht rechtens, immerhinm zahlt man ja für die Eintragung, die dann noch nicht mal was wert ist.

Ich habe auch mein Maxxair-Luftfilter mit Remus-ESD im Schein eingetragen, das wurde noch 2005 gemacht, ab 2006 ging es ja nicht mehr. Mal schauen, was die Eintragung wert ist, wenn ich angehalten werde. :roll: ;-)

Mein Auto: 1998 CRX Del Sol + 2015 Ford Focus Turnier


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Sonntag, 26. Oktober 2008, 16:30

Hmm angenommen ich finde ne Felge mit nen LK von 4x100 und hat für (Beispiel Opel) ne ABE/Teilegutachten. Heisst das, dass ich trotz Versatzschrauben (gehen wir von aus das ET etc. passt) keine Chance auf eine Eintragung habe ?

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Sam

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Sonntag, 26. Oktober 2008, 16:55

Zitat

Original von PuntoBlackCat
Hmm angenommen ich finde ne Felge mit nen LK von 4x100 und hat für (Beispiel Opel) ne ABE/Teilegutachten. Heisst das, dass ich trotz Versatzschrauben (gehen wir von aus das ET etc. passt) keine Chance auf eine Eintragung habe ?




also ich verstehe das so, das Du dann die Eintragung schon bekommst, weil die Festigkeit und die Verträglichkeit der Felge ja durch die ABE/bzw. Gutachten bereits an einem anderen Fahrzeug/Marke getestet wurden.

Ich würde behaupten, das ich es so verstanden habe, das du eine Felge, die noch nie auf einem Auto getestet wurde, sondern eben nur ein paar eigene Daten besitzen, nicht mehr eingetragen bekommst. (das wird wohl auf alle Ami-Felgen treffen)

Ich hoffe ich habs richtig verstanden? Wenn nicht, dann bitte steinigt mich...
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Sonntag, 26. Oktober 2008, 19:32

Wenn das so wäre, wäre das ja auch alles halb sooooo schlimm ;-)

Manche Regelungen sind echt dafür da, dass sich Fiat Fahrer kaum legal Felgen aufs Auto schnallen können ;-)

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