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Multiwagon_Driver

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Donnerstag, 3. März 2016, 10:05

Radschrauben Stilo

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Hallo,

zwar gibt es einige Themen mit dem selben Titel, jedoch konnte ich nirgends finden, welche Abmessungen/Steigung die Radschrauben haben.

Angeboten wurden mir:
Kegelbund M12x1,25 Gewindelänge 43mm

Das sollte doch entsprechend korrekt sein? Für die Spurplatten hinten benötige ich ja lediglich die Länge a. Gewinde mehr was die Spurscheibe "dick" ist.

Danke!
Fiat Stilo MW 1,8i -> verkauft :(

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evostyle88

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Donnerstag, 3. März 2016, 11:19

Ja das ist korrekt. M12x1,25. Die originalen haben 22mm Gewindelänge und nen 17er Kopf.

Gesendet von meinem Z1 mit Tapatalk

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Multiwagon_Driver

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3

Donnerstag, 3. März 2016, 11:39

Okay,
Danke!

Dann 8x22mm und 8x26mm (da 4mm Spurscheiben) Gewindelänge.
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Multiwagon_Driver

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Dienstag, 29. März 2016, 23:13

Und die Gesamtlänge?
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Woodys

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Mittwoch, 30. März 2016, 01:55

Die gesamt Länge ist doch egal. ..wichtig ist die gewindelänge !

Multiwagon_Driver

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Mittwoch, 30. März 2016, 08:21

Stimmt eigentlich, Danke.
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neroflo

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Donnerstag, 31. März 2016, 10:32

Ich habe im Zuge dessen auch noch eine Frage:

Versatzschrauben....Weiß wie das funktioniert doch habe ich irgendwie bedenken dass unter großer Belastung die schrauben ein Schwachunkt sein kann und evtl durch den Versatz eine Sollbruchstelle sein kann?

Wie sicher bzw. gefährlich ist es 4x100 Felgen aufzuziehen? Gerade wenn man mit einem Abarth regelmäßig gut ans Limit geht? (Landstraßen Kurven, Autobahn Hohe Geschwindigkeit, Tage an denen das ASR permanent leuchtet,,)



Wäre euch echt mal dankbar für wirklich gute Antworten.

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Multiwagon_Driver

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Donnerstag, 31. März 2016, 12:46

In Grunde sind Versatzschrauben kein Problem und zulässig, jedoch z.T mit Auflagen.

Am besten ist es, Du hast für beides Papiere (Felgen und Versatzschrauben). In Grunde reichen Papiere zu den Schrauben aus, Felgen können ja auch via Vergleichsgutachten oder Traglast eingetragen bekommen.
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Donnerstag, 31. März 2016, 15:25

In Grunde reichen Papiere zu den Schrauben aus, Felgen können ja auch via Vergleichsgutachten oder Traglast eingetragen bekommen.

Das stimmt aber so nicht ganz....
Der Tüv hat das letzte Wort und gerade bei Versatzschrauben stellen die sich immer mal gerne richtig an und mucken rum zwecks Eintragung.
Sowas sollte vorab auch alle Fälle mit der Prüfstelle vor Ort abgeklärt werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. :023:

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neroflo

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Donnerstag, 31. März 2016, 17:08

Ok, abgesehen von der Eintragung (das regelt sich schon) wie sieht es den wirklich mit der Festigkeit aus?? Kann man dem ganzen beruhigt vertrauen dass die Halten und nicht unter schwerlast vielleicht mal brechen etc?

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Donnerstag, 31. März 2016, 17:22

Kann man dem ganzen beruhigt vertrauen dass die Halten und nicht unter schwerlast vielleicht mal brechen etc?

Da passiert nichts...
Selbst wenn der Walter Röhrl persönlich deine Kiste über die Nordschleife jagen würde, bricht da nichts. Das hält schon.

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Woodys

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Donnerstag, 31. März 2016, 18:53

Ich denke auch das da nichts passiert. ....
Die Beanspruchung auf abscherung ist ja genau so gegeben wie üblich

Multiwagon_Driver

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Donnerstag, 31. März 2016, 20:23

Das klappt alles mit der Haktbarkeit, hatte ich auch schon auf stärker Motorisierten Fahrzeugen vor längere Zeit.
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