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Italo-Welt

zimbo

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Samstag, 22. September 2007, 21:25

frage zu den rückleuchten...

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Guten abend an alle,

es kam ja schon öfters die frage wegen neuen rückleuchten.
es gibt ja die komplett schwarzgetönten rückleuchten.

wie man hier sehen kann (einige kennen vielleicht das auto)
http://www.cadamurodesign.it/it/gmotori_…galleria_id=114

jetzt meine frage nochmals , es hies doch das man für diese extra reflektoren bräuchte, oder etwa doch nicht??????
Wenn nicht werden die sofort bestellt. oder wo kann man sich da erkundigen???

mfg
michael

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Patrick

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Samstag, 22. September 2007, 21:42

benutz mal die suche, da solltest du sehr viel dazu finden...

die rückleuchten sind nicht erlaubt, auch wenn reflektoren verbaut sind, da können die verkäufer schreiben was sie wollen, das ist eine tatsache.

ich hab die verbaut und hatte jetzt das erste mal richtige probleme, dass es fast bis zur stillegung meines stilos kam, obwohl ich mit den rückleuchten erst beim tüv war und die nichts zu beanstanden hatten.

daher werden die dinger jetzt erstmal nicht wieder verbaut.

stilo-olli

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Sonntag, 23. September 2007, 12:27

Kenn mich mit dem Thema zwar nicht so richtig aus, aber wenn doch der TÜV nichts zu beanstanden hatte, wer hat dir denn damm Probleme gemacht. Gilt nicht TÜV ok, alles ok?

Gruß Olli

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Stilolli

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Sonntag, 23. September 2007, 12:47

Hab auch schon oft hier gelesen das es mit Reflektoren und natür. E Prüfzeichen eintragungsfähig ist .

Und wenn ich die Teile eingetragen hab kann der nette Wachmeister garnix wollen, er ist kein Prüfer und kann nich darüber entscheiden !!!

Wenns nich eingetragen is sieht das natürl. anders aus !!!

Mfg Olli

Mein Stilo: Hasta luego


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Sonntag, 23. September 2007, 16:37

Zitat

Original von Stilolli
Hab auch schon oft hier gelesen das es mit Reflektoren und natür. E Prüfzeichen eintragungsfähig ist .

Und wenn ich die Teile eingetragen hab kann der nette Wachmeister garnix wollen, er ist kein Prüfer und kann nich darüber entscheiden !!!

Wenns nich eingetragen is sieht das natürl. anders aus !!!

Mfg Olli


Irrtum!

Wenn der nette Herr von der Rennleitung meint, das das nicht rechtens ist und ein begründeter Verdacht und evtl. gefahr (Nicht gesehen werrden von hinten) besteht, kann er dir vor ort die Plaketten runter kratzen.

Jens

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Spittn Chris

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Sonntag, 23. September 2007, 18:48

Plakette runterkratzen!!!??? Das soll er mal versuchen... dem breche ich die knochen.

Ne mal ehrlich. Wenn ich alles ordnungsgemäß eintragen lasse kann er mir nicht die Karre stilllegen nur weils ihm nicht passt. Und wenn ich Reflektoren dran habe werde ich gesehen. Zigtausen Golf s und Polos haben die Dinger dran und da sagt keiner was. Ich kaufe mir die Teile demnächst, lasse sie eintragen und dann woll n wir doch mals sehen. Ich lasse mir nicht einfach so irgendwas verbieten nur weil ich keinen VW bzw. Opel oder BMW fahre. Die Dinger haben n Prüfzeichen und sind abgenommen. Ich habe nicht umsonst KFZ ie gelernt. Ich lasse mir nicht einfach so die Plakette abkratzen für Zubehörteile die geprüft, für den Deutschen Markt zugelassen und dann auch noch extra an meinem Fahrzeug abgenommen wurden.
Sollte es jedoch wiedererwarten dazu kommen werde ich den Shop und den üvprüfer deftig verklagen und zur Kasse bitten. Statement ende!!!


MFG Chris
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Patrick

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Sonntag, 23. September 2007, 20:20

ganz so einfach ist das nicht.

ich hatte die probleme mit der polizei.

die interessiert es nicht, ob die eingetragen sind, ob katzenaugen dran sind, oder sonst was.
wenn die meinen, dass die nicht erlaubt sind, dann kannst du garnichts dagegen machen.

die haben sogar mit dem tüv-prüfer telefoniert und er hat mir bestätigt, dass es eine bedenken gibt, trotzdem hat es nichts gebracht.

fakt ist, dass es originale rückleuchten sind, die schwarz bedampft werden und da dies nicht einwandfrei gemacht ist, merkt das jeder, der nich damit etwas auskennt.
das andere problem ist, dass da das originale fiat-zeichen und die originale fiat-teilenummer und so drauf ist, da ist die warscheinlichkeit für ausenstehende groß, dass die rückleuchten eben manipuliert wurden (was ja eigentlich auch so ist) und dadurch erlischt die prüfnummer.

trotz, dass der tüv keine beanstandung hatte, würde er mir die rückleuchten nie eintragen, weil eben das e-prüfzeichen ausreicht und kein tüv-prüfer seine hand dafür ins feuer legt, dass die rückleuchten nicht bearbeitet sind.

selbst wenn die rückleuchten eingetragen sind, bringt es dir nichts, wenn einer meint, dass sie nicht der stvo entsprechen.

da kannst du dich auf dem kopf stellen und es ändert trotzdem nichts daran.

ich hab die dinger ja schon eine weile drin und hatte nie probleme, da unsere polizei hier auch nicht so scharf darauf ist, aber kaum stand mein stilo maleinen tag bei einem bekanten, schon hatte ich den ärger.

zum glück ist bei mir noch alles gut ausgegangen, aber 30 euro bin ich trotzdem los und in nächster zeit wird wohl auch darauf geachtet, dass die schwarzen rückleuchten nicht gleich wieder am stilo sind und eine sofortige stillegung wurde mir schon angedroht, wenn die rückleuchten wieder am stilo verbaut sind und ich im bereich der stvo unterwegs bin...

Stilolli

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Sonntag, 23. September 2007, 21:01

Also Fakt is wenn ich in meinem Fahrzeugschein drinstehen habe das mein Teil eingetragen is und es nicht verändert oder so ist wie z.b. Gewindefahrwerk runtergeschraubt oder so darf der Herr Wachmeister überhaupt garnix !!!

Wenn ich irgendwas verändert habe dan ja aber sonst Pustekuchen

Wenn das nu noch von jedem Polizisiten abhängigwär dan hätten wir spass ;-)

Dan würd ja jeder Opel fahrende Polizist jeden getunten VW stilllegen :lol:

sry : aber da seid Ihr aufm Holzweg

Mfg Olli

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Patrick

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Sonntag, 23. September 2007, 21:16

glaube mir, du bist auf dem holzweg...

in den bestimmungen hat sich gerade in den letzten jahren einiges getahn und so auch, dass eine eintragung keinen wert mehr hat, wenn etwas beanstandet wird, aber wenn du das nicht glaubst.

auch die grünen wissen, dass es bestechliche prüfer gibt und da so schon oft gefährliche und unzumutbare sachen dabei rausgekommen sind, wurde dem so halt ein riegel vorgeschoben.

ich hab die rückleuchten schon lange, also spreche ich aus erfahrung und diesmal waren es leider schlechte erfahrungen, woraus ich gelernt habe.

aber jeder sollte seine eigenen erfahrungen machen...

ist alles nicht böse gemeint, aber glaube nicht alles, was ein verkäufer sagt, oder schreibt, denn der will nur verkaufen.
meist wird halt viel zu viel geglaubt, was irgentwo geschrieben wird.

außerdem, wenn man seine originalen rückleuchten lasieren lässt, hat man den gleichen effekt und spart sich die kohle für die übertrieben teuren preise der rückleuchten.

ich habe damals wesentlich weniger für die rückleuchten gezahlt und kann nicht verstehen, dass die verkäufer so viel an den rückleuchten verdienen wollen.
aber wenn es nicht viele anbieter gibt, gehen die preise halt immer extrem nach oben!

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Montag, 24. September 2007, 16:41

Leider hat Patrick da absolut recht!

Wenn die Rennleitung meint, das ist nicht zulässig, dann hast du Pech.

Du hast selber ein schönes Beispiel gebracht: Das Gewindefahwerk.
Wenn du zum Tüv fährst, trägt dir der Tüv die eingestellte Höhe ein.
Wenn du zuhause bist und das Fahrwerk auf Anschlag runter drehst ist die Eintragung hinfällig, weil das Auto zu tief ist.
Klingt komisch ist aber so.

Jens

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Fabian

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Montag, 24. September 2007, 16:47

ein polizist kann einem sehr wohl die plakette runterkratzen...
sobald er eine gefahr in deinem auto sieht, ist es vorbei...
auch wenn alles eingetragen ist und du hinsichtlich der eintragung nichts verändert hast.
auf welche gesetze beziehen sich deine aussagen, stilolli?



zu den rückleuchten, ich hab die auch, bin zum tüv gefahren und hab gesagt einmal eintragen bitte, sagt der prüfer die hast aber schön angemalt da baust lieber die originalen wieder hin...

desweiteren ist das E prüfzeichen auf diesen Rückleuchten das Originale von FIAT...
somit mit der Tönung nicht zulässig
Deutscher durch Geburt, Bayer durch die Gnade Gottes 8-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fabian« (24. September 2007, 16:47)


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Montag, 24. September 2007, 16:52

frage zu den Rückleuchten ... Mit Zulassung oder nich ???

Nun hoffentlich zum letzten Mal.

Das die schwarzen nicht zulässig sind, wurde schon hundert mal festgestellt.
Wie sieht es aber mit den Rauchglas aus?

Sind das auch die originalen, nur bedampft?

Bekomme ich die eingetragen, bzw. muß ich die überhaupt eintragen lassen?

Jens

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stilolli« (24. September 2007, 17:19)

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Fabian

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Montag, 24. September 2007, 16:59

RE: Leidiges Thema Rückleuchten: Schwarz und Rauchglas Zulassung

Zitat

Original von Bravoheizer
Sind das auch die originalen, nur bedampft?


ja sind die originalen nur mit lasierschicht

Zitat

Original von Bravoheizer
Bekomme ich die eingetragen, bzw. muß ich die überhaupt eintragen lassen?


es sind veränderte originalrückleuchten, also nicht zulässig...
Deutscher durch Geburt, Bayer durch die Gnade Gottes 8-)

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Montag, 24. September 2007, 17:01

RE: Leidiges Thema Rückleuchten: Schwarz und Rauchglas Zulassung

Zitat

Original von Fabian

Zitat

Original von Bravoheizer
Sind das auch die originalen, nur bedampft?


ja sind die originalen nur mit lasierschicht

Zitat

Original von Bravoheizer
Bekomme ich die eingetragen, bzw. muß ich die überhaupt eintragen lassen?


es sind veränderte originalrückleuchten, also nicht zulässig...


Na klasse. :cry: :evil:

Danke dir!

Jens

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Stilolli

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Montag, 24. September 2007, 17:15

Auf keinerlei gesetze ;-) :?:

Das wär einfach willkühr !!! aber egal wird ja jeder selber mal rausfinden 8-)

Hab die beiden Themen zusammengelegt geht ja nun ums selbe !!!

Mfg Olli

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stilolli« (24. September 2007, 17:15)

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Spittn Chris

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Montag, 24. September 2007, 18:30

Gut... wenn so ne Eintragung keinen Wert mehr hat dann lasse ich es in Zukunft einfach. Ich bau alles dran so wie es mir passt und fertig. Weil die Kohle kann ich mir dann ja sparen.
Ich frage morgen beim Tüv nach weil wir den jeden Tag da haben. Bin mal gespannt. Das ist mal wieder Typisch Deutschland. Mann darf alles kaufen, einbauen und auch kohle dafür zahlen um es ordnungsgemäß eintragen zu lassen. Aber wenn dann so n Spinner ankommt dem das nicht passt dann hat mann die Kohle ganz umsonst gezahlt. Ich bau mir jetzt als Bremsleuchten 1000 Watt strahler aufs Aufodach damit mann mich auch sieht wenn ich bremse.
Also ich versuche das morgen zu klären.

MFG Chris
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Fabian

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Montag, 24. September 2007, 18:36

Zitat

Original von Spittn Chris
Gut... wenn so ne Eintragung keinen Wert mehr hat dann lasse ich es in Zukunft einfach. Ich bau alles dran so wie es mir passt und fertig. Weil die Kohle kann ich mir dann ja sparen.


so darfst es nicht sehen...
wenn etwas in ordnung ist wird es auch keine beanstandung geben. aber sobald eine eintragung fragwürdig ist...

z.b. hier im falle der rückleuchten, ist es einem polizisten möglich dein auto stillzulegen. auch wenn diese ordnungsgemäß eingetragen sind...
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Sash

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Montag, 24. September 2007, 18:43

Hmm, nur weil der Tüver aus Unwissenheit etwas einträgt, heißt das nit, das es erlaubt ist. Manche machen sich das schon einfach :roll:

Mein Stilo: Fährt jetzt nen Pampers Bomber, Passat 3c Highline, 170PS TDI :-]


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Montag, 24. September 2007, 20:07

Zitat

Original von Sash
Hmm, nur weil der Tüver aus Unwissenheit etwas einträgt, heißt das nit, das es erlaubt ist. Manche machen sich das schon einfach :roll:


Das Problem ist, das manche Prüfer grosszügiger eintragen als andere.
Es gab/gibt Fälle da wurden Sachen eingetragen, die andere nie eingetragen hätten.

Wir hatten auf einem Treffen vor ein paar Jahren (da hab ich die Fahrzeugbewertung mitgemacht) einen Punto gehabt der war prügeltief, hatte Distanzscheiben hinten drauf und übelartig breite Socken drauf.
Der Reifen wiess aussen eindeutig Schleifspuren vom Kotflügel auf. An der Kotflügelkante war schon kein Lack mehr dran.
Wir haben damals nur getüvte Autos in die Wertung genommen, so haben wir in den Papieren nachgelesen.
Es war komplett alles eingetragen.
Fahrwerk(kein gewinde!!!), Distanzen und Rad-Reifen-Kombi.

Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Diesen Wagen würde jeder Polizist sofort stilllegen, weil das ne tickende Zeitbombe ist.

Aber das Problem: ALLES EINGETRAGEN!

soweit klar?

NIEMAND hat etwas gegen schön getunte Autos.
Es gibt aber zuviele schwarze Schafe die sich irgendwelchen Dreck an die Karre pflastern und damit sich und andere gefährten.

HMF-Tuning ist und bleibt verboten!!! (Hammer-Meisel-Flex-Tuning)
Und sollte es auch immer bleiben.

Jens

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Montag, 24. September 2007, 21:10

RE: frage zu den rückleuchten...

Zitat

Original von zimbo
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mfg
michael


hallo,

das war mein Stilo.
Zu den Rückleuchten kann ich dir sagen, dass die ein e-Prüfzeichen haben. Unter diesem ist im Verzeichnis aber eingetragen, dass Katzenaugen notwendig sind. Wenn dir das jemand einträgt, und diesen Zusatz nicht mit hinzuschreibt, dann hast du Glück.

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