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Patrick

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21

Montag, 24. Dezember 2007, 18:02

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die polizei kann immer etwas dagegen sagen, da das e-prüfzeichen auf den rückleuchten durch eine veränderung (lasieren) hinfällig ist, genauso wie bei den rauchgrauen oder schwarzen rückleuchten von formua-2.
egal was einige leute sagen oder verkäufer schreiben, die rückeuchten sind nicht legal und das wurde hier im forum auch schon oft genug diskutiert...
katzenaugen bringen da auch nichts!

mir wurde der stilo fast stillgelegt, nur wegen der rückleuchten und ich musste alles wieder auf original umbauen und vorführen.
das war ein aufwand und erst die fahrerei, bis alles wieder in butter war.
die stilllegung wurde dann aufgehoben, aber geld (strafe) hat es trotzdem gekostet.

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