Imbiss-Besitzerin sollte 2 Milliarden Euro Steuern zahlen
MÜNCHEN -
Ein Steuerbescheid für eine Imbissbudenbesitzerin in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro könnte den Freistaat Bayern teuer zu stehen kommen. Ihm droht eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe.
Das Finanzamt München hatte irrtümlich eine Umsatzsteuervorauszahlung von exakt 2 129 062 104 Euro und 16 Cent gefordert. Tatsächlich fällig wären jedoch nur 108,82 Euro gewesen.
Das Finanzamt blieb zunächst hartnäckig, obwohl die völlig schockierte Kleinunternehmerin noch am selben Tag die Sachbearbeiter angerufen hatte. Die Frau sah sich gezwungen, über ihren Steuerberater Einspruch einzulegen. Allerdings berechnet sich das Honorar des Steuerberaters gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem Streitwert: Wegen des geforderten Milliardenbetrags müsste die Imbissbudenbesitzerin deshalb ihrem Steuerberater mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen - und fordert Schadenersatz in dieser Höhe. Um nicht noch hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Anspruch gegen das Finanzamt an zwei Anwälte abgetreten, die nun den Freistaat verklagt haben. Das bayerische Finanzministerium nannte das Verhalten des Steuerberaters "fragwürdig". Das Amt habe ihm zugesichert, "dass der Bescheid rechtzeitig korrigiert wird".
Die Behörde: "Das Finanzministerium bedauert ausdrücklich, dass sowohl bei der Festsetzung der Umsatzsteuer offensichtlich Fehler gemacht worden sind, als auch die Korrektur des Fehlers der Steuerpflichtigen und ihrem Steuerberater nicht schnellstmöglich mitgeteilt wurde." Das Landgericht München verhandelt den Fall am nächsten Mittwoch (Az.: I 15 O 4922/07).
AP
Erschienen am 19. Juli 2007 im Hamburger Abendblatt
Und ist es heute weiter gegangen:
München (ddp-bay)
Im Prozess um einen fehlerhaften Umsatzsteuerbescheid einer Kioskbesitzerin in Höhe von 2,1 Milliarden Euro hat das Landgericht München einen Vergleich vorgeschlagen. Die Richterin ging am Mittwoch von zwei Amtspflichtsverletzungen des Finanzamts aus und regte an, der beklagte Freistaat solle den Klägern einen Betrag von 15 000 Euro zahlen.
Die Anwälte, an die die Ladenbesitzerin ihre Schadenersatzansprüche abgetreten hatte, hatten ursprünglich rund 600 000 Euro gefordert. In der Verhandlung boten sie einen Vergleich von 300 000 Euro an, den der Vertreter des Freistaats ablehnte. Beide Parteien haben bis zum 29. August Zeit, das Vergleichsangebot der Richterin anzunehmen.
Nachdem die Kioskbesitzerin den Umsatzsteuerbescheid in Milliardenhöhe erhalten hatte, wandte sie sich an ihren Steuerberater, der das Finanzamt informierte. Korrekt wäre eine Forderung von 108 Euro gewesen. Doch die Beamten schickten den Änderungsbescheid nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist zu. Es sei gängige Verwaltungspraxis, dass der Änderungsbescheid zehn Tage in Nürnberg liege, erklärte der Anwalt des Freistaats in der Verhandlung. Die Richterin nannte diese Praxis ``unverständlich´´.
Aus Angst vor Zuschlägen nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist hatte der Steuerberater Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Da sich das Honorar des Beraters nach der Steuersumme berechnet, darf er für die Beratung 2,5 Millionen Euro von der Kioskbesitzerin verlangen. Um den Steuerberater bezahlen zu können, schaltete die Frau zwei Anwälte ein.
(ddp)
25.07.2007 11:17 Uhr