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  • »FiatMeetsStilo« ist männlich
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Mittwoch, 10. August 2011, 13:17

25% für verlorenen Karton

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hallo liebes Forum,
bin zu zeit ein bisschen verärgert über einen Onlinehandel!
Habe mir vor einigen Tagen einen neuen Querlenker bestellt. Der Ablauf lief reibunglos nur leider passte das Ersatzteil nicht. "schade", dachte ich mir und schickte es zurück. Da ich den "versandkarton" schon entsorgt hatte, nahm ich einen gleichwertigen aus dem Keller.

Nunja, eine Woche später kam ein Anruf, dass sie den originalen Karton bräuchten (manch einer denkt jetzt vielleicht, dass es sich um einen speziellen Karton handeln müsse! -NEIN!) Es war ein einfacher weißer Karton.

Erst war die Rede davon, dass sie mir garnichts erstatten können. Am Telefon machte ich dem Herrn dann deutlich, dass ich mein Geld haben möchte und ich für den verloren gegangenen Karton aufkommen werde.

Ergebnis: Gestern kam der Anruf, dass das Geld erstattet würde. Unter dem Abzug von 25% für die Kartonage (entspräche bei meinem Einkaufpreis 18 €??!!)

Frage: Mann kann doch nicht pauschal 25% für eine Kartonage festlegen? Bei einem EP von 200 € grenzt es dann an Wucher!!! Lässt sich da was machen?

Hoffe ihr könnt mir helfen - fühle mich nämlich ein bisschen verar*****
Besten Dank

Mein Stilo: Der Gerät


hok

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Mittwoch, 10. August 2011, 14:46

Also, ich kann dir nur den Rat geben geh zur Verbraucherzentrale. Da werden die dich umfassend beraten!

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Mittwoch, 10. August 2011, 14:56

Na wenn du es zurückschicken mußt, brauchst du immer die OVP. Deshalb schmeißt man die Verpackung erst weg, wenn alles gepasst hat....
Sei froh, daß die das überhaupt zurück nehmen ohne die OVP.

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Dj blue 9

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Mittwoch, 10. August 2011, 15:10

kann sein das ich mich irre aber habs da nicht mal nen Gesetz Änderung das die ovp nicht benötigt wird nur die Rechnung bei umtausch oder Rückgabe?

Mein Stilo: Winterschlaf


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Mittwoch, 10. August 2011, 15:17

Hab nämlich auch gehört, dass die Verpackung nicht benötigt wird. Außerdem ist es in diesem Fall nicht einmal eine Verpackung (wie man sie z.B. von Rasieren oder Kaffeemaschinen kennt), sondern nur ein Versandkarton :/

Ich werde mich mich auf jeden Fall nochmal mit denen in Verbindung setzen....

Mein Stilo: Der Gerät


Sash

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Mittwoch, 10. August 2011, 16:34

Bei Garantieaustausch brauchst die Verpackung meines WIssens nach nicht. Aber du hast ja vom Rückgaberecht gebrauch gemacht, was soll denn der Händler mit nen Querlenker ohne Verpackung, kann den auch nit wieder verkaufen.

Mein Stilo: Fährt jetzt nen Pampers Bomber, Passat 3c Highline, 170PS TDI :-]


drubel1

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Mittwoch, 10. August 2011, 16:41

dann hebt euch mal die Verpackungen für ne neue Ikea Küche incl. Elektrogeräte auf...dafür müsst ihr ne extra scheune anmieten...

In OVP muss man nichts zurückgeben. Es macht aber sinn, die OVP bis zur Benutzung aufzuheben. Die Händler machen immer einen auf dumm, wenn du es ohne OVP zurückgibst. Wenn du nen 40" Flat gekauft hast und bringst ihn ohne OVP zurück muss der Händler den Fernseher als Ausstellungsstück billiger abgeben.

Bei deinen Ersatzteilen ist es auch so. Scheißegal ob der Karton weiß oder rosa mit grünen Punkten war.

mfg drubel1
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Sash

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Mittwoch, 10. August 2011, 16:54

Naja, aber die Verpackung aufheben, bis man das Teil getestet bzw verbaut hat, is ja kein Problem, oder? Grad bei nen kleinen Karton.

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AiG

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Mittwoch, 10. August 2011, 19:19

Dennoch darf der Veräufer kein Geld für die Verpackung abziehen. Solche Verkäufer gehören sofort gesperrt. Die rechnen mit der Unwissenheit der Kunden.
The Audi (quattro) and the Cossi (Ford Escort RS Cosworth) are great. But the Lancia is greater :-)


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Mittwoch, 10. August 2011, 20:12

Zitat

Original von AiG
Dennoch darf der Veräufer kein Geld für die Verpackung abziehen. Solche Verkäufer gehören sofort gesperrt. Die rechnen mit der Unwissenheit der Kunden.


Warum darf er das nicht? Wenn du einen Fernseher kaufst im Blödmarkt und willst von Deinem Rückgaberecht Gebrauch machen, brauchst du den Karton. Oder anders herum..Würdest du einen neuen Fernseher kaufen ohne die OVP? Ja, aber dann muß der Preis runter, da die OVP ja fehlt :-D Verstehst du , auf was ich hinaus will? Ein Artikel ohne OVP ist eigentlich B-Ware und wird somit günstiger. D.h. der Händler hat einen Verlust dadurch.

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Mittwoch, 10. August 2011, 20:21

Zitat

Original von drubel1
Wenn du nen 40" Flat gekauft hast und bringst ihn ohne OVP zurück muss der Händler den Fernseher als Ausstellungsstück billiger abgeben.


mfg drubel1


Also hat Deiner Meinung nach der Händler diese finanziellen Einbußen einfach so hinzunehmen, nur weil irgendein Zipfelklatscher(nicht gegen den Themensteller gerichtet) nicht in der Lage ist, einen Karton innerhalb der Rückgabefrist aufzuheben?
Findest du das fair?

@Themensteller
Was noch wichtig wäre, warum das Teil nicht gepasst hat. Hast du das falsche bestellt, oder hat der VK das falsche Teil geliefert?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gelber Abarth« (10. August 2011, 20:26)

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crossshot

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Mittwoch, 10. August 2011, 20:28

Ich würde hier ganz klar differenzieren!

Wurde die Ware lose im Versandkarton verschickt, sehe ich es nicht als OVP und entsorge es, denn eine OVP ist kein geeigneter Versandkarton (auch lt. AGB aller Versandunternehmen).

War die Ware in einem Karton, welcher wiederum in einem Karton war, sehe ich es als OVP.

ABER da es hier ein ordinärer weißer Karton (vermutlich ohne Aufdruck) war, würde ich das nicht als OVP akzeptieren - vorallem nicht bei einem Querlenker. Wir reden von einem Autoersatzteil und nicht von einem Fernseher...
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

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Mittwoch, 10. August 2011, 20:30

Zitat

Original von crossshot
Ich würde hier ganz klar differenzieren!

Wurde die Ware lose im Versandkarton verschickt, sehe ich es nicht als OVP und entsorge es, denn eine OVP ist kein geeigneter Versandkarton (auch lt. AGB aller Versandunternehmen).

War die Ware in einem Karton, welcher wiederum in einem Karton war, sehe ich es als OVP.

ABER da es hier ein ordinärer weißer Karton (vermutlich ohne Aufdruck) war, würde ich das nicht als OVP akzeptieren - vorallem nicht bei einem Querlenker. Wir reden von einem Autoersatzteil und nicht von einem Fernseher...


Da gebe ich Dir allerdings recht...

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easytuner

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Donnerstag, 11. August 2011, 21:35

Hi

wenn ich jeden versandkarton aufheben würde. müsste ich ne lagerhalle so gross wwie fussballfeld anmieten.
des zahlt mir keiner.
es es nicht notwendig das der orginalkarton aufgehoben werden muss.
****
Die Gewährleistungsrechte sind starke Rechte des Käufers (geregelt in den §§ 437 ff. BGB). Als erstes kann der Käufer bei einem Mangel eine sog. Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er die Sache repariert oder umtauscht.

Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der Originalverpackung abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.

Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, dann muss der Käufer auch nicht beweisen, dass der Mangel aus der nicht vom ihm versursacht wurde.

Mein Stilo: FIAT Stilo Multi Wagon 1.9 JTD Multijet 8V, 120 PS Kombi


crossshot

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Donnerstag, 11. August 2011, 22:09

Es geht hier aber nicht um einen Mangel sondern einen Wideruf ;-)
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Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

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Verce

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Donnerstag, 11. August 2011, 22:51

Zitat

Original von Dj blue 9
kann sein das ich mich irre aber habs da nicht mal nen Gesetz Änderung das die ovp nicht benötigt wird nur die Rechnung bei umtausch oder Rückgabe?


Vollkommen richtig.
Es gibt seit ca. 5 Jahren kein Gesetz mehr, das dir vorschreibt Kartons aufzuheben.
Und außerdem 18,- €?
Entschuldigung das ich mich aus meiner ehemaligen Zeit der Papier- & Kartonbranche da einklinke, aber ein Karton 18,- €?! :shock:

Ich glaube nicht 8-)

Nein, du musst keinen Karton aufbewahren, klar ist es als Kunde freundlich wenn man den Karton und andere Verpackungsmaterialien aufbewahrt bis man die Ware getestet hat, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Ich suche gerne bei gelegenheit auch die Gesetze und Paragraphen raus ;-)
Oder: Verbraucherzentrale :-)
folgt bei einem kreativen Spontaneinfall

Mein Stilo: 192er mit 105 PS alles Serie, bis jetzt.


Moonstone

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Freitag, 12. August 2011, 15:47

Meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist zwar schon ein paar Tage her....aber ich meine mich entsinnen zu können, dass es darauf ankommt, ob es eine Reklamation ist oder der Kunde von seinem "Umtauschrecht bei Nichtgefallen" Gebrauch macht.

Die Reklamation oder auch bei Garantiefällen - z. B. weil die Ware defekt ist oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (evtl. wurde der Querlenker als passend beschrieben und es stellte sich heraus, dass die Produktbeschreibung fehlerhaft war) - Hier schicke ich die Ware in irgend einem Karton zurück. Der Verkäufer muss das so akzeptieren. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob der Kaufvertrag "aufgelöst" wird und man sein Geld zurück bekommt oder ob er Ersatz stellt (nur ganz grob gesprochen.....im Detail kann man das nicht so verallgemeinern).

Bei "Umtauschrecht bei Nichtgefallen" sieht das anders aus. Der Kunde kauft etwas, was ihm nicht gefällt (oder der Kunde hat sich nicht richtig informiert und das Teil passt nicht) und will es zurückschicken. Hier ist soweit ich weiß keine gesetzliche Regelung vorgesehen. Hier kann der Händler auf die Verpackung bestehen.

Die Frage ist, ob der Verkäufer sich damit gut stellt auf die Verpackung zu bestehen bzw. hier einen Abzug von 25 % vornimmt (was in meinen Augen schon Wucher ist). Er hätte max. das Recht die tatsächlichen Kosten für den Karton einzubehalten. Und die liegen sicherlich nicht bei 18 EUR. Hierdurch macht sich der Verkäufer sicher "keine Freunde" und den Ersatz für den Querlenker würde ich als Kunden GARANTIERT nicht mehr dort bestellen.....da sollte man i. m. Augen schon "Kulanz vor Recht" ergehen lassen.

Wie geagt, meine Ausbildung ist schon ein paar Tage her. Es kann durchaus sein, dass es Gesetzesänderungen gab, die mir jetzt nicht geläufig sind......


edit: Ich hab jetzt im Beitrag des TE noch mal geschaut....da er die Sache online bestellt hat findet hier wohl das Fernabsatzgesetz Anwendung. Bei dem Fernsabsatzgesetz ist die Sache mit "Garantie" oder "Umtausch wegen Nichtgefallen" etwas anders. Der Käufer MUSS die Sache ja bestellen um sie zu prüfen und kann sie nicht im Laden anschauen/ausprobieren.

Hier müsste der TE mal prüfen, ob sein Fall zutrifft. Ggf. könnte das hier interessant sein und für Dich passend sein.
Um aus dem Rahmen fallen zu dürfen müsste man erst mal im Bilde sein!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moonstone« (12. August 2011, 15:59)

Mein Stilo: *sold* Alfa 147 TI Limited mit Maxxair, 15er Distanzscheiben rundum, tiefer, MS-Spoiler rundum, TI-Felgen....


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Freitag, 12. August 2011, 17:44

Oder einfach 18 € zahlen und eine Ruh ist;)
.........................

Mein Stilo: Eibach Pro System 30\30---Inoxcar ESD 120X80 oval----17" original Felgen--- 16" original Alu´s für den Winter ---to be continued..


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Freitag, 12. August 2011, 18:29

Zitat

Original von 0800
Oder einfach 18 € zahlen und eine Ruh ist;)



:-D :-D

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