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Mein Stilo: Schwarzes Fiat Logo, Scheibentönung, Sony CDX GT HU, Eton 300.2 + Helix W12
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Profi
Dabei seit: 28. Dezember 2005
Wohnort: Lienen / Warendorf
Zitat
genau so ne Einstellung finde ich persönlich, ohne dich angreifen zu wollen, nicht gut.
Nur weil Fahranfänger den Führerschein auf Probe haben, heißt es nicht, dass bei denen der Alkohol anders wirkt. Sie "scheinen" unerfahrener zu sein ...sie sind ja auf "Probe".
Habe ich noch ein Tag Probezeit, darf ich nicht trinken? Darf am nächsten Tag dann was trinken, nur weil ich keine Probezeit mehr hab? Oder rechtfertigt 10 Jahre unfallfreies Fahren den Genuss von Alkohol? Nonsens!
Alkohol und Strassenverkehr in Verbindung - und damit meine ich auch Fahrräder - sollten grundsätzlich verboten sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ldelta« (5. August 2007, 12:07)
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Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"
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