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Icestan

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Samstag, 8. Oktober 2005, 13:12

Autokäufer muss kleinere Mängel hinnehmen

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Hier Solltet Mal lesen!!!!


Kleinere Mängel berechtigen auch bei einem Neuwagen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hervor, über das die "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 31/2005) berichtet. Nach Ansicht der Richter ist den Interessen des Käufers in diesen Fällen mit der Möglichkeit des Schadensersatzes oder einer Kaufpreisreduzierung hinreichend Rechnung getragen (Az.: I-3 U 12/04).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeugkäufers ab, der den Kaufvertrag für einen Neuwagen rückgängig machen wollte. Der Kläger hatte festgestellt, dass die Türen des Wagens nicht bündig abschlossen. Ein Sachverständigengutachten bestätigte das auch, der Gutachter könnte allerdings nur geringfügige Überstände von 1,7 und 1,8 Millimeter feststellen.

Vor diesem Hintergrund sah das OLG zwar einen Mangel, wertete diesen aber nicht als erheblich. Maßgeblich sei, dass die Türen vollständig schließen und eine optische Beeinträchtigung nicht sichtbar sei. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wäre daher unverhältnismäßig.




MfG

Stephan


Hab das Gefühl, dass dies zum Freifahrtschein für Autohersteller führt!!!

Mein Stilo: N.A.


sensei

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Donnerstag, 20. Oktober 2005, 22:09

Tja, Autohersteller halten nicht mehr viel von Kundenzufriedenheit....

Habe vor ca. 2 Monaten einen gebrauchten Fiat Stilo gekauft (5T 38.000 km). Am Tag nach dem Kauf direkt mal die Erfahrung mit der Airbagstörung gemacht :? , aber ich war ja vorgewarnt durch das tolle Forum hier....

An dem Tag erstmals auch die Klimaanlage getestet und etwas enttäuscht gewesen.... keine Funktion... :(

In der Woche noch etwas getestet und dann einen Termin mit dem Händler ausgemacht. Ergebnis: Steinschlag im Kühler... undicht... Die Werkstatt schickt mich zu dem Verkäufer, der mir ein tolles Angebot macht.... Sie übernehmen die Hälfte der Kosten von 800 €.... Wie bitte... die Klima hat nie funktioniert.... ???

Da ich keinen Beweis darüber erbringen kann, habe ich eventl. noch die Sachmängelhaftung.... da will sich aber die Autofirma rausreden....

Nichtsdestotrotz habe ich Fiat Deutschland angeschrieben....
Der Stilo ist mein 6. Fiat.... neben dem Stilo habe ich noch 2 Ritmo Cabrios von 1982... also ein Kunde, der etwas Markentreue gezeigt hat....

Heute dann die Antwort von Fiat Deutschland (sinngemäß), das sie die Reklamation bedauern, aber sich nicht einmischen, da der Händler eigenständig agiert. Es wäre schade, wenn ich mich damit von Fiat abwende, aber wenn, dann auch egal.... es scheint Fiat bei weitem zu gut zu gehen... :evil:

Mal schauen, was dabei rauskommt...

Schöne Restwoche....

Kurt

Mein Stilo: Stilo 1,6 Dynamik, 5T in silbermet., Bj. 02


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