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Italo-Welt

speedy-grufti

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 00:28

ein kleiner Erfahrungsbericht mit "e-bug"

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Hallo Community!

So kurz vor Weihnachten möchte ich euch eine kleine Geschichte erzählen, die auf wahren Begebenheiten basiert (ich hab sie am eigenen Leib "erfahren").

Eines Tages kam meine Schwester zu mir und sagte: "Hey Bruder kannste ne Tastatur für mich verkaufen?" Ich: "Aber Klar". Um Zeit zu sparen, nahm ich ein "symbolfoto" direkt aus dem Netz, was sich später als fatal herausstellte.

Vor ziemlich genau einer Woche bekam ich ein Einschreiben von einer Anwaltskanzlei "RAe Unwichtig und Unwichtiger" (Anm.: Namen geändert).

Zitat des Schreibens:
----
"Im Rahmen Ihrer Internetpräsentation - konkret die ebay-Versteifgerung [...] verwenden sie zumindest eine Fotoaufnahme, die mutmaßlich von der Firma BUG AG [...] kopiert worden ist. [...]
Auf besagter Fotoaufnahme ist unschwer das markenrechtlich geschützte Logo unserer Mandantin - eine stilisierte Spinne - erkennbar. Auch wird bei dem Versuch, dieses Bild von Ihrer Webseite lokal auf einem hiesigen PC zu speichern, die Webshop-Artikelnummer unserer Mandantin als Namenvorschlag vorgegeben. [...]
Die durch Sie verwendete Aufnahme stellt ein Lichtbildwerk [...] dar, das ohne ernsthaften Zweifel nach [...] UrhG urheberrechtlich geschützt ist.
----

Des Weiteren war eine Unterlassungserklärung beigefügt, die ich unterschreiben solle und zurückschicken müsse (der Brief kam am Donnerstag, das Schreiben sollte bis darauffolgenden Dienstag 12:00 bei der Kanzlei eingegangen sein - ansonsten drohen Sie mit rechtlichen Schritten).
Ich verpflichtete mich als mit meiner Unterschrift, bei nochmaligem Verstoß, der BUG AG 5000,10 EUR (!!) Vertragsstrafe zu zahlen, ausserdem muss ich die Anwaltsgebühren für dieses Schreiben bezahlen (ca 1500 EUR, für eine vorgefertigte Abmahnung!!!) Als Streitwert für dieses Bild wurden 10.000 EUR angesetzt.

Unterm Strich kam raus, dass ich jetzt Anwaltskosten in Höhe von 1500 EUR zu begleichen habe, aufgrund dessen, dass ich ein Bild von dem OnlineShop der BUG-AG kopiert habe, wo ANGEBLICH deren urheberrechtlich geschütztes Logo (die Spinne) zu sehen sei. Hab euch mal das Foto angehängt, worum es geht! dieses Foto findet man in jedem x-beliebibigen Online-Shop - und ne Spinne seh ich nicht.

Hab leider nicht das Geld, um mich mit denen rumzustreiten (bei Niederlage fallen da locker 10.000 EUR an (laut meinem Anwalt)).

Die BUG-AG besitzt meines Wissens eine eigene Rechtsabteilung, beauftragt aber externe Anwälte, solche unnötigen Abmahnung zu versenden... Abzocke?? Das bleibt euch überlassen.

Korrektes Vorgehen wäre meiner Meinung nach, dass die Rechtsabteilung von e-Bug sich bei mir gemeldet hätte und mir einfach mal nett und sachlich OHNE Anwälte mitgeteilt hätte, dasses so net geht. ICh hätte sofort und ohne Murren das Bild entfernt. Aber es wird ja mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Ich möchte noch anmerken, dass in dem Schreiben auch von "wettbewerbsrechtlichen Vorteilen" gesprochen wurde - die Tastatur, die ich verkauft habe, hatte AMERIKANISCHES Tastaturlayout, die gibt es bei e-Bug garnicht zu kaufen. Und dass ich mit den 15 EUR , die ich dafür noch bekommen habe, da sie schon leicht defekt war, e-bug einen wettbewerbsrechtlichen Nachteil zugefügt habe.... ich glaube kaum.

Nach Recherchen at e-bug in den letzten Monaten MEHRERE HUNDERT Kleinunternehmen sowie mittlerweile auch private Personen abgeahnt, und immer horrende Anwaltsgebühren verlangt.

Ich wollte euch einfach mal meine Leidensgeschichte mitteilen, vielleicht wirkt sich das ja auf euer Kaufverhalten aus - aber ich möchte hier natürlich keinen beeinflussen, dort weiterhin einzukaufen, denn sonst hätte ich in den nächsten Tagen sicherlich wieder ne Abmahnung im Briefkasten.

Zum Schluss vielleicht noch ein passendes zitat meines sehr freundlichen Anwaltes: "Ich denke, dass sie ihre Erfahrungen sicherlich in ihrem Bekanntenkreis weitererzählen werden und naja.... ob diese "Erfahrung" sich positiv oder negativ auf das Kaufverhalten auswirkt, sei dann ihren Freunden überlassen. Vielleicht wird dadurch diese Abmahnwelle verebben." (sorry war jetzt nur sinngemäß, kann micht nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern).

Ich wünsche euch allen ein besinnliches Fest, ich hoffe das nächste Jahr wird für mich und euch alle besser (oder noch schöner ?!).

Ich wünsche uns allen eine liebreizende Bella die nicht so viel zickt (elektronik & co) und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Wer bis hierhin noch liest, ich bedanke mich recht herzlich fürs Lesen, hab mich auch bemüht, einigermaßen ohne Tippfehler und allzugroße Abschweifungen zu schreiben).

Allzeit Gute Fahrt!

sPeEdY-gRuFtI (Dennis)


ANHANG: Link zum "ominösen Bild": http://www.ebug-europe.com/BUG/PRODIMG/PP_E_10724771.JPG
Gruß,

Dennis ;-)

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 04:33

RE: ein kleiner Erfahrungsbericht mit "e-bug"

Zitat


Ich möchte noch anmerken, dass in dem Schreiben auch von "wettbewerbsrechtlichen Vorteilen" gesprochen wurde - die Tastatur, die ich verkauft habe, hatte AMERIKANISCHES Tastaturlayout, die gibt es bei e-Bug garnicht zu kaufen.


Ich kann mich täuschen, aber ist es nicht so, dass die Sache mit den wettbewerbsrechtlichen Vorteilen in dem Fall nichtig ist?
Eben weil das NICHT der Artikel ist den die verkaufen.
Desweiteren würde ich argumentieren, dass dieses Bild sowieso dermaßen klein ist, dass sich definitiv keine Spinne oder ähnliches drauf erkennen lässt... alternative wäre noch, dass da ne Maus mit abgebildet ist - und du hast ja nur ne Tastatur verkauft, könntest halt sagen du hast versehentlich das falsche Bild ausgewählt.
Also ich würde es drauf ankommen lassen, hab schon viel gehört von den Klagewellen... aber kaum dass vor Gericht jemand wirklich zum Zahlen verurteilt wurde.
Klar ist die Sache mit den Urheberrechtsverlutzungen nen Scheiss, aber in dem Fall... denke nicht dass dich dafür irgend Gericht verurteilen würde.
Also ich würd das nicht bezahlen, sondern mich nach nem andern Anwalt umsehn (sorry)
Vielleicht jemand, der sich mit Internetrecht ausennt (jemand jüngeres halt :P )
Hoffe du hast Erfolg.
«Typisch Stilo.»

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jcool« (21. Dezember 2006, 04:33)

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Alzheimer

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 08:32

Auf deren HOmepage steht mit grösster Sicherheit in den AGBs drin das alle Marken(-Namem), Bilder, Beschreibungen etc. Urheberrechtlich geschützt sind.

Da wirst du wohl nicht viel machen können, ausser du kannst beweisen das laut den AGBs das weitergeben deren Texte etc. an dritte ohne Erlaubnis gestattet ist.

Das mit dem Urheberrecht ist der besschissenste sch... dens gibt, ist aber nunmal so.

Der Fehler liegt meiner Meinung nach eindeutig auf dseiner Seite.

Mit dem selben Thema habe ich mal vor einiger Zeit eins an den Karren gefahren bekommen, habe mich deshalb damit ausgiebig mit meinem Anwalt und google (R) :oops: beschäftigt. Zum Glück habe ich nur einen Hinweis der betreffenden Firma bekommen (Die wollen ja auch dass ich weiter bei denen Einkaufe).

Das bei dir ist blöde gelaufen, aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und nächstes mal wenn du dir bei jemandem Bilder "klaust" frag mal nach ob er dir das gestattet.


Munter weitergeklagt,

Grüsse Sascha
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Ich find das Bildchen nimmer :102: :100:
:iamwithstupid:
- Ich habe fertig -

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 10:45

Ist ja mal wieder ein netter Nebenverdienst, den sich die da einfallen lassen haben. Vorgefertigte Schreiben vergolden lassen. Da freut sich dann auchnoch der Anwalt. Ich will auch mal so einfach Kohle machen. :roll:

Allerdings schein da wirklich ne Spinne drauf zu sein. Bloß sieht man das bei der Tastatur nicht, da sie hell ist. Beim "Microsoft Wireless Optical Desktop 4000" ist sie dagegen relativ gut zu sehen, da diese Tastatur schwarz ist. Bei der die du verkauft hast, ist die Spinne ca. bei den J K L Tasten und zieht sich in Richtung Alt Gr - Strg.

Wie wäre es jetzt eigentlich gewesen, wenn das Bild auf einer nichtkomerziellen HP eingesetzt worden wäre? Hätte es dann eine geringere Strafe gegeben, weil du kein "Mitbewerber" gewesen wärst?

Mein Stilo: ...ist verkauft. Jetziger Fuhrpark: Fiat Barchetta & Mercedes Benz E430


speedy-grufti

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 11:33

Hallo Devil,

ja die Spinne ist mit vieeeeeeeeeeeeeeeeeeel Sinn für aabstrakte Kunst teilweise zu erkennen. Es gibt ein paar Striche, die darauf hindeuten, deswegen sagte mein Anwalt auch "ich hatte mal einen Fall, wo diese Anwälte dann einfach 500x reingezoomt hatten und man die Spinne dann erkennen konnte". :shock:

Ich bin mir durchaus bewusst dass ich mit Schuld habe (zumindets jetzt im Nachhinein beim Denken), hätte aber nie gedacht, dass ich wegene einem Bild gleich eins auf den Deckel bekomme, vor allem dass ich 1500 EUR zahlen solle.

@jcool
es wurden leider schon mehr Leute zm Zahlen verdonnert als umgekehrt (-: (zumindest bei e-bug, da es eine eindeutige Sache mit der Spinne ist)

So ein Verfahren wie bei Alzheimer, dass die Firma direkt erstmal ein nettes Briefchen schreibt, wo er nix zahlen muss, hätte ich mir gewüscht und wäre wohl auch wesentlich besser für das Image von , e-bug, statt gleich abzukassieren.
Gruß,

Dennis ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »speedy-grufti« (21. Dezember 2006, 11:34)

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 13:27

Geh vor Gericht - DRINGEND... was dabei rauskommen wird:

Erstens, falls dazu kommt (was nicht glaube): Richter sagt der Firma: Ihre hättet anrufen oder einfach eine Mail schreiben können. (man hat sonst nichts zu tun)

Zweitens: der Streitwert ist nicht 10.000 Euro, sondern 15 Euro, weil du kein Profit draus gemacht hast und schon gar nicht z.B. 10000 Tastaturen verkauft hast, sondern nur eine - dann wird der Schaden kalkuliert - diesen wirst du dann eventuell begleichen müssen - ca. 2 Euro - UND DESHALB WIRD man die Klage abweisen...

Jetzt zu Copyright:

Drittens: gebe an, dass du das Bild der Tastatur nicht über bug bla bla bezogen hast, sondern über Google Images von Seite XY und da die angebliche Spinne nicht wirklich zu erkennen war, dass ein Copyright Verstoss nach sich ziehen würde, hast du das reingestellt. Info für Copyrigth Schutz: der Copyright Inhaber IST VERPFLICHTET ES ERKENNTLICH ZU MACHEN, DASS ES SICH UM COPYRIGHT GESCHÜTZTES MATERIAL HANDELT - das Foto da spricht dafür, dass man es mit Absicht versteckt um später aus ÜBERZOGENEN Anwaltskosten Profit zu schlagen.

Viertens: fordere eine komplett ausgeschriebe Rechnung (mit einzelnen Posten), damit man nachvollziehen kann wodurch so hohe Anwaltskosten entstanden sind (sollte dein Anwalt tun und wissen) + einen unabhängigen Gutachter (auch schriftlich angeben, wozu du die ausgeschriebene Rechnung brauchst um diese auf die Richtigkeit zu prüfen bzw. prüfen lassen), der die Rechnung begutachten soll und sein Bericht für Fall aller Fälle vor Gericht landet. 1500 Euro sind kosten die für ein Prozess notwendig sind, aber nicht für ein Schreiben.

Was hast du da für ein Anwalt, ein Sesselfurzer? Rechtschutzversicherung?


/EDIT: Mich würde auch interessieren, wie die an die Daten rankamen. Normaleweise geht es nicht - höhstens du hättest damit tatsächlich 10000 Tastaturen vertrieben, womit die Begründung plausibel wäre. Aber so, oder gibt xBay mitlerweile bei jedem Furz die Daten raus?
Keep Cool!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »5Vision« (21. Dezember 2006, 13:39)


speedy-grufti

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:01

Zitat

Original von 5Vision


Drittens: gebe an, dass du das Bild der Tastatur nicht über bug bla bla bezogen hast, sondern über Google Images von Seite XY und da die angebliche Spinne nicht wirklich zu erkennen war, dass ein Copyright Verstoss nach sich ziehen würde, hast du das reingestellt.

/EDIT: Mich würde auch interessieren, wie die an die Daten rankamen. Normaleweise geht es nicht - höhstens du hättest damit tatsächlich 10000 Tastaturen vertrieben, womit die Begründung plausibel wäre. Aber so, oder gibt xBay mitlerweile bei jedem Furz die Daten raus?


zu 1. ... naja ich hab das bild direkt von deren Website geklaut (hab einfach img src = http:// ebug-europe.com..... gemacht :oops:

zu 2.: scheint so dass ebay an die meien Daten gegeben hat..... find ichauch net fair.... :evil:
Gruß,

Dennis ;-)

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:03

Zitat

naja ich hab das bild direkt von deren Website geklaut


Was du gemacht hast und was du angibst - also das letzte ist jetzt deine Geschichte.
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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:06

den Satz versteh ich net :grin:
Gruß,

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:08

Zitat

den Satz versteh ich net


Das was wir machen ist nicht immer das, was wir den anderen erzählen. So?
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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:11

:shock: achsoooo :grin:

najawie gesagt da siehste schon, dass, wenn ich vor Gericht gehen würde, meine Argumentation in diesem Punkt schon zusammen bricht....

denn wenns hart auf hart kommt hat ebay sicherlich irgendwo ne "sicherungskopie" im Ärmel.... ich mein ich hab ja auch noch eine aufm PC :shock: :oops: :lol:

naja shit happens ich hätte wissen können dass ich das nicht darf... aber mit soner direkt hrten Strafe hätte ich nocht gerechnet und finde das überzogen :roll:

hoffentlich bleibt meine Bella die nächsten Monate heile.. hab kein Geld für Reparaturen :-(
Gruß,

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:19

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Du könntest mir das Geld zahlen und ich berate dafür die Anwälte und bereite dich für Gericht vor.
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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:22

nö habsch net.

selbst wenn rechtsschutz gilt net bei urheberrechtsverletzungen :lol:
Gruß,

Dennis ;-)

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:24

Zitat

selbst wenn rechtsschutz gilt net bei urheberrechtsverletzungen


Wenn man das so expiliziet angibt und wenn man Kläger ist. Du wirst um etwas beschuldigt, was du nicht gemacht hast und es gibt mittel und wege dies zu verdrehen. Hier gehts nicht mehr um die Tatsache der Verletzung, sondern um rechtens erstellte Rechnung als Beispiel. :wink:
Keep Cool!

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Donnerstag, 21. Dezember 2006, 14:26

na ich wart jetz mal ab was denn jetzwirklich fprne rechnung kommt.

diese 1500 EUR hab ich mir errechnet (bzw. errechen lassen), weil auf der unterlassungserklärung nur larifari mit geschäftsgebühr in Höhe von 1,3" stand
Gruß,

Dennis ;-)

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