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Mein Stilo: Grande Punto | Dynamic | 1,4 8V | 89 PS TT-Chiptuning | K&N Tauschfilter | 3Türer | Psychedelic Blau Metallic | Nebelscheinwerfer | BOSI 4-Rohr Duplex-ESD | Brock RC11 7,5x18 ET 35 | Nankang NSII 215/35 | H&R 35mm Federn | EZ 1/06 | 118 TKm
Zitat
Original von Daxter
Aber bis 30Km/h ist der Führerschein noch da...
Zitat
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
Zitat
Original von cingsgard
Nö, passt schon.
Auf dem Seitenstreifen ist einfach die günstigste Möglichkeit, voranzukommen.
Soll aber nicht heißen, dasss ich das mach.
Mein Stilo: kein mehr- demnächst Arme Golf Diesel Fahrer Fraktion de
Zitat
Original von Rollerball
P.S Parkt nie im Raum Osnabrück falsch ;-)
Mein Stilo: Leider Verkauft... ist jetzt ein Peugeot 407 sw
Mein Stilo: kein mehr- demnächst Arme Golf Diesel Fahrer Fraktion de
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Rotzlöffel« (5. April 2007, 09:40)
Mein Stilo: Leider Verkauft... ist jetzt ein Peugeot 407 sw
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »whistler« (5. April 2007, 09:55)
Zitat
Original von Blubbse
Hi,
gestern ist mit eine erschreckende Nachricht zugekommen! Ein guter Kumpel hat mich fast heulend angerufen und sagte, ihn habens geblitzt auf der Autobahn bei begrenzung 120 mit 230! Er hat das Schild übersehen, weil er darauf fixiert war einen LKW zu überholen!
Ich denke mal mit 110 km/h zu schnell dürfte der Lappen weg sein! Tut mir schon irgentwie weh, aber er ist ja eigentlich selber schuld ...
MfG
Blubbse
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »whistler« (5. April 2007, 10:01)
Mein Stilo: Leider Verkauft... ist jetzt ein Peugeot 407 sw
Zitat
von Bußgeldkataloge
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 375 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Zitat
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 375 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
-----------
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Zitat
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.
Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.
Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.
Falls Sie zwischen 11 und 15 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 25 Euro kosten.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »stilo2005« (5. April 2007, 11:19)
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