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Mein Stilo: is verkauft!!!!
Mein Stilo: 1.6. 16V 103PS Silber, Scheibentönung...
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Original von phips
also folgendes problem! hab nur den B Führerschein und weiß das ich den 750 kg Anhänger immer ziehen darf!
Mein Stilo: Sprintblauer 2005er GT; MS-Felgen 7X17 mit 215/45 ZR17;Spuverbreiterung vorne 20mm, hinten 30mm; Vogtland 35/35 Federn;Umbau auf König SK5000 Sitze; CHD-Kühlergrill; Ragazzon ESD im "TDI-Style";Lumar Alu Chrom Scheibenfolie; Dayline-Scheinwerfer
Zitat
PKW-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht überschreiten. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene Bremse. PKW-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Mein Stilo: 1.6. 16V 103PS Silber, Scheibentönung...
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Original von roman.h.
also das mit dem opel omega und die hälfte des gewichtes versteh ich nicht so.
du darfst alles dranhängen was dein auto ziehen darf( unabhängig davon ob gebremst oder ungebremst). du mußt nur aufpassen das du 3,5t nicht überschreitest.
wie sollte ich denn sonst meinen wohnwagen mit 1000kg zzG ziehen dürfen?
also wichtig ist das du die 3,5 t nicht überschreitest.
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Mein Stilo: is verkauft!!!!
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Original von phips
also ich hab das genau wie roman.h. im kopf und somit könnt ich ja auch nen wohnwagen ziehen!
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Original von OliGT
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Original von phips
also folgendes problem! hab nur den B Führerschein und weiß das ich den 750 kg Anhänger immer ziehen darf!
FALSCH :-D
Du darfst jeden Anänger ziehen, dessen Gesammtgewicht die Hälfte des Leergewichts des Ziehenden Fahrzeugs inklusive eines 75kg Fahrers nicht überschreitet :idea: Alles klar? :-D :-D
BSP:
Wenn du ein Auto hast, welches laut Schein ein Leergewicht von 1425kg hat (BSP ein Opel Omega), dann darfst du darauf nochmal 75kg "Fahrer" draufaddieren!
Ergibt dann ein Leergweicht von genau 1500KG!
Jetzt darst du an dieses Fahrzeug einen Abhänger anhängen, der genau die Hälfte der Zugmaschine als Gesammtgewicht hat!
Sprich du darfst jetzt den Anhänger anhängen, der 750Kg Gesammtgewicht hat
Den selben Anhänger darfst du aber beispielsweise nicht an nen Opel Astra anhängen!! Obwohl der laut Papieren auch 1000kg gebremst ziehen darf. Der Astra wiegt halt nur ca 1250kg und somit nicht das doppelte des Maximalgewichts des Anhängers!
OBACHT
Beim Führen eines Fahrzeugs, mit nem Anhänger, der nicht die dieser Regelung entspricht, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das wird teuer......vor allem wenn was passieren sollte :idea:
OBACHT Noch ne Falle
Das maximale was du fahren darfst, ist aber auch vom Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs abhängig:
BSP:
An nen Geländewagen, der ein Leergewicht von 2000kg, mit dir als Fahrer schon eingerechnet hat, darfst du ja nen Anhänger mit einer Tonne Gesammtgewicht anhängen. Jetzt darf aber das Zulässige Gesammtgewicht des Geländeswagens selbst, nicht über 2500kg liegen. Denn die 3,5T die du max fahren darfst, beziehen sich immer auf die Gesammtmasse :idea:
Mfg Oli
Mein Stilo: ist jetzt ein Golf V GTI
Mein Stilo: war ein 1.8er Multiwagon Dynamic 133 PS mit LPG, ist jetzt ein Mondeo
Mein Stilo: Powerjet 2 Bravo (198) Sport Turbo
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Original von Dragon
Leute, [URL=http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1041638/Fahrerlaubnisklassen.htm]hier[/URL] die offizielle Seite des Bundes zu dem Thema.
Dort steht kurz gesagt, mit Klasse B darf gezogen werden:
1. Hänger bis 750kg unabhängig von der Gesamtmasse des Zuges
oder
2. Hänger bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg
Punkt 2 ist dabei eine Ausnahme die nur für Klasse B gilt.
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Mein Stilo: 170 PS, 2,4 l,alles bis auf Leder und Skyw. , silber metallic
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Original von surfer71
Ist alles soweit okay was ihr da schreibt, aber noch was wichtiges dazu.
Hat der Anhänger zwei Achsen dürfen die nicht mehr als 1m Abstand haben bzw. nur 99 cm (so genau weiß ich das nicht mehr) .
Bei mehr Absatnd fahrt Ihr einen LKW, egal ob das Gesamtgewicht unter oder über 3,5t liegt.
Also immer daran denken. Diese Hänger sind bisher sehr beliebt in den Niederlanden ,werden aber immer beliebter auch in Deutschland.
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Original von surfer71
Ist alles soweit okay was ihr da schreibt, aber noch was wichtiges dazu.
Hat der Anhänger zwei Achsen dürfen die nicht mehr als 1m Abstand haben bzw. nur 99 cm (so genau weiß ich das nicht mehr) .
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Original von Dragon
Aber, gilt das denn auch mit dem neuen Führerschein Klasse B? Steht ja da im Gegensatz zum alten Führerschein der Klasse 3 nicht dabei.
Dabei fällt mir grad auf, ich glaub ich sollte mal den neuen Führerschein beantragen, dann bekomm ich die Klassen C1, C1E, B, BE, L, M, S sowie CE eingeschränkt und darf somit auch mit einem Anhänger mit zwei Achsen fahren, soweit das Gewicht nicht über 12 Tonnen liegt, bei über 12 Tonnen darf ich wiederum nur mit einem einachsigen Hänger durch die Gegend fahren. Es lebe das Chaos. XD
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