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phips

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Freitag, 28. August 2009, 15:46

kein BE Führerschein! Was darf ich ziehen???

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abend leute,

also folgendes problem! hab nur den B Führerschein und weiß das ich den 750 kg Anhänger immer ziehen darf!

und ich glaube, dass ich auch andere Hänger ziehen darf, wenn die zulässige gesamtmasse der pkw und des hänger 3,5 t nicht überschreiten!

stimmt das so oder bilde ich mir da nur was ein?

wisst ihr das? meine führerscheinprüfung is halt auch schon jahre her :)!

danke schon mal!

phips

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Freitag, 28. August 2009, 16:21

Also du darfst im jedenfall nur einen Hänger ziehen der nicht schwerer als 750kg ist. Außerdem darf das Gewicht des PKW´s plus den Hänger nicht mehr als 3,5Tonnen betragen.

Beispiel: Auto = 3Tonnen (natürlich voll übertrieben :-)) + Hänger 750kg === 3,75T == darfst du nicht.

Also du darfsts ohne BE nicht mehr als 750kg ziehen.

Weiß das da ich gerade LKW Führerschein mache und wir das gestern im Unterricht hatten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

mfg

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OliGT

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3

Freitag, 28. August 2009, 16:22

RE: kein BE Führerschein! Was darf ich ziehen???

Zitat

Original von phips


also folgendes problem! hab nur den B Führerschein und weiß das ich den 750 kg Anhänger immer ziehen darf!





FALSCH :!: :-D

Du darfst jeden Anänger ziehen, dessen Gesammtgewicht die Hälfte des Leergewichts des Ziehenden Fahrzeugs inklusive eines 75kg Fahrers nicht überschreitet :idea: Alles klar? :-D :-D

BSP:
Wenn du ein Auto hast, welches laut Schein ein Leergewicht von 1425kg hat (BSP ein Opel Omega), dann darfst du darauf nochmal 75kg "Fahrer" draufaddieren!
Ergibt dann ein Leergweicht von genau 1500KG!
Jetzt darst du an dieses Fahrzeug einen Abhänger anhängen, der genau die Hälfte der Zugmaschine als Gesammtgewicht hat!
Sprich du darfst jetzt den Anhänger anhängen, der 750Kg Gesammtgewicht hat :!:

Den selben Anhänger darfst du aber beispielsweise nicht an nen Opel Astra anhängen!! Obwohl der laut Papieren auch 1000kg gebremst ziehen darf. Der Astra wiegt halt nur ca 1250kg und somit nicht das doppelte des Maximalgewichts des Anhängers!

OBACHT :!:
Beim Führen eines Fahrzeugs, mit nem Anhänger, der nicht die dieser Regelung entspricht, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das wird teuer......vor allem wenn was passieren sollte :idea:

OBACHT :!: Noch ne Falle :!:
Das maximale was du fahren darfst, ist aber auch vom Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs abhängig:
BSP:
An nen Geländewagen, der ein Leergewicht von 2000kg, mit dir als Fahrer schon eingerechnet hat, darfst du ja nen Anhänger mit einer Tonne Gesammtgewicht anhängen. Jetzt darf aber das Zulässige Gesammtgewicht des Geländeswagens selbst, nicht über 2500kg liegen. Denn die 3,5T die du max fahren darfst, beziehen sich immer auf die Gesammtmasse :idea:

Mfg Oli
:!: Die Deutschen sind das einzigste Volk der Welt welches es, durch seine Fahrkunst, schaffen könnte auf einer zehnspurigen Autobahn mit elf Autos einen Stau zu verursachen. :!:

Mein Stilo: Sprintblauer 2005er GT; MS-Felgen 7X17 mit 215/45 ZR17;Spuverbreiterung vorne 20mm, hinten 30mm; Vogtland 35/35 Federn;Umbau auf König SK5000 Sitze; CHD-Kühlergrill; Ragazzon ESD im "TDI-Style";Lumar Alu Chrom Scheibenfolie; Dayline-Scheinwerfer


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roman.h.

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4

Freitag, 28. August 2009, 16:52

also das mit dem opel omega und die hälfte des gewichtes versteh ich nicht so.


du darfst alles dranhängen was dein auto ziehen darf( unabhängig davon ob gebremst oder ungebremst). du mußt nur aufpassen das du 3,5t nicht überschreitest.

wie sollte ich denn sonst meinen wohnwagen mit 1000kg zzG ziehen dürfen?
also wichtig ist das du die 3,5 t nicht überschreitest.
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5

Freitag, 28. August 2009, 17:06

Also hier aus Wikipedia:

Zitat

PKW-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht überschreiten. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene Bremse. PKW-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.

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OliGT

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6

Freitag, 28. August 2009, 17:48

Zitat

Original von roman.h.

also das mit dem opel omega und die hälfte des gewichtes versteh ich nicht so.


du darfst alles dranhängen was dein auto ziehen darf( unabhängig davon ob gebremst oder ungebremst). du mußt nur aufpassen das du 3,5t nicht überschreitest.

wie sollte ich denn sonst meinen wohnwagen mit 1000kg zzG ziehen dürfen?
also wichtig ist das du die 3,5 t nicht überschreitest.



Das mit dem Omega sollte ein Beispiel sein! ;-)

Und das was du da selbst formuliert hast, trifft dann zu, wenn du nen Anhängerführerschein (BE) hast :!: :!: Dann darfst du eifach das anhängen, was in den Papieren steht und mußt nur aufpassen, daß die Gesammtmasse des Zuges (Zulässiges Gesammtgewicht des Anhängers+Zulässiges Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs) die 3,5T nicht überschreitet!!!!

Noch mal, langsam und einfach:

Wen man nur KLasse B Führerschein hat:
Dann darf man trotzdem mit Anhänger fahren und der Anhänger, der angehängt werden darf, richtet sich in erster Linie nach dem Zugfahrzeug :!:

Nochmal en vereinfachtes Beispiel:
Mein Stilo Abarth, wiegt laut Papieren 1340Kg :!: In diesem Fall, sind hier schon die 75 "NormKg" die ein Fahrer wiegt eingerechnet :!: Das ist in den alten Fahrzeugscheinen nicht der Fall, da darfst du dann noch mal 75Kg dazu addieren :!:

So, jetzt gehts weiter:
laut papieren, dürfte mein Stilo jetzt 500kg ungebremst, oder 1300kg gebremst anhängen!! Das darfst du einfach tun ,wenn du nen BE Führerschein hast!!!
Wenn du keinen hst, mußt du rechnen:

Der Anhänger darf dann max die Hälfte der Leermasse des Zugfahrzeugs (mit Fahrer) haben :!:
1340kg / 2 = 670kg
Bedeutet im konkreten Fall mit B-Führerschein: Man darf an nen Stilo Abarth nen Anhänger mit 670Kg Gesammtgewicht anhängen :!:

So, nächstet Problem:
Man darf aber laut Papieren nur 500kg ungebremst anhängen :!: Alles drüber (bis 1300kg) muß gebremst sein :!:
Es gibt aber wahrscheinlich keinen Anhänger, der bei nem Gesammtgewicht von nur 670kg schon ne Auflaufbremse hat :!: Folglich darf man halt nur nen 500kg Anhänger ohne Bremse anhängen :!:

Bis hier ists eigentlich relavant :-D
---------------------------------------------------

Ich füg jetzt nur was an, für die die es interessiert:
Würde man jetzt diesen 500kg Anhänger auf 700kg beladen, dann wären das halt 200kg überladen!!Ist zwar brutal aber darum geht es jetzt nicht! ;-)

Würde das jemand tun, der nen BE Führerschein hat, dein blleibts dei dem Vergehen der Überladung :!:
Tut das jemand, der nur Klasse B hat, dann ist das das Vergehen der Überladung + FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS :!: Das liegt daran, daß der Anhänger dann 30kg zu schwer ist. :idea:

Mfg Oli
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7

Freitag, 28. August 2009, 18:05

also ich hab das genau wie roman.h. im kopf und somit könnt ich ja auch nen wohnwagen ziehen! hab mir das nämlich überlegt, da verwandte meiner freundin einen haben und wir viell ma haben könnten und dann ist mir das mit dem BE eingefallen und die sache mit dem was mit B ziehen darf!
war mir nur nicht mehr sicher, wie das genau war!

danke schonmal

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8

Freitag, 28. August 2009, 18:35

Zitat

Original von phips

also ich hab das genau wie roman.h. im kopf und somit könnt ich ja auch nen wohnwagen ziehen!



Dann habt ihr das beide falsch im Kopf :!:

Welchen Sinn würde denn ein Anhänger-Führerschein machen, wenn man denn auch ohne sowieso alles fahren darf, was in den Papieren des Autos steht :!: :?: :!: :idea:

Du darfst mir definitiv glauben, daß meine ausführungen zu 99% stimmen :!:
Ich besitze die Führerscheine aller Klassen ( inkl LKW: C1e und CE) und habe somit viel Zeit mit Führerscheinen und Anhänger-Therorien verbracht :idea:

Mfg Oli
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9

Freitag, 28. August 2009, 20:45

RE: kein BE Führerschein! Was darf ich ziehen???

Zitat

Original von OliGT

Zitat

Original von phips


also folgendes problem! hab nur den B Führerschein und weiß das ich den 750 kg Anhänger immer ziehen darf!





FALSCH :!: :-D

Du darfst jeden Anänger ziehen, dessen Gesammtgewicht die Hälfte des Leergewichts des Ziehenden Fahrzeugs inklusive eines 75kg Fahrers nicht überschreitet :idea: Alles klar? :-D :-D

BSP:
Wenn du ein Auto hast, welches laut Schein ein Leergewicht von 1425kg hat (BSP ein Opel Omega), dann darfst du darauf nochmal 75kg "Fahrer" draufaddieren!
Ergibt dann ein Leergweicht von genau 1500KG!
Jetzt darst du an dieses Fahrzeug einen Abhänger anhängen, der genau die Hälfte der Zugmaschine als Gesammtgewicht hat!
Sprich du darfst jetzt den Anhänger anhängen, der 750Kg Gesammtgewicht hat :!:

Den selben Anhänger darfst du aber beispielsweise nicht an nen Opel Astra anhängen!! Obwohl der laut Papieren auch 1000kg gebremst ziehen darf. Der Astra wiegt halt nur ca 1250kg und somit nicht das doppelte des Maximalgewichts des Anhängers!

OBACHT :!:
Beim Führen eines Fahrzeugs, mit nem Anhänger, der nicht die dieser Regelung entspricht, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das wird teuer......vor allem wenn was passieren sollte :idea:

OBACHT :!: Noch ne Falle :!:
Das maximale was du fahren darfst, ist aber auch vom Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs abhängig:
BSP:
An nen Geländewagen, der ein Leergewicht von 2000kg, mit dir als Fahrer schon eingerechnet hat, darfst du ja nen Anhänger mit einer Tonne Gesammtgewicht anhängen. Jetzt darf aber das Zulässige Gesammtgewicht des Geländeswagens selbst, nicht über 2500kg liegen. Denn die 3,5T die du max fahren darfst, beziehen sich immer auf die Gesammtmasse :idea:

Mfg Oli


genau total falsch oligt hat vollkommen recht. ich darf unseren mw mit wohnwagen nämlich auch ziehen und das ganze ohne be lappen :068:

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Dragon

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Freitag, 28. August 2009, 23:05

Leute, [URL=http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1041638/Fahrerlaubnisklassen.htm]hier[/URL] die offizielle Seite des Bundes zu dem Thema.

Dort steht kurz gesagt, mit Klasse B darf gezogen werden:
1. Hänger bis 750kg unabhängig von der Gesamtmasse des Zuges
oder
2. Hänger bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg

Punkt 2 ist dabei eine Ausnahme die nur für Klasse B gilt.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe stets auf morgen.

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Marcusi

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Samstag, 29. August 2009, 01:24

Perfekt dragon! Das ist einfach und richtig. Den rest sollte nen mod hier mal rauslöschen da wird einen ja schwindelig. Ach ja ich habe auch alle führerscheine sogar F .aber was manche leute so verzapfen da frag ich mich immer wie sie den lappen geschafft haben.das fängt beim grünen Pfeil an und hört beim Anhänger auf!! Nun ja gute nacht . Marcusi
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OliGT

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Samstag, 29. August 2009, 11:42

Zitat

Original von Dragon
Leute, [URL=http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein-,1447.1041638/Fahrerlaubnisklassen.htm]hier[/URL] die offizielle Seite des Bundes zu dem Thema.

Dort steht kurz gesagt, mit Klasse B darf gezogen werden:
1. Hänger bis 750kg unabhängig von der Gesamtmasse des Zuges
oder
2. Hänger bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg

Punkt 2 ist dabei eine Ausnahme die nur für Klasse B gilt.



Ist richtig so :!: Ich war tatsächlich der Zeit etwas hinterher :idea:

Die Regelung, die ich beschrieben habe, daß der Anhänger nur die Hälfte der Leermasse des Zugfahrzeugs haben darf, wurde gestrichen :!:

Ich habe meine Führerscheine zwischen Juli 1998 und Juli 1999 gemacht.
Und zur Einführung der EU-Führerscheine in der Zeit (1.1.1999) galt diese Regelung :!: Die wurde aber bereits am Anfang schon stark kritisiert, da ja niemand ohne E nen "vernünftigen" Anhänger fahren durfte!
Deshalb wurde diese Regelung bereits zum Ende 1999 wieder reformiert!
Seit 1.1.2000 gilt die von DRAGON beschriebene!!
D.H. es wurde einfach der Faktor /2 aus der Regelung rausgenommen :!:
Seither darf das maximalgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen!! :idea:

Man lernt halt doch nie aus :!:

Mfg Oli
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Samstag, 29. August 2009, 12:06

Joah, das war damals schon ein bisserl kuddel muddel, zuerst sollte ja auch auf 2,8 Tonnen begrenzt werden, aber dann hätten viele zukünftige Lehrlinge für die Ducatos, Transits, Sprinter und co. nen extra Führerschein gebraucht.^^
Mir blieb das zum Glück eh erspart, ich hab noch nen Führerschein der Klasse 3.^^
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Samstag, 29. August 2009, 12:21

Ist alles soweit okay was ihr da schreibt, aber noch was wichtiges dazu.
Hat der Anhänger zwei Achsen dürfen die nicht mehr als 1m Abstand haben bzw. nur 99 cm (so genau weiß ich das nicht mehr) .

Bei mehr Absatnd fahrt Ihr einen LKW, egal ob das Gesamtgewicht unter oder über 3,5t liegt.

Also immer daran denken. Diese Hänger sind bisher sehr beliebt in den Niederlanden ,werden aber immer beliebter auch in Deutschland.
Wünsche euch allen viel Glück mit eueren Stilo`s

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15

Samstag, 29. August 2009, 13:35

Zitat

Original von surfer71
Ist alles soweit okay was ihr da schreibt, aber noch was wichtiges dazu.
Hat der Anhänger zwei Achsen dürfen die nicht mehr als 1m Abstand haben bzw. nur 99 cm (so genau weiß ich das nicht mehr) .

Bei mehr Absatnd fahrt Ihr einen LKW, egal ob das Gesamtgewicht unter oder über 3,5t liegt.

Also immer daran denken. Diese Hänger sind bisher sehr beliebt in den Niederlanden ,werden aber immer beliebter auch in Deutschland.

Aber, gilt das denn auch mit dem neuen Führerschein Klasse B? Steht ja da im Gegensatz zum alten Führerschein der Klasse 3 nicht dabei.

Dabei fällt mir grad auf, ich glaub ich sollte mal den neuen Führerschein beantragen, dann bekomm ich die Klassen C1, C1E, B, BE, L, M, S sowie CE eingeschränkt und darf somit auch mit einem Anhänger mit zwei Achsen fahren, soweit das Gewicht nicht über 12 Tonnen liegt, bei über 12 Tonnen darf ich wiederum nur mit einem einachsigen Hänger durch die Gegend fahren. Es lebe das Chaos. XD
Wobei, wieso darf ich die eingeschränkte CE eigentlich noch beantragen? Das sollte doch vor ein paar Jahren wieder abgeschafft werden?^^

Hach ja, ich hoffe wir konnten zur Verwirrung wieder ein wenig beitragen.:D
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Samstag, 29. August 2009, 14:02

Laut der BAG gibt es da keine unterschiede.
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Samstag, 29. August 2009, 16:56

Zitat

Original von surfer71
Ist alles soweit okay was ihr da schreibt, aber noch was wichtiges dazu.
Hat der Anhänger zwei Achsen dürfen die nicht mehr als 1m Abstand haben bzw. nur 99 cm (so genau weiß ich das nicht mehr) .


Ist prinzipiell richtig, was du schreibst, aber falsch formuliert! ;-)
Man darf generell nur "Züge" mit nicht mehr. als 3 Achsen fahren.
2 Achsen, deren Abstand geringer als 1m ist, gelten im Sinne des gesetzes als 1 Achse :idea:
Schau dir mal die Papiere eines Tandem-Anhängers an. Da steht, unter Anzahl der Achsen:1 drin, obwohl er für jeden Blinden erkennbar 2 Achsen hat :!: :roll:



Zitat

Original von Dragon
Aber, gilt das denn auch mit dem neuen Führerschein Klasse B? Steht ja da im Gegensatz zum alten Führerschein der Klasse 3 nicht dabei.

Dabei fällt mir grad auf, ich glaub ich sollte mal den neuen Führerschein beantragen, dann bekomm ich die Klassen C1, C1E, B, BE, L, M, S sowie CE eingeschränkt und darf somit auch mit einem Anhänger mit zwei Achsen fahren, soweit das Gewicht nicht über 12 Tonnen liegt, bei über 12 Tonnen darf ich wiederum nur mit einem einachsigen Hänger durch die Gegend fahren. Es lebe das Chaos. XD


Ja, das gilt auch für die neue Klasse B :!:
Die alte Klasse 3 beinhaltet: B, BE, ML,S, C1E, CE-beschränkt :!:
Die Klasse C1E ist der 7,5T mit nem 4,5T Anhänger. Der darf dan nen Drehkranz und 2 Achsen haben haben.
Die Klasse CE-beschränkt, ist die Erweiterung der Anhängerregelung am 7,5T.
Da darf dann ein einachsiger (natürlich ein Tandem) Anhänger , der das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegt, gezogen werden. Das bedeutet mit der alten Klasse 3 darf man nen 7,5 Tonner plus 11,25 Tonnen Anhänger, also 18,75 Tonnen Gesammtzugmasse fahren :!:

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Samstag, 29. August 2009, 17:42

WOW!!

Super das wußte ich auch net. Ich habe gedacht das ich nur max. 750kg ziehen darf.

Also für das Verständins: Mein Auto 1T entweder 750kg oder einen Anhänger mit 999kg der die Leermasse des Autoßs nicht übersteigt und das Gespann nicht mehr als 3,5T wiegt??

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Eumel

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19

Samstag, 29. August 2009, 19:43

Das bedeutet mit der alten Klasse 3 darf man nen 7,5 Tonner plus 11,25 Tonnen Anhänger, also 18,75 Tonnen Gesammtzugmasse fahren :!:

Mfg Oli


Aber nur bis zum 50 Lebensjahr.

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