ABER hier aus Auszug aus dem Netz:
Der Schuldner einer Geldforderung muss nicht gemahnt werden um in Verzug zu geraten. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug. Ist übrigens im "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" geregelt. Ist man in Verzug (also nach 30 Tagen - ohne Mahnung), können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Früher war das anders geregelt; Mahnungen mussten geschickt werden um jemanden in Verzug zu setzen - im Rahmen der Schuldrechtsreform ist das verschärft worden.
Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/sind-mahn…ht-mehr-ueblich
Hier noch der Link zum Gesetz:
http://www.vob-b.de/neue_gesetz_2.html
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba
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