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jtd150ps

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Freitag, 9. Juni 2006, 14:02

Verkehrsgefährdung

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Hallo habe Post Von der Polizei bekommen wo drinne steht das mit meinem Auto eine Verkehrsgefährdung begannen wurde. Nur in der genannten Zeit fuhr ich das Auto nicht und weis gar nicht wer es gefahren ist. Titel des Briefes ist Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung. Da ich es nicht weis kann ich mein Aussageverweigerungsrecht in gebrauch nehmen? was würde danach geschehen? oder was kann ich machen
Stilo weg Tuareq bald da

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Mephistilo

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Freitag, 9. Juni 2006, 14:06

...

Moment, du weißt nicht, wer dein Auto zu dieser Zeit fuhr???? Öhm...

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Eumel

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Freitag, 9. Juni 2006, 14:15

RE: Verkehrsgefährdung

Zitat

Original von jtd150ps
Nur in der genannten Zeit fuhr ich das Auto nicht und weis gar nicht wer es gefahren ist.


Die Ausrede ist aber nicht mehr neu. :lol:

Auch oder gerade wenn dem so sein sollte,bist du als Halter dran.
Möglicherweise sieht das anders aus wenn du eindeutig nachweisen kannst,das du nicht gefahren bist.Wird aber sicher nicht einfach sein.
Allerding könnte es sogar ein Foto geben.Das missachten einer roten Ampel kann z.B. als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden.
Wenn du gar keine Aussage machst wird das sicher nicht zu deinem Vorteil sein.
In dem Fall wirst du erst recht ,als Halter, zur Verantwortung gezogen werden.

Außerdem kann es passieren das du zur Führung eines Fahrtenbuchs verurteilt wirst.

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4

Freitag, 9. Juni 2006, 14:33

-

hm. verkehrsgefährdung. also ich möchte mal mutmaßen.

StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

ein Fahrzeug führt, obwohl er

infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

die Vorfahrt nicht beachtet,

falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


also: wenn du alkohol oder drogen genommen hättest dann wäre das nur im rahmen einer verkehrskontrolle aufgefallen.

schätze mal du hast jemand die vorfahrt genommen oder geschnitten. hättest du jemand auf der autobahn bedrängt wäre wohl was wegen nötigung gekommen, obwohl sagen kann man das auch nicht allgemein.

rote ampel definitiv net. des wäre eine ordnungswidrigkeit, es sei denn es kommt durch dein verhalten zu einem unfall. dann schon. aber dann würden die wohl auch von unerlaubtem entfernen vom unfallort reden.

schau doch einfach mal in den kalender und versuche rauszufinden was du an dem tag gemacht hast. du wirst ja wohl rekonstruieren können ob und wann du gefahren bist. und ausgeliehen wirst du ihn wohl nicht haben. war es eine probefahrt einer werkstatt etc.? überleg mal.

lies den brief nochmal genau durch. vielleicht hat der "beschuldigte" nur das gleiche auto gehabt oder ein ähnliches kennzeichen. dann würde man auch als zeuge zur fahrerfeststellung vorgeladen. jetzt bleib erst mal geschmeidig. oder fahr am besten mal zur polizei und frag persönlich an worums da eigentlich geht.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »stilo2005« (9. Juni 2006, 14:39)


jtd150ps

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Freitag, 9. Juni 2006, 15:34

in dem Brief von den Bullen steht ja Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung. Ich soll als zeuge angehört werden.

Welche konsequenzen gebe es für mich wenn ich nicht aussagn würde oder für den jenigen der gefahren ist?
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Freitag, 9. Juni 2006, 15:59

-

ein verweigerungsrecht hast du nicht selbstverständlich, da müssen bestimmte voraussetzungen erfüllt sein. das heißt z.b. ein fest definierter enger verwandschaftsgrad mit dem beschuldigten. wenn z.b. deine frau gefahren wäre und du wüsstest das. ich denke als beschuldigter gibt es auch eins. aber du bist ja zeuge ich denke nicht dass du da eins hast. und wie schon gesagt. wenn du nix dazu sagst (sagen darfst). es heißt zwar man darf es nicht zum nachteil werten. aber wer ein reines gewissen hat der hat auch kein problem auszusagen.

so wie du reagierst kann man aber schon den eindruck gewinnen, du wüsstest worums genau geht.

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Bam²

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Mittwoch, 14. Juni 2006, 22:43

Leider wissen wir über den Vorfall zu wenig - es gibt aber zu viele Möglichkeiten. Es liegt vermutlich eine Anzeige eines anderen Fahrers vor - die Vorladung dient dazu, festzustellen, ob der Halter auch der Fahrer war. Wenn nicht, wird er diesbezüglich befragt. Man muß den tatsächlichen Fahrer nicht benennen - es gibt aber je nach "Vorfall" verschiedene Möglichkeiten... bei "Halterhaftung" ist es dann egal - die Strafe bekommt der Fahrzeughalter, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, daß "Fahrtenbuchpflicht" für 1 oder 2 Jahre angeordnet wird.
Ist der Fall "klar" und es ist "Aussage gegen Aussage", kann man den Vorfall auch leugnen - dann muß der Kläger mit Beweisen anrücken - kann er in den meisten Fällen nicht. Die ganze Sache ist aber sehr wackelig - kann der Vorfall doch bewiesen werden (z.B.: weitere Zeugen), ist man zusätzlich wegen Falschaussage dran :roll:
Wenn es um "viel" geht, sollte wohl doch besser ein Anwalt zu Rate gezogen werden (eine "Erstberatung" kostet nicht viel - eine aktuelle Kostentabelle habe ich hier momentan nicht, aber der Anwalt kann das sofort benennen...)

Gruß,
Andreas

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jtd150ps

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Mittwoch, 23. August 2006, 08:30

So muss das thema nochmal ankurbeln.Nach genau 2 einhalb Monaten bekomme ich Post vom Polizeipräsidium.Adresseiert an mich .Vorladung Sehr geehrter blbblbl stand im Thema

Sie werden als beschuldigter vorgeladen.



Wollen die mich verarschen oder was?

Der erste brief wegen der verkehrsgefährdung kam zum Fahrzeughalter der jedoch schriftlich den Beamten mitteilte das er nicht weis wer das auto gefahren ist weil es ein Familienauto ist.Doch jetzt wollen die mich dafür Heranziehen . Hab einen Termin von denen bekommen.Wo ich antanzen soll und reden? Hat das schonmal jemand erlebt?Weis jemand weiter?Wie kommen die auf mich.
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RoterBaron

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Mittwoch, 23. August 2006, 14:29

Servus jtd150ps,

wenn du der Fahrzeughalter bist, ist es klar, dass du jetzt die Vorladung als Beschuldigter bekommst.

Als Fahrzeughalter bist du für das Auto, bzw. was damit "angestellt" wird, verantwortlich. Wenn du bei dem Anhörungsbogen keine Angaben zum Fahrer des Fahrzeugs zu dem entsprechenden Zeitpunkt machen kannst, musst den Kopf als Fahrzeughalter hinhalten.

Dass du der Fahrzeughalter bist, hast du ja selber schon geschrieben:
Zitat:
"Hallo habe Post Von der Polizei bekommen wo drinne steht das mit meinem Auto eine Verkehrsgefährdung begannen wurde."

Auch wenn du dich jetzt wieder anders ausdrückst:
Zitat:
"Der erste brief wegen der verkehrsgefährdung kam zum Fahrzeughalter der jedoch schriftlich den Beamten mitteilte das er nicht weis wer das auto gefahren ist weil es ein Familienauto ist."

Wer ist denn eigentlich der Fahrzeughalter bei euch? Bekanntlich beißen den letzten die Hunde.


Es kann passieren, dass es dahin gehend eine Auflage gibt, ein Fahrtenbuch zu führen.


Hartmut

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Mittwoch, 23. August 2006, 15:04

nein da ist ein Mißverständnis.Mein Vater ist der fahrzeughalter.Der bekam auch den ersten Brief worauf er schriftlich den Beamten mitteilte das er nicht weis wer gefahren ist weil es in Familienauto ist.Der zweite brief nach 2 monaten kam zu mir direkt mit meinem Namen adressiert.Was soll das denn wollen die mir das jetzt vorwerfen ?bin ja noch in der Probezeit
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zakdipps

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Mittwoch, 23. August 2006, 18:22

na dann wird dein Paps dich angegeben haben.
eine andere möglichkeit gibts da nciht

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12

Mittwoch, 23. August 2006, 19:22

-

ja wenn da jetzt jemand gesagt hat "herr polizist mich hat da jemand geschnitten, ich musste stark bremsen kennzeichen war x-yz 123. der fahrer war so um die zwanzig." dann schaut die polizei nach wem das auto gehört und wenn dein vater um die 50 ist, checken die schon die kinder. vielleicht geht das soweit, dass sich die polizei die bilder von der stadt holt, da du ja irgendwann einen reisepass oder einen perso oder einen führerschein hast machen lassen. ich denke, dann würden die aber vorher nochmal schreiben und dich persönlich vorladen.

ich weiß nur dass die polizei von einem beschuldigten erst dann redet, wenn ein sehr konkreter verdacht vorliegt. dann musst du halt zu dem termin. oder einem anwalt der dann schreibt, nö der kommt nicht. einfach nur nicht hingehen würde ich nicht machen, das wäre möglich dass du dann ein taxi geschickt bekommst in grün weißer lackierung. eventuell auch zum arbeitsplatz. dann wirst du belehrt, dass du keine falschen angaben machen darfst und die folgen, wenn du es dennoch tun solltest. perso natürlich mitnehmen. dann machen die ein schriftliches protokoll und schicken dass dann zur staatsanwaltschaft. wobei wenn das schon soweit wäre würde man dir das mitteilen (aktenzeichen etc.).

nichtsdestotrotz werde ich das gefühl nicht los, dass du weißt was los is. dann sag uns halt was passiert is. wir beißen doch net :-)

jtd150ps

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Mittwoch, 23. August 2006, 19:50

ne also mien vater hat mich nicht den Beamten schriftlich mitgeteilt.Der kam ja in der Familie rum und fragte jeden hast du das auto gefahren .In dem ersten schrieben wurde mein Vater angeschrieben und nach 2 Monaten bekomme ich einen schrieben direkt an mich Adressiert das ich als Beschuldigter zu vernehmung erforderlich binn.Hmmm seltsam wieso ich ( Weil ich vielleicht der jüngste aus der Familie binn?
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Mittwoch, 23. August 2006, 20:11

-

bist du der einzige männliche in deiner familie oder hast du noch gleichaltrige brüder?

wie gesagt weiß nicht wie die polizei bei euch arbeitet. vielleicht haben die von dir n foto besorgt und dem anzeigeerstatter vorgelegt und der hat dich wiedererkannt. möglich ist alles.

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Mittwoch, 23. August 2006, 20:30

irgendwas is hier faul...
gruß,

christian

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jtd150ps

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Mittwoch, 23. August 2006, 20:33

ne also hab noch älteren bruder wir sehen uns alle sehr ähnlich aus. Bei meinem Termin wird aufjedenfall die fragen kommen (kann ich mir denken) Wo waren Sie zur Tatzeit :9 Nur woher sol ich das wissen das war vor 2 monaten.Kann ich das so sagen?
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Donnerstag, 24. August 2006, 00:13

@ jtd150ps

Ich will dir ja nichts unterstellen, ABER du musst scheinbar schon ein schlechtes Gewissen haben, sonst würdest du ja hier nicht posten und um Rat fragen!?
Wurde dir denn der Tatvorwurf mit dem Schreiben genauestens erläutert?
Oder ist das nur ein "Einladungsschreiben" zur Vernehmung?
Fakt ist, spekulieren braucht man nicht, wir schon gar nicht. Du müsstest wohl am besten wissen was du weißt!
Es wird dir ja auch Tatzeit und Ort genannt. Anhand der Angaben kannst du ja dann evtl. ausschließen (zum Tatzeitpunkt in der Arbeit etc.) dass du gefahren bist.
Wie viele mögliche Fahrer kämen denn in Betracht? Von wem wird das Fzg hauptsächlich regelmäßig benutzt?

Mein Stilo: Neu:Golf V GTI! Alt:Stilo Abarth 3T BJ 06/2002 moiréschwarzmet. Vollausstattung (bis auf EasyGO) 17" FIAT Alus|FK SilverlineGewindefahrwerk|Xenon|CN+|Soundpaket+Wechsler|Winterpaket|SkyWindow|VolllederausstattungBeige|MemorySitze|Alarmanlage|PDC|8xAi


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Donnerstag, 24. August 2006, 08:03

Vielleicht gibt es ja auch weitere / andere Zeugenaussagen, sodass sie auf dich gekommen sind. Den Termin unbegründet platzen zu lassen, wäre das Dümmste, was du machen könntest.

Geh mal in dich, vielleicht hast etwas vergessen / verdrengt.


Hartmut

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Donnerstag, 24. August 2006, 08:22

Zitat

Original von jtd150ps
....Was soll das denn wollen die mir das jetzt vorwerfen ?bin ja noch in der Probezeit



:roll: Das ist irgendwie immer der beste Satz...

Da wird dem Fahrer was vorgeworfen. Der ist ja echt / dir unbekannt.
Der Zeuge muss ja irgendwas angegeben haben Alt / Jung etc.

Wenn der Fahrer jung war, fällt natürlich dein Vater raus.
Bleiben noch die Fahrer in der Familie, auf die die Beschreibung passt...

Da musst du dich halt mal mit Papa und Bruder hinsetzen und das auskaspern, wer das war, dürfte innerhalb der Familie ja eher weniger ein Problem sein, und dann schauen für wen die Folgen (Punkte ?) weniger gravierend sind.

=> Hin musst du auf jeden Fall und hören was los ist

... un beim nächsten Mal besser Aufpassen :wink:

zakdipps

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20

Donnerstag, 24. August 2006, 09:05

ich kann mir nicht helfen , irgendwie kommt mir das allesseltsam vor.
Bist sicher das du es nicht doch selbst warst ?

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