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Montag, 23. April 2007, 16:28

Volli.....en bei ebay

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Hi @ all....
also ich hab heute wieder was schönes erlebt...
Habe vor kurzem die Winterreifen von meinem alten Auto bei ebay versteigert, soweit so gut.
Erst hatte ich das Problem, das die nette dame 2 Wochen lang nicht überwiesen hat, dann hat se mir das Geld überwiesen.
Abgesehen davon hatte ich reingeschrieben "Nur für Selbstabholer" was die Dame nettweise ignoriert hat und mich dann überredet hat das ich die Reifen verschicke.
Ich habe ihr ne e-mail geschickt und extra nochmal nachgefragt, ob die Lieferadresse die sie angegeben hat bei e-bay auch korrekt ist.
darauf bekam ich ne e-mail das die reifen zu einem Bekannten von ihr sollen und in der e-mail stand auch die adresse.
Ich dann die Reifen verpackt und in zwei Paketen verschickt.
Nach knapp einer woche kam das eine paket zurück und das andere ist bis heute nicht angekommen oder zurück gekommen.
Jedenfalls hatte die Nette Dame mir eine Falsche Postleitzahl geschickt und ich hab es demnach ja nun auch falsch los geschickt.
Jedenfalls erwarten die Herrschaften nun von mir das ich den vollen Betrag erstatte und ich den falschen versand bezahle. Was ich nun aber nicht einsehe....
Liege ich da falsch das es nicht mein Problem ist, wenn die mir ne falsche Postleitzahl schicken??
Ich habe kein Problem damit das Geld für die Reifen zu erstatten. Nur warum soll ich auch noch den falschen versand bezahlen??
Was meint ihr dazu??

Mfg
der Rotzlöffel
(der von der Menschheit enttäuscht ist)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rotzlöffel« (23. April 2007, 16:29)

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Montag, 23. April 2007, 16:44

Da du schriftlich nachweisen kannst, daß sie dir eine Falsche Anschrift/PLZ
gegeben hat, bist du auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Ich würde auf keinen Fall den Versand bezahlen.
Gruss
René

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Montag, 23. April 2007, 16:47

Das meine ich nämlich auch....
Der Typ hatte mich ja vorhin angerufen und hat mir ja mit Gericht gedroht usw...
Und sein Anwalt hätte gesagt ich wäre auf jeden fall dazu verpflichtet das zu zahlen.
Nur das glaube ich nicht. Da kann ich na nix für.
Werde auch morgen nochmal zu meinem Anwalt gehen und fragen.

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Blubbse

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Montag, 23. April 2007, 17:05

Hi,

du hättest dich von anfang an nicht darauf einlassen sollen, die Reifen zu verschicken! Sobald das Geld auf deinen Konto ist und in der Autkion drin steht nur für Selbstabholer, dann ist dein Part von der Auktion erledigt! Fertig aus! Was sie dann macht, ob sie dann 500 km quer durch good old Germany düst und die Reifen holt oder ob sie sie nicht holt dürfte dir eigentlich wurscht sein!

Zu deiner jetzigen Situation: Durck die E-Mail aus ... heb se gut auf und schreib ihr ne E-Mail mit dem Inhalt, dass sie die Falsche Adresse dir mitgeteilt hat und du das Schwarz auf Weiß hast und dann ist es nicht mehr deine Schuld! Fertig aus ;) Kannst doch du nichts, dass die zu dumm is um dir ne Adresse mitzuteilen! Das kann sie sogar bis zu Gericht rausziehen wird aber immer den Kürzeren ziehen!

GreeZ
Blubbse

P.S. würde sie mal provokanterweise nachfragen, ob sie die 2 Reifen die zurückgekommen sind immer noch will :)

Wenn nein .. sind sie wieder dein und ab ins ebay rein :) *rumreim*

Aber da brauchst du dir keine Sorgen machen ... dich trifft keine schuld, ausser du hast die falsche adresse aufs paket geschrieben *grins*

EDIT: Würde an deiner Stelle das Paket aufheben, was zurückgekommen ist als beweis dafür, dass du das Paket an die von der Tusse mitgeteilte adresse geschickt hast!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Blubbse« (23. April 2007, 17:08)


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Montag, 23. April 2007, 17:10

Zitat

Original von Blubbse
Hi,

du hättest dich von anfang an nicht darauf einlassen sollen, die Reifen zu verschicken! Sobald das Geld auf deinen Konto ist und in der Autkion drin steht nur für Selbstabholer, dann ist dein Part von der Auktion erledigt! Fertig aus! Was sie dann macht, ob sie dann 500 km quer durch good old Germany düst und die Reifen holt oder ob sie sie nicht holt dürfte dir eigentlich wurscht sein!

Zu deiner jetzigen Situation: Durck die E-Mail aus ... heb se gut auf und schreib ihr ne E-Mail mit dem Inhalt, dass sie die Falsche Adresse dir mitgeteilt hat und du das Schwarz auf Weiß hast und dann ist es nicht mehr deine Schuld! Fertig aus ;) Kannst doch du nichts, dass die zu dumm is um dir ne Adresse mitzuteilen! Das kann sie sogar bis zu Gericht rausziehen wird aber immer den Kürzeren ziehen!

GreeZ
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P.S. würde sie mal provokanterweise nachfragen, ob sie die 2 Reifen die zurückgekommen sind immer noch will :)

Wenn nein .. sind sie wieder dein und ab ins ebay rein :) *rumreim*

Aber da brauchst du dir keine Sorgen machen ... dich trifft keine schuld, ausser du hast die falsche adresse aufs paket geschrieben *grins*


Das weiß ich jetzt auch das ich mich da nicht hätte drauf einlassen sollen...
das war auch definitiv das erste und letzte mal....
Ich bin doch hier nihct der trottel der dann auf allem hocken bleibt....
Ich hab ja gefragt ob se die beiden reifen haben wollen....;)
Da kam nur ganz frech zurück, was er denn mit zwei reifen solle... er bräuchte wenn 4.

Ich denke auch mal das ich da besser bei weg komme als der vogel da....
Wie gesagt, wer nichtmal seine eigene adresse weiß tut mir echt leid....
Und da kann ich ja nun echt nix für....

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crossshot

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Montag, 23. April 2007, 17:11

mit welchem paketdienst wurden die reifen denn verschickt? kann ja nicht sein, dass die unauffindbar sind. wir ja ein nicht gerade kleines paket sein.

ansonsten bist du auf der sicheren seite!

gruß chris
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

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Montag, 23. April 2007, 17:14

Zitat

Original von crossshot
mit welchem paketdienst wurden die reifen denn verschickt? kann ja nicht sein, dass die unauffindbar sind. wir ja ein nicht gerade kleines paket sein.

ansonsten bist du auf der sicheren seite!

gruß chris


Nunja ihr werdet mich auslachen... :oops:
habs mit DHL verschickt.....
Ist aber schon nen nachforschungs antrag raus, und soweit ich weiß, wissen die auch schon wo die Reifen sind... Ich warte nur noch drauf, das die sich melden und mir die reifen zurück schicken....

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Blubbse

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Montag, 23. April 2007, 17:15

Hi,

könntest ja mal kurz die eBayartikelnummer preisgeben ... *neugierig bin*

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Montag, 23. April 2007, 17:17

Zitat

Original von Blubbse
Hi,

könntest ja mal kurz die eBayartikelnummer preisgeben ... *neugierig bin*

ja klar, nur was hast du davon??

klick mich

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Blubbse

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Montag, 23. April 2007, 17:20

Naja ... nur so :)

Herzlichen glückwunsch zu 100€ + 2 TOP Reifen auf Stahlfelgen *lacH*

GreeZ
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Montag, 23. April 2007, 17:21

Zitat

Original von Blubbse
Naja ... nur so :)

Herzlichen glückwunsch zu 100€ + 2 TOP Reifen auf Stahlfelgen *lacH*

GreeZ
Blubbse


Naja nicht ganz.... die 100€ werde ich ja wohl erstatten müssen....
Das ist mir auch eigentlich egal... ich find es nur lächerlich von den leuten da so einen aufstand zu machen, wenn die doch selbst schuld sind....

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Montag, 23. April 2007, 17:33

Wieso erstatten ??? Die gehören rechtsmäßig dir! Die musst du nicht mehr hergeben! Das ist ein abgeschlossener privater Kaufvertrag und daher hat derjenige keine Garantie und kein Umtauschrecht!

Die 100€ sind DEIN! Und die gehörten keinen anderen ausser dir! Also behalt sie und geb sie nicht her! Erst ersteigern Leute deine Waren dann gehen die wegen dene sausen und jetzt sollst du dafür noch blechen ??? ... ich glaub du hast da was falsch verstanden!

GreeZ
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crossshot

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Montag, 23. April 2007, 17:34

hast du extra nochmal geld für den versand erhalten? wenn nicht, dann die 100 EUR - Versand = Betrag den du erstattest. Aber darfst dich vermutlich schonmal auf eine negative bewertung freuen, denn bei sowas, sind solche vollheiner schnell.

gruß chris
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Montag, 23. April 2007, 17:38

Zitat

Original von Blubbse
Wieso erstatten ??? Die gehören rechtsmäßig dir! Die musst du nicht mehr hergeben! Das ist ein abgeschlossener privater Kaufvertrag und daher hat derjenige keine Garantie und kein Umtauschrecht!

Die 100€ sind DEIN! Und die gehörten keinen anderen ausser dir! Also behalt sie und geb sie nicht her! Erst ersteigern Leute deine Waren dann gehen die wegen dene sausen und jetzt sollst du dafür noch blechen ??? ... ich glaub du hast da was falsch verstanden!

GreeZ
Blubbse


Naja nur so wie der nette onkel bei DHL mir gesagt hat bekomme ich die reifen wohl wieder....
Daher muss ich die 100€ dann wohl erstatten...

Zitat

hast du extra nochmal geld für den versand erhalten? wenn nicht, dann die 100 EUR - Versand = Betrag den du erstattest. Aber darfst dich vermutlich schonmal auf eine negative bewertung freuen, denn bei sowas, sind solche vollheiner schnell.

Ich hab nochmal extra Geld für den Versand erhalten. Daher werde ich die 100€ wohl erstatten müssen...

Ach die sollen es mal wagen mich negativ zu bewerten....
Abgesehend avon glaube ich das nicht, das sind so leute, die grade mal nen Computer anmachen können....
Und auf jede negative bewertung folgte ebnfalls ne negative bewertung....

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mezqal

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Montag, 23. April 2007, 17:45

Oerm,

Nein, die 100€ musser erstatten, auch bei privatverkauf gilt, Ware gegen Zaster.

Was ich aber an Rotzlöffels Stelle machen wuerde ist ebay zu informieren. Schliesslich kostet ihn das im Augenblick den Versand sowie die ebaygebühren. Die ebaygebühren kann er sich zurueckvergueten lassen, wenn er glaubhaft machen kann, das der Deal geplatzt ist.

Wenns so ist wie crossshot schreibt, dann kannst Du wirklich vom Kaufpreis den fruchtlosen Versandversuch abziehen, sofern Du alles lueckenlos schriftlich belegen kannst. Auch wenn Du die Ware unfrei Versand hast kannst Du die Ruecklaufkosten geltend machen.

Und wegen der deftigen Bewertung kannst Du Dich auch an ebay wenden und die Bewertung wegen unrichtiger Behauptungen anfechten. Laut diversen Urteilen gilt eine unsachgemaese Bewertung in den Bereich der Rufschaedigung und kann zivilrechtlich verfolgt werden - sollte der Typ also nochmal moppern, dann dreh mal den Spiess um sofern Du Rechtsschutz hast, da ist dann ziemlich sofort Ruhe im Kartong ;)

Reg Dich nich auf, solche Agenten laufen bei ebay zuhauf rum. Ich hatte mal nen Mainboard vertickt, hat mich der Typ neutral bewertet, das Mainboard waere defekt obwohl es nachweislich bei Versand ok war und bis zum schluss bei mir lief. Kommt davon wenn irgendwelche Frickler meinen, sie koennten sich selber nen PC zusammenschwarten und dann die Verkableung falsch machen oder nen Masseschluss fabrizieren....
Der Schein vom Sein scheint Sein zu sein......

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Montag, 23. April 2007, 17:48

Zitat

Original von mezqal
Oerm,

Nein, die 100€ musser erstatten, auch bei privatverkauf gilt, Ware gegen Zaster.

Was ich aber an Rotzlöffels Stelle machen wuerde ist ebay zu informieren. Schliesslich kostet ihn das im Augenblick den Versand sowie die ebaygebühren. Die ebaygebühren kann er sich zurueckvergueten lassen, wenn er glaubhaft machen kann, das der Deal geplatzt ist.



Ja nur wie mach ich das denn?? schicke ich dann einfach ne e-mail an ebay??
Hab da null plan von sowas...

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Blubbse

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Montag, 23. April 2007, 17:48

EDIT: Ihr erzählt so einen Mist sorry! Das Geld gehört ihm! Und die Reifen der Tussi! In der Autkion steht selbstabholung, wenn die Tussi nun ihre Reifen haben will, dann soll se sich die auch holen! Und wenn des so weitergeht ruf ich meinen Kumpel an der hat 2 Häuser weiter seine Rechtsanwaltskanzlei hat und lass mir das schwarz auf weiß geben, dass ich recht habe!




H A L T !

Du hast die Reifen verkauft! Die 100€ sind immer noch DEIN und die Reifen gehören der Tussi! IMMER NOCH auch wenn der Versand daneben ging!

Pass auf... behalte die 100€ die gehören rein rechtlich dir! Die Reifen gehören immer noch rein rechtlich der Tussi! Das Geld das du für den Versand nachüberwiesen bekommen hast war ja für den Versand da und daher durch falschen Empfänger draufgegangen! Das Geld für den Versand ist flöten, dafür kannst DU nichts sondern die Tussi!

Du machst jetzt folgendes! Falls du alle 4 Reifen wiederbekommen solltest, schreib der Tussi eine E-Mail und sag sie soll die Reifen abholen ansonsten bleiben sie bei dir liegen solang die von ihr abgeholt werden! Behalte die 100€ die sind dein! Versende die Reifen auch nicht mehr und mach nur noch Sofortabholung bei den Reifen!

Mach nur nix falsches... wäre echt idiotisch von dir wenn du den Kauf rückgängig machen würdest, da du das Recht auf deiner Seite hast!

GreeZ
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Montag, 23. April 2007, 17:51

Zitat

Original von Blubbse
H A L T !

Du hast die Reifen verkauft! Die 100€ sind immer noch DEIN und die Reifen gehören der Tussi! IMMER NOCH auch wenn der Versand daneben ging!

Pass auf... behalte die 100€ die gehören rein rechtlich dir! Die Reifen gehören immer noch rein rechtlich der Tussi! Das Geld das du für den Versand nachüberwiesen bekommen hast war ja für den Versand da und daher durch falschen Empfänger draufgegangen! Das Geld für den Versand ist flöten, dafür kannst DU nichts sondern die Tussi!

Du machst jetzt folgendes! Falls du alle 4 Reifen wiederbekommen solltest, schreib der Tussi eine E-Mail und sag sie soll die Reifen abholen ansonsten bleiben sie bei dir liegen solang die von ihr abgeholt werden! Behalte die 100€ die sind dein! Versende die Reifen auch nicht mehr und mach nur noch Sofortabholung bei den Reifen!

Mach nur nix falsches... wäre echt idiotisch von dir wenn du den Kauf rückgängig machen würdest, da du das Recht auf deiner Seite hast!

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Meinst du echt??
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Montag, 23. April 2007, 17:54

Du kannst gerne Fragen glaub mir! Ich hatte selber so einen ähnlichen Fall! Das Recht liegt auf deiner Seite!

Schreib der Tusse ne Email die soll ihre reifen abholen und fertig ... du bist doch nicht schuldig ihre Reifen nachzutragen ... sie hat se ersteigert und hat auch zur kenntnis genommen dass es selbstabholung ist! Feritg!

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Montag, 23. April 2007, 17:56

@blubbse: das is schoen und gut, aber das hat nix mit lauterem Handel zu tun. Rotzloeffel hat dann Reifen rumliegen und die Streiterei am Hals, da ists oftmals besser, man macht den Kauf rueckgaengig. Nochwas: Recht haben, und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Er wuerde freilich recht bekommen, nur ob sich das fuer 100.- Oekken lohnt sich den ganzen Heckmeck aufzuladen....ich wuerd das nicht machen. Ich waer Dir sehr verbunden, wenn Du etwas sachlicher als in Deinem EDIT bleiben koenntest, die, die sich hier geaussert haben wollen sicherlich niemandem was boeses.

@Rotzloeffel: Ja genau, ebay anmailen das Unstimmigkeiten bei dem handel aufgetreten sind, die haben dafuer sogar ne extra Funktion in mein ebay. Der Punkt erscheint auf der linken Seite und heisst "Unstimmigkeiten online klären". Da dann den Sachverhalt schildern und Gutschrift der Auktionsgebühren beantragen.
Der Schein vom Sein scheint Sein zu sein......

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mezqal« (23. April 2007, 17:59)

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