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Italo-Welt
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21

Montag, 23. April 2007, 17:56

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Naja gut wenn du meinst, frage ich morgen mal nach...
Wenn das wirklich so ist dann werde ich das so machen....

Mein Stilo: Leider Verkauft... ist jetzt ein Peugeot 407 sw


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22

Montag, 23. April 2007, 17:58

Zitat

Original von mezqal
@blubbse: das is schoen und gut, aber das hat nix mit lauterem Handel zu tun. Rotzloeffel hat dann Reifen rumliegen und die Streiterei am Hals, da ists oftmals besser, man macht den Kauf rueckgaengig.

@Rotzloeffel: Ja genau, ebay anmailen das Unstimmigkeiten bei dem handel aufgetreten sind, die haben dafuer sogar ne extra Funktion in mein ebay. Der Punkt erscheint auf der linken Seite und heisst "Unstimmigkeiten online klären". Da dann den Sachverhalt schildern und Gutschrift der Auktionsgebühren beantragen.


@ mezqal
okay dann werde ich das ebay mal mitteilen

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Blubbse

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23

Montag, 23. April 2007, 17:59

Es ist so glaub mir :) Du brauchst ihr nur mitzuteilen, dass sie durch die falsche angegebene Adresse nun ihre Reifen selber abholen muss, wie es in der Autkion auch steht! Du als privater Verkäufer kannst ja eigentlich gar keine Garantie und Umtauschrecht geben ... muss man ja nur als gewerblicher ...

wie sagt man immer so schön!

DEAL ist DEAL!

GreeZ
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24

Montag, 23. April 2007, 18:01

Mhh joa da hast du wohl recht...
aber wie gesagt, ich werd mir das vom Anwalt bestätigen lassen....

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Billy

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25

Montag, 23. April 2007, 18:07

Salute zusammen

wie schon die anderen geschrieben haben. Das Geld gehört dir... Du und sie haben ein Vertrag wo darin steht.. SELBSTABHOLEN ! fertig aus... muss halt warten bis sie kommt *g*

Mein Stilo: Klima, Lederlenkrad u. Schaltknauf, Sportkurte, XENON, Gelbe Bremssätteln, Novitec Frontspoilerstoßstange X-Treme inkl. Flaps, Novitec Heckschürzenaufsatz X-treme,Novitec Dachspoiler X-treme, Novitec 4 Rohr auspuffsystem 4x80 mm, JVC DVD Player inkl


Blubbse

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26

Montag, 23. April 2007, 18:13

HALLO BILLY,

danke wenigstens einer der meine Aussage unterstützt :)

GreeZ
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RoterStilo

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27

Montag, 23. April 2007, 18:13

Hey,
also ich studiere Jura im 4. Semester und ich sage dir die Frau ist sowas von im Unrecht ;-).
Der Fall ist so: Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, wobei eine Holschuld vereinbart wurde. Hier in dem Fall ist es eigentlich auch egal, ob ihr von Anfang an eine Schickschuld vereinbart habt oder nicht.
Du als Verkäufer bist halt verpflichtet die Ware auszusondern und die Frau zur Abholung aufzufordern (so ist es eigentlich nach dem Kaufvertrag).
Da ihr euch dann auf eine Schickschuld geeinigt habt und der Vertrag zwischen zwei Privatpersonen besteht, hast du dein zur Erfüllung des Vertrages Nötige getan in dem Moment, als du die Reifen bei der Transportperson aufgegeben hast.
Warum sollst du für den Schaden aufkommen den diese Frau fahrlässig verursacht hat?
Das Geld für die Reifen und das Geld für den verkorksten Versand ist deins.
Wie Blubbse geschrieben hat, fordere sie per Email auf wie vereinbart die Reifen bei dir persönlich abzuholen. Als Bonbon könntest du ihr den erneuten Versand anbieten, wobei sie natürlich die Kosten zu tragen hat.
Schon lustig was die Leute teilweise für ein Rechtsempfinden haben...

Blubbse

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28

Montag, 23. April 2007, 18:29

Danke RoterStilo ...

auch wenn ich kein Jura studiere, habe ich ein ziemlich gutes Rechtsempfinden was solche sachen angeht! Ok ein bisschen liegt auch daran, dass mein bester freund Jurist ist *gg* :)

@ Rotzlöffel jetzt hast dus wenigstens mal von einen angehenden Juristen gehört :)

GreeZ
Blubbse

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29

Montag, 23. April 2007, 18:35

Ja okay ihr habt gewonnen...;)

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Johnyy

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Montag, 23. April 2007, 18:48

stimmt ich habe schon ewig mit ebay zutun =) Das Geld gehört dir die Reifen wie schon oftmals gesagt der tussi.

Vom Kauf kann sie nicht zurück treten. Da es Privat verkauft wurde. wenn sie es nochmal verschickt haben möchte lass dir die Versandkosten überweisen. Dann machst du es nochmal aber frag nach der richtigen Adresse. Aber ich würde Sie abholen lassen sag sie soll die Beschreibung richtig lesen und soll sich an den Vertrag halten es heisst laut ebay ja auch erst lesen dann kaufen.

Das gleiche wäre wenn du was verkaufst aber die ware nicht hast. dann hat der Käufer das Recht die ware für den ersteigerten Preis zu erhalten. Wie du die Ware her bekommst ist alleine dein Problem.

Also halte dich an den Kaufvertrag und fertig sie soll die Reifen abholen und fertig.

Wenn du Negativ bekommst meldest das alles an Ebay mit Kopie der E-mails immer alles abspeichern. Dann wird zur Not die Bewertung aus deinem Bewertungsportal gelöscht.

Also keine Angst dir passiert nichts =)

grüße

johnyy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Johnyy« (23. April 2007, 18:48)

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31

Montag, 23. April 2007, 18:48

-

ich seh das genauso. es kam ein vertrag zu stande. auch wenn die reifen wieder zurückkommen, so sind sie eigentum der frau. genauso wie die 100 euro dir gehören da wird gar nix erstattet. du hast die reifen verschickt. an die angegebene adresse. was kannst du dafür wenn sie nicht ankommen oder zurückkommen. nicht dein job. sollte sich herausstellen, dass dhl den versand verbockt hat müssen die dafür aufkommen, wenn das mit der postleitzahl die schuld der frau is. muss sie für die versandkosten aufkommen. du könntest aber die reifen genausogut bei dir im flur liegen lassen und sagen. "holen sie die reifen ab, nochmal verschicke ich die nicht". dein anwalt wird dasselbe sagen. das wäre dein gutes recht. so wars ja auch bei ebay geschrieben. da dürfte es rechtlich keine zweifel geben.

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32

Montag, 23. April 2007, 18:51

-

Zitat

Original von RoterStilo
Hey,
also ich studiere Jura im 4. Semester und ich sage dir die Frau ist sowas von im Unrecht ;-).
Der Fall ist so: Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, wobei eine Holschuld vereinbart wurde. Hier in dem Fall ist es eigentlich auch egal, ob ihr von Anfang an eine Schickschuld vereinbart habt oder nicht.
Du als Verkäufer bist halt verpflichtet die Ware auszusondern und die Frau zur Abholung aufzufordern (so ist es eigentlich nach dem Kaufvertrag).
Da ihr euch dann auf eine Schickschuld geeinigt habt und der Vertrag zwischen zwei Privatpersonen besteht, hast du dein zur Erfüllung des Vertrages Nötige getan in dem Moment, als du die Reifen bei der Transportperson aufgegeben hast.
Warum sollst du für den Schaden aufkommen den diese Frau fahrlässig verursacht hat?
Das Geld für die Reifen und das Geld für den verkorksten Versand ist deins.
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Schon lustig was die Leute teilweise für ein Rechtsempfinden haben...


hab ja auch recht gelernt. soweit is das richtig. die frage is ob die abmachung des versandes eine reine freundlichkeit war oder an sich auch eine art eigener vertrag darstellt. jedoch sei wie es sei. du hast alles richtig gemacht. wenn du dich denn nicht verschrieben hast.

ja das rechtsempfinden von privatleuten is wirklich sehr fragwürdig und interessant. man will nicht glauben was alexander hold und barbara salesch aus einem einfachen bürger machen ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »stilo2005« (23. April 2007, 18:52)


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33

Montag, 23. April 2007, 19:06

Re: -

Zitat

Original von stilo2005

hab ja auch recht gelernt. soweit is das richtig. die frage is ob die abmachung des versandes eine reine freundlichkeit war oder an sich auch eine art eigener vertrag darstellt. jedoch sei wie es sei. du hast alles richtig gemacht. wenn du dich denn nicht verschrieben hast.

ja das rechtsempfinden von privatleuten is wirklich sehr fragwürdig und interessant. man will nicht glauben was alexander hold und barbara salesch aus einem einfachen bürger machen ;-)

Also das ich die Reifen verschickt habe, war reine nettigkeit.
Ich hab nix mit der abgemacht oder sonst was....

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RoterStilo

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Montag, 23. April 2007, 20:09

@ stil 2005
man will ja nicht zuviel juristisches vokabular raushauen und als klugscheißer darstehen ;-).


also auf jeden fall ist jetzt klar wie es gemacht wird ;-).

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35

Mittwoch, 25. April 2007, 12:25

So, mein Anwalt hat mir geraten, die 100e zurück zu zahlen, des Guten Willen wegen und die Reifen dann nochmal neu zu verkaufen....
Er hat auch recht, ich habe auf diese hin und her keine lust. Und mich von solchen unverschämten leuten da so blöd anmachen zu lassen....

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Mittwoch, 25. April 2007, 12:50

Zitat

Original von RoterStilo
man will ja nicht zuviel juristisches vokabular raushauen und als klugscheißer darstehen ;-).


keine sorge tust du nicht ;-) is doch schön wenn man sich gegenseitig hilft.

naja. wenn du das möchtest. ich persönlich hätts nicht so gelöst. die wird dir ohnehin ne schlechte bewertung geben. das nächste mal setze die dinge in die lokalanzeigen. is wohl besser.

vielleicht überweist du ihr die 100 euro abzüglich versandaufwand. würde ich aber vorher abklären.

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Mittwoch, 25. April 2007, 13:36

Zitat


keine sorge tust du nicht ;-) is doch schön wenn man sich gegenseitig hilft.

naja. wenn du das möchtest. ich persönlich hätts nicht so gelöst. die wird dir ohnehin ne schlechte bewertung geben. das nächste mal setze die dinge in die lokalanzeigen. is wohl besser.

vielleicht überweist du ihr die 100 euro abzüglich versandaufwand. würde ich aber vorher abklären.


Dann soll se mir die schlechte bewertung geben.... ist mir auch schnuppe....
Dann werde ich mich bei ebay über die dame beschweren.....
Im Prinzip wäre ja alles gut gewesen, wenn diese du...e kuh die reifen abgeholt hätte...
ich hätte mich da nicht drauf einlassen sollen ihr die reifen zu schicken.
Das war das einzige Problem...
Aber sobald ich die reifen wieder habe werde ich se verkaufen und diesmal an normale leute und nicht an solche ars..geigen.....
Und dannw erde ich mich auf keinerlei verhandlungen einlassen... entweder die reifen werden abgeholt oder nicht ist mir dann egal... ich mach mich da doch nicht zum voll ididoten.

Hab übrigens heute ne e-mail von der dame bekommen, warum ich die reifen nicht an die adresse geschickt hätte, die sie bei ebay angegeben hat...
da fasse ich mir doch echt an den kopf.
Ich frage sie extra ob die adresse stimmt und sie sagt mir ne andere adresse. warum sollte ich die Reifen dann an die adresse schicken??
Manche leute dürfte man echt nicht auf die Menschheit loslassen.

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mezqal

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Mittwoch, 25. April 2007, 15:51

Da Du Handel rückgängig machen wirst (was ich fuer das Beste halte) kann Dir nichts geschehen.

Du kannst Dir die Auktionskosten von ebay Gutschreiben lassen, und Bewertung wird von ebay geloescht werden wenn Du das willst. Aufwand: 5 Minuten Mail tippern....

Glueckwunsch zu Deiner Entscheidung, Recht haben ist die eine Sache, aber Recht durchboxen die andere - und wie Dein Anwalt sagt, es kostet Zeit und Nerven - und die ersetzt Dir keiner ;-)

Viel Glueck beim erneuten Verkauf! :-)
Der Schein vom Sein scheint Sein zu sein......

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Mittwoch, 25. April 2007, 16:05

Japp, recht hast du...:)

Vielen dank, das Glück kann ich nach der Geschichte auch gebrauchen...:)

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