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Mein Stilo: ... musste einem Golf VI 2.0 TDI DSG weichen! :P
Mein Stilo: 2.4l 193ps - war ein super Auto!Getötet von einem Opel..-.-.. RIP Baby! :(
Mein Stilo: ...ist verkauft. Jetziger Fuhrpark: Fiat Barchetta & Mercedes Benz E430
Mein Stilo: verkauft jetzt seat leon 1,4 TSI
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Mein Stilo: Hasta luego
Mein Stilo: ...bleibt in guter Erinnerung. Dafür gibt´s "Freude am Fahren"
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Benny88« (9. Februar 2010, 21:50)
Mein Stilo: ... musste einem Golf VI 2.0 TDI DSG weichen! :P
Zitat
Original von Benny88
Da ich es grad gesehen habe bei Tony, wollte ich das Thema nochmal aufgreifen und über nen aktuellen Stand berichten. Bis jetzt zum Glück "noch" nichts und es ist nun gute 2 Monate her...
@ fruchtmix: 50er-Zone (Baustelle), außerorts, mit 120 (somit also +70 km/h lt. Tacho)
Ps.: Mein Fahrverhalten habe ich mittlerweile mehr oder weniger angepasst... max. +20 bis 30km/h
Mein Stilo: 1.6 Linea Sport, Platin P53 - 17" Alu´s, Ragazzon 4x80 Duplex, Eibach 50/30, Zimmermann-Sandtler Sportbremsscheiben, Bremssattel rot, Renngitter in Frontschürze, Cadamuro Heckansatz, Carzone Grill, "Böser Blick" von Novitec
Zitat
Original von Benny88
Da ich es grad gesehen habe bei Tony, wollte ich das Thema nochmal aufgreifen und über nen aktuellen Stand berichten. Bis jetzt zum Glück "noch" nichts und es ist nun gute 2 Monate her...
Mein Stilo: 2.4l 193ps - war ein super Auto!Getötet von einem Opel..-.-.. RIP Baby! :(
Zitat
Original von fruchtmix
Benny!Ich halte Dir sowas von die Daumen Mann!!!Halte noch den einen Monat durch,denn wenn sich nach 3 Monaten die Behörde nicht meldet,ist die Sache vom Tisch!!Viel Glück von meiner Seite!!
Gruss,Ivan
Zitat
Auch durch jede richterliche Vernehmung eines Betroffenen oder eines Zeugen (§ 33 Absatz 1 Nr. 2 OwiG) sowie durch den Eingang der Akten beim Amtsgericht (§ 33 Absatz 1 Nr. 10 OwiG), wenn also nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid die Akten gemäß § 69 Absatz 3 OwiG an das Gericht weitergeleitet werden, tritt eine Verjährungsunterbrechung ein. Wegen der Einzelheiten und der sonstigen Unterbrechungshandlungen wird auf den Wortlaut des § 33 OwiG verwiesen. Die Unterbrechung der Verjährung tritt immer nur dann ein, wenn die Unterbrechungshandlung wirksam ist. Unzulässige oder unwirksame Verfahrensakte unterbrechen die Verjährung also nicht.
Zitat
Original von Stilolli
Im Zweifel muss halt der Halter zahlen !
Mfg Olli
Mein Stilo: Fiat Bravo 1.4 T-Jet 150 PS, Sport Plus
Mein Stilo: VERKAUFT (und schlussendlich durch Chiptuning gestorben)
Zitat
Original von Tony
[...] find sowas aber auch immer extrem dämlich...
Mein Stilo: ... musste einem Golf VI 2.0 TDI DSG weichen! :P
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