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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lawe« (18. April 2006, 21:17)
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Zitat
Original von crishan
Die Polizei klärt keine SCHULDFRAGE!!!
Sowas macht nur das Gericht.
Aus Sicht der Polizei hat B den Unfall verursacht und den A geschädigt.
Rein rechtlich ist das keine Frage der Schuld. Da sollte man aufpassen.
Als Beispiel:
A missachtet die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" und stößt mit dem Fahrzeug des B zusammen. Bei der Unfallaufnahme erkennt die Polizei ganz klar den A als Unfallverursacher an. Im Laufe der Aufnahme wird allerdings bei B Alkoholgeruch wahrgenommen. Es stellt sich heraus, das B angetrunken am Steuer saß. Sagen wir mal mit über 1,1 Promille. Aus Sicht der Polizei ist A der Unfallverursacher. Dem B wird aber an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen. Er ist nun Beschuldigter im Strafverfahren - Trunkenheitsfahrt.
Es kommt zur Gerichtsverhandlung: der Richter kann nun die Schuldfrage in Prozent auch auf den B abwälzen, obwohl er für den Unfall nicht ursächlich verantwortlich ist. Wohl aber für den Alkoholkonsum.
Am besten ist man hat einen privaten Verkehrsrechtschutz.
Dort einfach alles an einen Anwalt abgeben, dann hat man hinterher keine Scherereien.
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