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Italo-Welt

Danyberg

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Donnerstag, 25. März 2010, 10:15

Welche Höchstgeschwindiggkeit auf der AB nachts und welche Folgen

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Ich mache mir seit einiger zeit folgende gedanken.
als fahrzeugführer habe ich meine geschwindikkeit den straßen und witterungsverhältnissen an zupassen und nachts muß ich die geschwindigkeit so anpassen das ich innerhalb meiner sichtweite des abblendlichtes anhalten kann.

jetzt setzen wir einmal den folgenden fall.

fahrt morgens 2.30 uhr auf einer deutschen autobahn, natürlich stock dunkel. geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben durch das entsprechende verkehrszeichen. (richtgeschwindigkeit auf deutschen ab 130 kmh)
autofahrer fährt 200 kmh.
kein auto in sichtkeite vor ihm und auch kein auto im gegenverkehr.
Eigentlich dürfte unter diesen bedingungen eine geschwindigkeit von nur 60 kmh gefahren werden.

was passieren wenn es in diesem bereich zu einer geschwindigkeitsmessung kommen würde? wie wird das dann ausgelegt.

gleichzeit frage ich mich wenn die geschwindigkeit auf 120 kmh begrenzt ist (und dann die oben genanten bedingungen) kann man da theoretisch geblitzt werden?

kann das sein, oder gibt es hier ausnahmen oder ist das jemand schon mal so passiert??

würde mich mal interessieren was ihr dazu denkt oder jemand die genaue rechtslage dazu weiß. oder ist das grauzone?

daniel

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BlackIC3

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Donnerstag, 25. März 2010, 10:22

Ich denke nicht das du in einem Unbegrenzen Autobahnabsschnitt geblitzt werden kannst, auch wenn es noch so dunkel ist.

Immer ein Blick wert: http://www.x-cars.net

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AgeC_orange

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Donnerstag, 25. März 2010, 10:46

Denkweise sicherlich verständlich, nur wenn wirklich kein Auto in Sicht ist, könntest du theoretisch mit Fernlicht fahren, dein Sichtbereich wäre nun deutlich größer.

In nicht begrenzten AB-Abschnitten wird i.d.R. nur auf Abstand geblitzt, "Geschwindigkeitsverstöße" hätten hier wohl rechtliche Schwierigkeiten und im Streitfall wäre es wohl dein Vorteil.

Aaaaaaaaaaaaaber wenn es zu einem Unfall kommt und deine Versicherung zu den richtigen Arschlöchern gehört, kannst du auf dem Schaden sitzenbleiben. Bei Geschwindigkeiten über 130km/h werden nämlich auch Versicherungen wieder sehr genau und dir kann eine (Teil-)Schuld zugesprochen werden.

Problematisch ist nachts auf leeren Autobahnen auf jedenfall Wildwechsel. Hatte das selber schon mit meinem alten B-Corsa. Hab dort mit 140 Sachen n Fuchs aufs Horn genommen, als ich nachts zur Kaserne bin (Wachdienst am nächsten morgen)... Stoßstange und Kühler zertrümmert und ne mords Sauerei dazu...

Was ist nun, wenn bei 200km/h n Reh über die Straße läuft? Spekulieren kannst du viel, Geschwindigkeiten >130km/h sind immer gefährlich.

----

Jedenfalls bin ich selbst einer von der Sorte, der nachts auf freier Autobahn gern mal 220 auf der Uhr stehen hat - mehr rennt der 1,9er leider nicht :) Wobei ich dann aber auch grundsätzlich nur allein im Auto sitz...
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Danyberg

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:13

das mit den versicheungen war mir bekannt. dazu habe ich auch bei google zum nachlesen verschiedene sachen gefunden. das er fernlicht anmacht bei den geschilderten bedingungen ist mir auch klar und wird wohl logisch sein. hinsichtlich der geschwindigkeitsgrenze liegt aber keine genaue aussage in der stvo vor.

jetzt nehmen wir mal folgenden fall an und vergessen das vorherige. zivilstreife auf der ab von einem auto mit gefühlter doppelt so hoher geschwindigkeit überholt. sie fahren nach messung bla bla bla alles im kasten blaulicht an und rausgeholt. was werfen sie ihm nun vor und wie wird das ganze bemessen.

ich frage deswegen, da ich nachts auf ab nie schneller wie 100 fahre, auch wenn ich denke kannst ja schneller. hatte auch schon einmal die überraschung voll in die eisen zu steigen und das war extrem knapp.
auch ich wurde schon nachts von autos überholt wo man denkt da fährt der tod mit.
deswegen mal die frage was wäre wenn.

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AgeC_orange

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:23

AB ohne Geschwidigkeitsbegrenzung...

Zivi-Streife fährt mit 130km/h auf der rechten Spur und du knallst nachts um 2Uhr mit >>200km/h dran vorbei...
Was können sie tun?

NICHTS!

So lange du dich richtig verhalten hast (Licht an, ausreichend Sicherheitsabstand seitlich zu ihm, rechtszeitig beim Spurwechsel geblinkt usw) können sie dir garnichts. Du wirst aber deren Aufmerksamkeit erwecken und sie werden dir wohl ne Weile hinterherfahren (Hatte ich schon).
Bei Regen/Nebel/Schnee kann sowas allerdings zu einer Strafe führen, da du dein Kraftfahrzeug nicht den Witterungsbedingungen angepasst bewegt hast.

Zudem muss die Zivilstreife dir über eine bestimmte Strecke mit gleichbleibendem Abstand folgen und dich messen. Dazu müssen sie erstmal aufholen (meist kein Problem, unter 200PS haben diese Autos selten). Und selbst dann muss eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen, dass sie dir deswegen was können.

Ansonsten sag ich dir, schau mal, was Sonntagmorgens ~5Uhr auf ner unbeschränkten Autobahn los ist... Da stellts dir die Nackenhaare auf.
Da duellieren sich dann die Motorradfahrer mit den AMG-Benz-Treibern, der Lambo darf endlich mal >300 fahren usw, der Audi Q7 V12 schiebt dann nen A6 vor sich her...
So isses jedenfalls bei uns auf der A5 (Freiburg - Karlsruhe) und bin da schon 2mal zufällig mitten reingeraten! Und den Stilo schiebts n gutes Stück nach rechts, wenn links n Q7 mit über 250km/h vorbeidonnert...

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:27

Warum darf man da nur 60 fahren????
.........................

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kay_c

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:29

Keine Angst, wir sind nicht im totalen Überwachungsstaat!

Und Geschwindigkeitbegrenzungen bzw. dessen Aufhebung gelten zu jeder Tages- und Nachtzeit. Du kannst nicht wegen Geschwindigkeitsvergehen belangt werden, wenn es kein Vergehen gibt.
Außerdem kann niemand von außen messen, wie weit du sehen kannst. Und stockdunkle Nächte gibt es außerdem sehr selten. Ein gewisses Restlicht ist eigentlich immer da.

Anders ist, wenn du mit 100 durch Nebel mit 15m Sichtweite rast, weil 130 km/h erlaubt sind. Dann wird dich eine Streife anhalten und wegen unangepasster Geschwindigkeit verwarnen.

Danyberg

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:31

bei 50 metern sichtweite des abblendlichtes

Anhalteweg (A) = Reaktionsweg (R) + Bremsweg (B)
da kommt man auf ca 60 kmh

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0800

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Donnerstag, 25. März 2010, 11:38

Aja ok ist logisch;)
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Donnerstag, 25. März 2010, 13:10

eure Regel gilt nicht auf Autobahnen.


In der STVO steht drin, dass auf mehrspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften auch schneller als der Anhaltebreich gefahren werden darf, da dort nicht mit plötzlich auftauchendenden Hindernissen zu rechnen sei (oder wie auch imemr die Begründung war. Auf jedenfall wenn unbegrenzt ist kannst du auch unbegrenzt über die Autobahn bügeln ohne Konsequenzen (außer du baust einen Unfall, dann bist du bei ü130 fast immer mit Schuld ausser du kannst nachweisen, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 kmh passiert wäre

Hab ich so zumindest in der Fahrschule gelernt ;-)
Gruß,

Dennis ;-)

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Eni89

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Donnerstag, 25. März 2010, 14:50

Zitat

Da duellieren sich dann die Motorradfahrer mit den AMG-Benz-Treibern, der Lambo darf endlich mal >300 fahren usw, der Audi Q7 V12 schiebt dann nen A6 vor sich her... So isses jedenfalls bei uns auf der A5 (Freiburg - Karlsruhe) und bin da schon 2mal zufällig mitten reingeraten! Und den Stilo schiebts n gutes Stück nach rechts, wenn links n Q7 mit über 250km/h vorbeidonnert...


Ohh ja! Habs letztlich auch mal laufen lassen. Aufeinmal nen A6 hinter mir. Ich selbst ca 190-200Km/h blendet der mir noch auf.

Teilweiße lassen es die LKW´s auch mal laufen! 80Km/h ? Von wegen. Da wird 100 gefahren und dann gibts ein Elefantenrennen.

A5... what else?

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Donnerstag, 25. März 2010, 21:50

Ich finde alleine schon den Grundgedanken dieser Idee etwas verrückt :!: :!:

Da macht sich einer Sorgen, was passieren könnte, wenn er mitten in der Nacht auf ner Autobahn 120 fährt!!

Aber WER hat sich schonmal gedanken darum gemacht, WAS passieren kann, wenn man innerorts 50 fährt :!: :!:

Oder mal anders gefragt:

Wer von euch fährt innerorts Strich 50???????????

Paragraph 1 der STVO sgat aus, dass sich JEDER Fahrzeugführer so zu verhalten hat, dass kein anderer Geschädigt.....oder gefährdet...wird :!: :!: :!: :!: :!:

Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass ein Autofahrer IMMER nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug rechtzeitig anhalten kann!!!! :idea:

Und sind eurer Meinung nach 50 Km/h innerorts angemessen, wenn rechts alles mit Autos zugeparkt ist???????? WER kann sein Auto bei 50km/h noch stoppen, wenn 15Meter vor ihm ein kleines Kind zwischen den Autos auf die Straße läuft! :?:

................................................................
.................................
................

Und dennoch werden Blitzerkontrollen innerorts auf 50 eingestellt und nicht auf 20, wenn Autos am Rand parken! :!: :idea:

Mfg Oli
:!: Die Deutschen sind das einzigste Volk der Welt welches es, durch seine Fahrkunst, schaffen könnte auf einer zehnspurigen Autobahn mit elf Autos einen Stau zu verursachen. :!:

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13

Freitag, 26. März 2010, 12:33

Zitat

Original von OliGT
... Aber WER hat sich schonmal gedanken darum gemacht, WAS passieren kann, wenn man innerorts 50 fährt :!: :!:

Dann ist man ein Verkehrshindernis. Unter diesem Aspekt verschärft sich deine Aussage noch.


Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich das Fahrverhalten schlagartig ändert, wenn das erste eigene Kind im Kinderwagen gefahren wird. Dieser Umstand schärft die Sinne für genau solche Begebenheiten bei parkenden Autos.



Hartmut

Mein Stilo: Stilo MW Dynamic, JTD 115, rot, 8x19, 215/35/19, Eibachfedern 30/30, 2-Zonen Klima, Winterpaket


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14

Freitag, 26. März 2010, 22:10

kann mich nur an hartmut anschliessen.seit dem ich papa geworden bin,fahre ich ganz anderst auto.viel vorsichtiger und man ist auf alles gefast.vorallem bei parkenden autos am strassenrand.
bin auch schonmal auf der a81 mit ca. 230-240 km/h an der polizei vorbei gefahren.
haben uns am nächsten autobahn parkplatz wieder getroffen.ihre reaktin war blöd
gucken.
Edit by Stilolli . Bitte Signatur der Boardregel anpassen !!!

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Freitag, 26. März 2010, 22:32

Zitat

Original von coupe f 50
......seit dem ich papa geworden bin,fahre ich ganz anderst auto.viel vorsichtiger und man ist auf alles gefast.vorallem bei parkenden autos am strassenrand.......


Und genau dieses vorausahnen von potenzieller Gefahr macht nicht nur nen guten Pappa, sondern generell nen guten Autofahrer aus :!: :!:


Merksatz eines ehemaligen Instruktors von mir auf der Rennstrecke:
Der "gute Fahrer" rettet nur ca. 25 aller brenzligen Situationen im öffentlichen Verkehr durch fahrerisches können, die anderen 75% vermeidet er durch frühzeitiges erkennen:!: :!:


NUR Gas geben kann jeder!! Das macht keinen guten Fahrer aus! ;-)

Mfg Oli
:!: Die Deutschen sind das einzigste Volk der Welt welches es, durch seine Fahrkunst, schaffen könnte auf einer zehnspurigen Autobahn mit elf Autos einen Stau zu verursachen. :!:

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