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Stilo_Marcel

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Donnerstag, 21. Juli 2011, 23:38

Werbungskosten!

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Hab ein paar fragen zu den Werbungskosten.

Würde gerne meine fahrtkosten absetzen, bis wann muss ich dies immer tun(also für das jeweilige jahr)??

Bin nur 3 Tage auf der Arbeit und 2 Tage in der Berufsschule, zählen die Tage auch?

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SvenL

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Freitag, 22. Juli 2011, 00:25

Du kannst bis 2 Jahre nachträglich Deine Steuererklärung einreichen (über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).

Die Fahrtkosten zum Betrieb werden einfach gerechnet (eine Strecke). Bei Fahrten zur Berufsschule bekommst Du sogar Hin- und Rückweg angerechnet.

Bei mir hatte sich das damals sehr gelohnt, da Berufsschule wie Betrieb über 50km weg waren. :)

Übrigens kann man die Fahrtkosten, so glaube ich, nicht mit in die Werbungskosten rechnen. Dafür gibt es nämlich die Pendlerpauschale.

Gruß!

Sven

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Samstag, 23. Juli 2011, 14:05

Also am besten kaufst du dir das Wiso Sparbuch, kostet ca. 20 Euro und erklärt dir Schritt für Schritt was du eingeben musst und gibt dir Tipps, wie du noch ein paar Euro mehr absetzen kannst. Zum Beispiel Teile deiner Mietnebenkosten.

Hab im Mai die Steuererklärung von meiner Freundin gemacht und sie bekommt einen dicken Batzen Geld zurück.

Fristen für die Abgabe gibt es schon. Wenn du Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit auf zwei verschiedene Steuerklassen, sprich Azubi in Steuerklasse 1 und zusätzlich 400€-job auf Steuerklasse 6, hast bzw. wenn du zu deinen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Azubi-Gehalt) noch Einnahmen aus selbständiger Arbeit (Gewerbetreibend) oder z.B. Mieteinnahmen oder Waisenrente hast, dann musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Du kannst dafür sogar vom Finanzamt angemahnt werden und das kann schnell viel Geld kosten.

Hast du nur eine Einnahmequelle musst du seit 2008 eine Frist von 4 Jahren einhalten.

Aber Vorsicht du schreibst etwas von 3 Tage arbeiten und 2 Tage Berufsschule, in dem Fall nehme ich einfach mal an, dass du unter dem Steuerfreibetrag liegst und garkeine Steuern zahlst. In dem Fall kannst du auch keine Fahrt- oder Werbungskosten absetzen.

Es gibt aber eine Ausnahme, sollten deine abzugsfähigen Beträge über deinem Lohn liegen, sprich weite Entfernung zur Arbeit zum Beispiel, kannst du beim Finanzamt einen negativen Lohn für das Jahr angeben und für das Folgejahr als Übertrag einbeziehen.

Wirklich interessant wird die Steuererklärung in dem Jahr in dem du auslernst für dich, da du einen Teil des Jahres wenig verdienst udn keine Steuern zahlst und den anderen Teil vermutlich m ehr verdienst und dann auch Steuern zahlst. Da die Steuerlast am Ende des Jahres aus dem Jahresgehalt berechnet wird und nicht wie in deiner Lohnabrechnung auf das Monatsgehalt, dürftest du einiges zurückbekommen.

Zum Thema Fahrtkosten und Werbungskosten.

Werbungskosten ist der Überbegriff für die Fahrtkosten, Steuerberatungskosten, Bücher für die Ausbildung usw.

Fahrtkosten kannst du sowohl für die Wege zur Arbeitsstelle als auch für die Wege zur Berufsschule ansetzen, aber auch hier Vorsicht: Du kannst nur die einfachen Entfernungskilometer angeben und hier gilt auch nur die kürzeste Strecke, eine verkehrsgünstigere weitere Strecke kannst du nur angeben, wenn du mindestens 20 Minuten einsparst und das dem Finanzamt nachweisen kannst.

Als Beispiel:

Du wohnst in Stadt A und gehst in die Berufsschule in Stadt B und arbeitest in Stadt C.

Von Stadt A in Stadt B gibt es zwei Strecken eine mit 20km und eine mit 25km. Für die erste brauchst du 15 Minuten für die zweite 12 Minuten.
Du kannst trotzdem nur die 20km einfach mit 30 Cent ansetzen. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.

Von Stadt A in Stadt C hast du auch zwei Strecken die eine sind 80km die andere Strecke 110km. Für die erste Strecke brauchst du 80 Minuten, für die zweite Strecke 55 Minuten. Hier kannst du die 110km ansetzen jedoch auch nur einfach.

Du kannst auch die Strecke von der Berufsschule zur Arbeit absetzen und z.B. auch etwaige Parkkosten an Arbeit und Schule.

Beim berechnen darfst du aber nur die tatsächlich gefahrenen Strecken absetzen, also Urlaubstage, Krankheitstage und Ferien musst du abziehen.

Ob eine Steuererklärung sich lohnt, kannst du kurz überschlagen. Addiere alle Kosten, die dein Job mit sich zieht. Bücher, Fahrtkosten, Arbeitskleidung und wenn du über den Werbungskostenpauschaltbetrag, der automatisch bei deiner Lohnabrechnung berücksichtigt wird) berücksichtigt wird, in Höhe von 920€ kommst. Lohnt sich die Steuererklärung.

Solltest du keine Steuererklärung machen, kann es sich trotzdem für dich lohnen z.B. die Kosten für die Anschaffung eines Laptops, den du für die Ausbildung brauchst und auch deine restlichen Werbungskosten aufzulisten und deinen Eltern zu geben, die können gegebenenfalls weiter Kindergeld für dich beziehen.

Das hier ist keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung, sondern es handelt sich ausschließlich um Berichte aus meiner Erfahrung mit meinen Steuererklärungen und meiner Zeit als Azubi.

Quellen und weitere Infos findest du z.B. hier:

ESt.-Erklärung

Freibetrag

Werbungskosten

Wiso Sparbuch

Liebe Grüße

Johnny-P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »johnny-p« (23. Juli 2011, 14:05)


Stilo_Marcel

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Samstag, 23. Juli 2011, 19:00

Vielen Dank für die ausführliche antwort.

Es ist zurzeit so das ich auf meiner monatlichen abrechnung keine Lohnsteuer zahle, ich komme aber diese Jahr über den "freibetrag" denke also dass ich dann 2012 die Lohnsteuer für 2011 komplett nachzahlen muss oder?

Gruß Marcel

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Samstag, 23. Juli 2011, 20:01

wie kommst du denn dieses Jahr über den Freibetrag wenn ich fragen darf, davon abgesehen, würde ich dann nächstes Jahr einfach mal durchrechnen, du bist nicht gesetzlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, es sei denn der Fall wie oben beschrieben tritt ein, dass du mehrere Einnahmequellen pro Monat hattest.
Davon abgesehen wird der Freibetrag auf die MOnate runter gerechnet und solltest du mit deinem Monatseinkommen über den Freibetrag kommen, wird das sofort bei der Monatsabrechnung abgezogen.
In dem Fall dürfte es sich aber auch wieder lohnen im nächsten Jahr eine ESt-Erklärung zu machen, da wie gesagt der Arbeitgeber nach dem monatlichen Einkommen für dich versteuert und du aber dem Finanzamt gegenüber jährlich versteuern musst.
Ist alles eine Rechenprobe und kann auch nur mit realen Zahlen durchgespielt werden. Prognosen bringen überhaupt nix.
Warte erstmal ab, bis es soweit ist. Ich habe bisher kaum einen Azubi erlebt, der während seiner Ausbildung Steuern gezahlt hat. Aussnahmen waren Azubis im öffentlichen Dienst.

Gruß

Johnny

Stilo_Marcel

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Sonntag, 24. Juli 2011, 19:10

Also zurzeit bezahle Ich auf mein monats Gehalt keine Lohnsteuer.

Aber Ich habe gelesen dass wenn man über 8004€ im Jahr kommt muss man Lohnsteuer zahlen. Ich komme aber im Jahr über 8004€.

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Sonntag, 24. Juli 2011, 21:31

Siehst du dann ja auf deiner Lohnsteuererklärung... und erst wenn dann da bei der Lohnsteuer ein Wert angegeben wird dann macht es Sinn überhaupt Steuer zu machen, ansonsten bekommt man ja sowieso nix raus.

Bin zur Zeit wegen 2. Ausbildung auch unter der Grenze.
Ciao
///Sven

Mein Stilo: 1.6, BJ:12/04, 3-Türer, silber • Dunlop SP Sport Maxx 215er/17" • Remus-ESD 2x 82x67mm • Eibach 30/30 Federn • getönte Scheiben • 17" orig. Alus • Dual-Zonen-Klima • orig. mp3-Radio • Navi: Google Nexus 4 mit Navigon App :)


hms

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Mittwoch, 27. Juli 2011, 20:50

Werbungskosten!

Zitat

Original von Stilo_Marcel
Also zurzeit bezahle Ich auf mein monats Gehalt keine Lohnsteuer.

Aber Ich habe gelesen dass wenn man über 8004€ im Jahr kommt muss man Lohnsteuer zahlen. Ich komme aber im Jahr über 8004€.


Ahja...8004,-€...soso...in der Ausbildung...ist ja noch besser...
Kindergeld für Eltern entfällt bei Überschreitung der 8004,-€-Grenze...Die Zeiten sind vorbei! :lol:

Bis vor kurzem galt diese Grenze, wurde aber gerade erst aufgehoben.
Steuerlich kann man das Jahresbrutto ganz einfach und zum eigenen Vorteil drücken:
bAV = betriebliche Altersvorsorge
Teile des Bruttogehalts werden vorab schon als Beitrag für eine bAV von AG abgeführt und haben so vor der 8004,-- Neuregelung das Kindergeld gesichert...
Die abgeführten Beiträge dienen vielfältigsten Zwecken, die man ganz individuell festlegen kann.
Übrigens: fast 50%der AG wissen nichts darüber, 65% der AN nutzen ihren gesetzlichen Anspruch auf bAV nicht, weil sie nichts darüber wissen und der AG dies ebenfalls aus Dummheit nicht offeriert.
Schadenersatzpflichtig ist der AG immer!!! (Fürsorgepflichtsverletzung usw...)

Gruß
HMS

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