Diese Werbung wird für stilo.info Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Italo-Welt
  • »darkman6« ist männlich
  • »darkman6« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 582

Dabei seit: 7. März 2006

Wohnort: Thüringen

Danksagungen: 419

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 16. Mai 2007, 02:27

gewinde eintragen

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

habe dazu mal ne allgemeine frage. ich habe doch zb beim kw inoxx v1 nen tüv geprüften verstellbereich von va 35-70.

nun zu meiner frage.was wird da genau im fahrzeugschein stehen?

sagen wir ich drehe in va auf 50mm tiefer....wird dann die 50er tiefe eingetragen oder die max tiefe von 70 die im tüvgeprüften bereich liegt?

nicht das ich ihn erstmal ne 40 runterdrehe es eintragen lasse und feststelle das ich es später nicht weiter runterdrehen darf weil die 40 eingetragen ist.
muß mich ja erstmal mit dem stilo rantesten was so die beste tiefe für meine umgebung hier ist und das kann ne weile dauern.

und heutzutage wird doch bestimmt irgendwas mit felgenmitte bis kotflügelkante in ....mm im fahrzeugschein stehen. dächte ich. damit auch die polizei bei bedarf schneller nachmessen kann.

weil damals,vor 5 jahren, da stand sowas wie federoberkante bis gewindeanfang ...mm. oder so

Mein Stilo: 1.6er 16V,Tempomat,2-Zonen klimatronic,dämmerungssensor,regensensor.einparkhilfe,getönte scheiben,aez xylo 7x17 mit 215/45er, 30er eibach, navi tomtom, Soundsystem. mattig grill, Novitec scheinwerferleisten; Bosi Edelstahl sportauspuff 148x75,


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Patrick

Profi

  • »Patrick« ist männlich

Beiträge: 1 558

Dabei seit: 12. Juli 2005

Danksagungen: 843

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 16. Mai 2007, 05:40

es gibt von kw eine vorgabe, die beim stilo nicht überschritten werden darf, aber es ist nicht der maximale bereich der ferstellt werden darf und der zulässige bereich wird von der felgenmitte bis zur kotflügelkante angegeben.

ich hab meinen fahrzeugschein grad nicht zur hand, sonst hätte ich mal nachgeschaut, wie das genau eingetragen wurde, aber in dem gutachten von kw steht auf jeden fall das zulässige maß von felgenmitte bis kotflügelkante drin.

ich würde das fahrwerk auf jeden fall auf die maximal erlaute tiefe schrauben und es eintragen lassen, falls das mit der felgenkombi und so hinhaut und du die tiefe überhaupt fahren kannst.

danach kannst du immer noch weng runter und falls du malangehalten wirst, dann hat sich das fahrwerk anscheinent weng gesetzt, aber du sagst das du das natürlich in ordnung bringen lässt! ;-)

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.
  • »Rotzlöffel« ist männlich

Beiträge: 603

Dabei seit: 1. August 2006

Wohnort: Lengerich

Danksagungen: 429

  • Nachricht senden

3

Mittwoch, 16. Mai 2007, 10:22

Es steht im Fahrzeugschein die nicht die mm zahl die runtergeschraubt wurde sondern immer der abstand von Kotflügelkante bis Radmitte.
Also bei mir ist steht folgendes drin:
*zu 20: Tiefe RL.D. And. Fed. KW, KZ. Hauptfed. VA/HA: KW4004/KW4003,W(8,0/7,5) KZ. Fed. Bein Vo:4001008, Dämpf: Hi:4001108, Einstellm. Sicher. Ring so zu wählen dass Abst. Radmitte - Bördelkante A.Achse 1: 330mm u.Achse2: 320mm, N.I.V.M. Originalbereif. Ger. Bodenfreih. Beacht. Freiraummaße beacht. O. Weit. Beschränk. Od. Auflag.

Was so viel heißt wie Abstand Radmitte - Bördelkante.
Vorne 330mm
Hinten320mm

Mein Stilo: Leider Verkauft... ist jetzt ein Peugeot 407 sw


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen