Original von fk2000
Obwohl im Teilegutachten steht:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Das heißt nur dass du nicht sofort zur Zulassungsstelle rennen musst, um die Federn in den Schein eintragen zu lassen. Abnehemen muss sie der Tüv trotzdem und du mußt dann eben den Zetel von denen beim Fahrzeugschein dabeihaben. :wink: