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Joshy

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 22:37

Adapterplatten auf 4x100?

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Hi Leute,

ich hab die Suche schon verwendet und hab alles was mir zu dem Thema an Stichwörtern eingefallen ist ausprobiert, aber ich hab nicht wirklich was gefunden.

Ich will mir gerne, wie so manch anderer hier auch, die Tomason TN1 als 18" drauf machen, die es aber bekanntlich nur im Lochkreis 4x100 gibt und der Stilo blöderweise nur 4x98 hat. Da seit geraumer Zeit ja die Versatzschrauben illegal sind, es sei denn man hat vorher eine Abnahme machen lassen oder es steht im Gutachten des Felgenherstellers drin, hab ich jetzt mal Adapterplatten von 4x98 auf 4x100 gesucht und habe nichts gefunden, weder hier noch sonst wo.

Weiß vielleicht trotzdem jemand, ob es solche Teile gibt und wo man die herbekommt?

Viele Grüße aus Augsburg

Joshy
Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.

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Sash

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:23

Die gibst bei SCC --> www.spurverbreiterung.de

Allerdings hast dann das Problem, das du die Kotflügel verbreitern musst, weil die Felgen dann zu weit rausstehen.

Mein Stilo: Fährt jetzt nen Pampers Bomber, Passat 3c Highline, 170PS TDI :-]


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Joshy

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:30

cool danke!

weißt du zufälltig die Größe der Auflagefläche? (z.B. 56 oder 58)

das gefällt mir am Stilo-forum: Man schreibt was und zack: eine gute Antwort steht parat :)
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Sash

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:34

Musst dich da mal durchklicken, ich kanns nit direkt verlinken, Adaptionsplatten und dann rechts in der Tabelle 4/98 und das Innenlochmaß müßte 57,1 sein.
Aber so weit ich mich erinnern kann, hatten die Minium 2cm pro Seite, und kosten pro Paar um die 100, also ein teurer Spaß.

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Joshy

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:37

naja, dann kann ich für 400euro ja alles vorbereiten. 200Euro für Platten und 200 fürs ausklopf (hab vergessen wie sich das nennt :oops: )
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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:42

Kotflügel ziehen :)

Aber ich bezweifel, das du die 2cm gezogen bekommst ohne das der Lack reißt. Die TN1 sind ja 8" breit, eventuell läßt sich ja was mit ner anderen ET machen.

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:54

selbst wenn der lack splittert:
das auto hat nen hagelschaden und der wird eh noch gerichtet, da kommts auf die paar stellen mehr oder weniger auch nicht drauf an :)

aber gut dass dus sagst.
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Montag, 7. Dezember 2009, 11:40

Hallo erstmal...
Wieso und seit wann sind die lochkreisänderungsschrauben verboten :?:
bei MIM und PLW bekommst doch noch felgen mit 4x100 incl. der änderungsschrauben,
ok die heißen dann spezialschrauben oder lochkreisreduzierschrauben brauchst halt einen felgenhersteller der diese schrauben in seienem gutachten freigibt oder dir ne unbedenklichkeits bescheinigung zuschickt, oder einen sehr netten und fähigen TÜV onkel (der sollte und muß dann ing. sein meister reicht nämlich nicht) liegt ja im ermessen vom TÜV-Prüfer. also mein felgen kein problem PLW 8x18 et35 4x100
mit den änderrungsschrauben kein problem.
klick für mein 1,8 Dynamik 3t

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RoterBaron

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Montag, 7. Dezember 2009, 12:06

Servus,

@Joshy
die TN1 gibt es in LK 4/100, ET 30, mit 20mm Adapterplatten hättest du ET 50
Evtl. müsstest du nicht zwingend die Kotflügel 20mm ziehen, ganz wirst du aber nicht drum rum kommen. Dazu solltest du aber schon Adapterplatte und Felge da haben, damit nicht zu viel gezogen wird.


@zwetsche
Die Versatzschrauben oder auch Lochkreisreduzierschrauben müssen in dem Gutachten im Zusammenhang zum Stilo aufgeführt sein. Dann ist das auch kein Problem.
Sind diese aber nicht aufgeführt, weil der Stilo in dem Gutachten gar nicht erst aufgeführt ist, dann wird das auch nichts mehr mit der Felge.



Hartmut

Mein Stilo: Stilo MW Dynamic, JTD 115, rot, 8x19, 215/35/19, Eibachfedern 30/30, 2-Zonen Klima, Winterpaket


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Montag, 7. Dezember 2009, 12:14

Zitat

Original von RoterBaron
Servus,

@Joshy
die TN1 gibt es in LK 4/100, ET 30, mit 20mm Adapterplatten hättest du ET 50
Evtl. müsstest du nicht zwingend die Kotflügel 20mm ziehen, ganz wirst du aber nicht drum rum kommen. Dazu solltest du aber schon Adapterplatte und Felge da haben, damit nicht zu viel gezogen wird.


@zwetsche
Die Versatzschrauben oder auch Lochkreisreduzierschrauben müssen in dem Gutachten im Zusammenhang zum Stilo aufgeführt sein. Dann ist das auch kein Problem.
Sind diese aber nicht aufgeführt, weil der Stilo in dem Gutachten gar nicht erst aufgeführt ist, dann wird das auch nichts mehr mit der Felge.



Hartmut

Warum schreibst nochmal das gleiche, was oben schon im Thread steht? ^^

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Montag, 7. Dezember 2009, 12:30

hallo nochmal ...
war ja nur so ein gedanke von mir, man kann auch felgen nach §21 eintragen lassen(festigkeits gutachten) in verbindung mit änderungsschrauben ( diese dann nach §22 zusätslich) bin halt nen klugscheißer (habe aber schon soviel geld beim TÜV gelassen das ich heulen könnte ( zb. 7,5x16 + 9x16 auf nen opel Tigra a 9x16 ohne fahrzeuggutachten nur festigkeit ,meine spurplatten in stahl stilo aufgeführt aber falsche nr, in allu richtige nr. aber der stilo fehlt TÜV-onklel bei powertech angerufen und es ging irgendwie doch §21.. geht alles liegt halt am TÜV-Onkel. und et 30 + platten 20mm ergibt et 10 :lol: nur spaß ist aber so je weniger et desto weiter die Räder draußen.
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Montag, 7. Dezember 2009, 12:33

Ohman, es gibt min. 1 Thread wo das ausführlichst drin steht, wenn es dir jemand einträgt bleibt es illegal! Sprich fahren ohne Betriebserlaubnis!

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Montag, 7. Dezember 2009, 12:36

Servus,

der 3T ist breiter als der 5T/MW, ergo muss er im Vergleich weniger ziehen, etweige Toleranzen noch nicht berücksichtigt. Kommt er u.U. nur mit einem cm ziehen aus, bleibt der Lack unbeschädigt. Weniger arbeiten am Blech können sich auch positiv auf die rote Pest auswirken. Deswegen sollten Adapterplatte und Felge zu diesem Zeitpunkt schon da sein. Man kann es natürlich auch pi mal Daumen machen, da gebe ich dir vollkommen recht.

Auch ein netter Onkel macht es noch lange nicht legal.



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Montag, 7. Dezember 2009, 13:11

hallo nochmal....
Eingetragen und doch illigal? wie jetzt also sin 95% aller sportlich zurecht gemachten autos ohne zullassung auf deutsche straßen unterwegs geil kein versicherungsschutz...
ne jetzt aber mal ehrlich. klar rücklichter schwarz lasieren illigal steht auch so auf den dose. 100w glühbirnen auch nicht legal ok.... ( diese sind auch verboten in der stvzo)
aber wenn der TÜV etwas einträgt dann tut dieses unter der berücksichtigung der stvzo dann noch verkersamt und fertig.
die §19.3 FAHRZEUG SPEZIEFISCH...und §21... irgendwas , allgemeines nicht fahrzeugspez.(pedale...) oder halt teile mit nur festigkeitsgutachten bzw schwer entflammbar..
TÜV +DEKRA und GTÜ überprüfen ja ob es im bereich der stvzo liegt oder nicht
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Montag, 7. Dezember 2009, 13:31

Servus,

Rechtsgrundlagen müssen nicht für immer und ewig unverändert bleiben. Seit Ende 2008 ist bekannt, dass sich die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Versatzschrauben geändert hat.

Dazu haben wir auch Threads:
Ab 2009 keine Versatzschrauben mehr zugelassen
Felgen: Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) ungültig


Ob es einen Bestandsschutz gibt??



Hartmut

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Montag, 7. Dezember 2009, 13:38

Mir hat das KBA gesagt, wenn eine Eintragung gemacht wird, obwohl diese zum Eintragungszeitpunkt illegal war, kann im Nachhinein die Betriebserlaubnis entzogen werden!
Die Eintragungen, die vor der Vorschriftenänderung eingetragen wurden, bleiben legal.

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Montag, 7. Dezember 2009, 13:51

Zitat

Original von Sash
Mir hat das KBA gesagt, wenn eine Eintragung gemacht wird, obwohl diese zum Eintragungszeitpunkt illegal war, kann im Nachhinein die Betriebserlaubnis entzogen werden!
Die Eintragungen, die vor der Vorschriftenänderung eingetragen wurden, bleiben legal.


So kenne ich das auch. Wobei ich trozdem denke das es momentan noch kein Problem ist Versatzplatten Eingetragen zu bekommen. Jedenfalls hier in der Umgebung.

Immer ein Blick wert: http://www.x-cars.net

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